1. BGH: Bei Urlaub und Überlastung gibt es immer eine Fristverlängerung
Der IX. Zivilsenat des BGH, sonst als Anwaltshaftungssenat der Schrecken vieler Anwältinnen und Anwälte, geht mit seinen Richterkolleginnen und -kollegen ins Gericht. Fazit: Ein Anwalt darf bei Überlastung und Urlaub blind darauf vertrauen, dass ihm beim ersten Antrag die Berufsbegründungsfrist verlängert wird – selbst dann, wenn das Gericht (hier das Landgericht Bremen) monatelang auf eine Reaktion warten lässt. Die Details des erfreulichen Beschlusses finden sich auf www.anwaltsblatt.de.
2. DAV bei Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages mehrfach vertreten
Zur rechtspolitischen Arbeit des DAV gehört es, auch zu den Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eingeladen zu werden. Da die Experten von den Fraktionen bestimmt werden, ist es nicht immer einfach, da der DAV seine Expertise nicht im Sinne einer bestimmten Fraktion einbringt, sondern rein rechtlich orientiert. Umso erfreulicher ist, dass der DAV in den letzten Tagen mehrfach zu Anhörungen eingeladen wurde.
Anhörung zu Fußfesseln für Terroristen
Bei der Anhörung des Gesetzentwurfes zur „Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern“ war der DAV durch einen Vertreter des Strafrechtsauschusses des DAV vertreten. Die kritische Position des DAV, die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel auch bei Haftentlassenen einzusetzen, die wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung und des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung verurteilt waren und weiterhin als gefährlich eingestuft werden, konnte dargelegt werden. Die Kritik richtet sich an die Sinnhaftigkeit einer Fußfessel für Gefährder und an die Vermischung von präventiven und repressiven Maßnahmen im Bereich der Fußfessel
Fahrverbot als Nebenstrafe und Einschränkung des Richtervorbehalts
Ebenfalls ein Vertreter des DAV-Strafrechtsausschusses konnte die strikte Ablehnung des DAV, ein deliktsunabhängiges Fahrverbot als Nebenstrafe einzuführen, verdeutlichen. Diese Pläne führen zu ungerechten Ergebnissen, Personen auf dem Land werden härter getroffen als Personen in der Stadt, reichere Betroffene können leichter auf andere Möglichkeiten ausweichen. Auch führen die Pläne zu einem Sonderrecht für Führerscheininhaber, wenn diese eine Bewährungsstrafe nebst Fahrverbot erhalten können, wohingegen führerscheinlose Täter keine Option erhalten und für sie nur die Haftstrafe bleibt. Der DAV hat sich auch für die Beibehaltung eines Richtervorbehalts bei der Entnahme von Blutproben ausgesprochen. Schließlich handele es sich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Aussetzung des Familiennachzuges von subsidiär Geschützten
Der DAV war auch bei der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Geschützten durch ein Mitglied des DAV-Ausschusses Migrationsrecht vertreten. Nach Auffassung des DAV erschwert die Verweigerung des Familiennachzuges die Integration der Geflüchteten, denen bereits ein Schutzstatus zuerkannt worden ist.
3. Subsidiaritätsrügen zu Initiativen des Dienstleistungspaket
Der Bundesrat hat am 10. März 2017 gemäß Art. 12 b EUV und Art. 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon die Unvereinbarkeit der Richtlinienvorschläge zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Berufsregulierung (s. Drucksache 45/17) sowie zur Reform des Notifzierungsverfahrens nach der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EU (s. Drucksache 6/17) mit dem Subsidiaritätsprinzip beschlossen (s. Depesche 5/17). Genauso äußerte sich – neben Frankreich und Österreich – auch der Bundestag in seiner Entschließung vom 8. März 2017, in der ebenfalls die Subsidiarität hinsichtlich des Vorschlags zur Einführung einer elektronischen Dienstleistungskarte gerügt wurde.
4. Weiterhin keine Ausforschungsbeweise in Deutschland
Die in den Stellungnahmen des DAV Nr. 55/16 und Nr. 20/17 gegen eine Aufweichung des Ausforschungsverbotes geäußerten Bedenken haben Wirkung gezeigt. Die ursprünglich im Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vorgeschlagene Änderung des § 14 AGHZÜ/HBÜ ist vom Tisch. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte dies ebenfalls mit einer Pressemitteilung vom 22. März 2017 verkündet und darin ausdrücklich auch den DAV als eine Institution erwähnt, die die Nachteile und Risiken deutlich gemacht hat.
5. Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung: DAV begrüßt einige Neuregelungen, weist aber auch auf Vollzugsdefizite hin
6. Der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 vom 24. bis 26. Mai 2017 in Essen – Programmpunkte
Hier finden Sie kurz beschrieben in den nächsten Wochen eine Auswahl von Veranstaltungen. Informieren Sie sich über das gesamte Programm hier.
Strafrecht: Strafrecht berechenbar machen? Hilft der Computer?
Donnerstag, 25. Mai 2017, 13.30 Uhr, Saal Rheinland (Messe Süd)
Die E-Akte in Strafsachen wird kommen, wie der im Mai 2016 im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf des BMJV verdeutlicht. Die tradierte Papierakte soll schrittweise von elektronischem Document-Management übernommen werden. Damit werden sich auch die Methoden der Aktenbearbeitung bei den Strafverfolgungsbehörden erweitern. An zukünftiger prozessualer „Waffengleichheit“ wird die Strafverteidigung dadurch mitwirken müssen, dass auch sie technisch nicht auf dem heutigen Stand einer elektronischen Parallelakte verharrt. Wo sind die Möglichkeiten und Schwierigkeiten?
Versicherungsrecht: Rechtsschutzversicherung
Donnerstag, 25. Mai 2017, 16.00 Uhr, Saal Brüssel (Messe West)
Die Auswirkungen der Rechtsprechung des BGH zum Eintritt des Versicherungsfalls. Aktives Schadensmanagement – oder – Anwaltschaft Partner oder Gegner der Rechtsschutzversicherer?
Mietrecht: DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der AG Mietrecht und Immobilien Freitag, 26. Mai 2017, 11.00 Uhr, Saal Deutschland (Messe Süd)
Wie bringe ich „meinen Fall“ nach Karlsruhe, worauf muss ich gleich in der Berufungsinstanz achten, damit mir dies gelingt? Hierzu bekommen Sie in der DAT-Tagung der AG Mietrecht und Immobilien konkrete praktische Tipps. Außerdem erhalten Sie ein Update zur Zahlungsverzugskündigung und – direkt von einem Richter des XII. Zivilsenats des BGH berichtet – einen Überblick über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht. Schließlich erhalten Sie wertvolle Praktikerhinweise, was Sie im Fall des „störenden und des gestörten Mieters in der WEG“ tun können.
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