1. DAV begrüßt EGMR-Entscheidung zur Türkei
Am Dienstag verurteilte der EGMR die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten. Er stellte eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung fest. Der DAV hatte in der Vergangenheit wiederholt an den EGMR appelliert, sich nicht hinter Formalia wie fehlender Rechtswegerschöpfung zu verstecken, und begrüßt daher die erste materiell-rechtliche Entscheidung des EGMR im Zusammenhang mit dem seit Juli 2016 ausgerufenen Notstand (DAV-Pressemitteilung Nr. 10/18). Wichtig sei jetzt, dass der EGMR den Mut beweise, auch in den anderen tausenden Fällen in der Sache zu entscheiden. Der DAV setzt sich dafür ein, dass europäische Menschenrechtsanwälte stärker kooperieren, um Fälle vor den EGMR zu bringen. Hierzu hat der DAV Anfang März in einer gemeinsamen Konferenz mit Anwaltvereinen aus ganz Europa den ersten Schritt initiiert (DAV-Depesche Nr. 10/18).
2. BGH: Vorsicht bei einem Anwaltswechsel nach dem Mahnverfahren
Kommt nach dem Mahnverfahren ein neuer Anwalt für das streitige Verfahren ins Spiel, sind diese Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig. Der BGH hat diese alte Streitfrage jetzt entschieden und fasst die getrennten Verfahren zusammen. Die Kosten mehrerer Anwälte sind nur insoweit erstattungsfähig, als sie die Kosten eines Anwalts nicht übersteigen (oder als in der Person des Anwalts ein Wechsel eintreten musste). Die Details hat das Anwaltsblatt.
3. DAV: Der Straftatbestand des § 219a StGB ist entbehrlich
Der Deutsche Anwaltverein unterstützt die in drei Gesetzesentwürfen enthaltene Forderung auf Streichung des § 219a StGB Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. Ziel der Gesetzesentwürfe ist die Entkriminalisierung von Ärzten, die darüber informieren, dass sie den Abbruch von Schwangerschaften als Leistung anbieten. Ausreichender Schutz ist – soweit erforderlich – über andere gesetzliche Vorschriften gegeben. Für den Fall aber, dass es nicht zu der geforderten Aufhebung des § 219a StGB kommen sollte, sind zumindest die Worte "anbietet, ankündigt" zu streichen. Diese minimale Korrektur ist rechtsstaatlich geboten und überfällig. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 10/18.
4. Irisches Gericht erkennt polnischen Haftbefehl wegen rechtsstaatlicher Bedenken nicht an
Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 (Rs. 2013 295 EXT;2014 8 EXT; 2017 291 EXT), dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne und die Sache zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV dem EuGH vorlegen möchte. Durch die immensen Veränderungen in Polen gebe es keine Garantie, dass die polnischen Gesetze noch verfassungsgemäß seien und die Werte von Art. 2 EUV noch eingehalten werden. Der Fortgang des Verfahrens kann angesichts des von der EU-Kommission im Dezember 2017 eingeleiteten Art. 7 EUV-Verfahrens zur Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mit Spannung erwartet werden.
5. Anwaltstag 2018: Große Fachmesse rund um die Anwaltschaft
Ein wichtiger Bestandteil jedes Anwaltstages ist die Fachausstellung „AdvoTec“. Jahr für Jahr geben wir Unternehmen und Institutionen die Möglichkeit, sich auf unserer begleitenden Messe dem Fachpublikum zu präsentieren. Rund 70 Aussteller haben ihre Teilnahme am Anwaltstag 2018 bereits zugesagt. In Mannheim wird es zudem auch wieder eine Startup Corner für Legal Tech-Innovationen geben. Sie wollen neben dem Besuch der AdvoTec noch FAO-Stunden sammeln? Kein Problem: Das gesamte Fachprogramm des Anwaltstags 2018 ist online verfügbar. Melden Sie sich jetzt an!
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