DAV-Depesche Nr. 12/21

Anwaltspraxis

Elektronischer Fristenkalender: BGH verlangt Ausdruck eines Kontrollblattes

Ein elektronischer Fristenkalender entbindet nicht von der Pflicht, einen Kontrollausdruck der eingetragenen Fristen für die Handakten zu fertigen. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn die Handakten noch in Papierform geführt werden. Was bei ausschließlich elektronisch geführten Akten für die eigenverantwortliche Fristenkontrolle gilt, hat der BGH offengelassen. Warum der BGH eisern am Ausdruck festhält, erläutert das Anwaltsblatt.

Anwaltspraxis

BGH hält beA „im Rechtssinne für sicher“ – Klage von Anwälten erfolglos

Die Kommunikation über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) läuft ohne vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das sei nicht sicher genug, so einige Anwältinnen und Anwälte. Ihre Klage blieb jedoch erfolglos. Der Bundesgerichtshof hält das beA „im Rechtssinne für sicher“. Einen Anspruch auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat er verneint. Warum der BGH kein Problem mit dem Umschlüsseln des Schlüssels hat, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

Jurist oder Juristin gesucht – mit dem Anwaltsblatt gefunden

Wir vereinfachen Ihre Bewerbersuche: Über den Stellenmarkt des Anwaltsblatts oder per Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de können Sie online und im Heft Ihre Stellenanzeige schalten. Anzeigen, die bis 6. April eingehen, erscheinen noch im Mai-Heft. Bei Fragen wenden Sie sich an Lydia Zeßin-Jacobowitz.

Engagement

Contra Rechtsextremismus: Bitte unterstützen Sie die DAV-Stiftung!

Bereits im Jahr 2001 gründete der Deutsche Anwaltverein seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Den Opfern soll so ermöglicht werden, in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand erhalten. Die Stiftung ist auf Unterstützung angewiesen und freut sich über jede Spende. Sie möchten spenden? Dann nutzen Sie gerne unser Online-Formular. Weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung finden Sie hier.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Um zukunftsfähig zu sein, braucht die Anwaltschaft mehr Möglichkeiten für interdisziplinäre Zusammenarbeit, fordert Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses, in einem Gastbeitrag in der FAZ. Die große BRAO-Reform biete die Chance dazu.

Das Portal datensicherheit.de zitiert Dr. David Albrecht aus dem Ausschuss Gefahrenabwehrrecht zum geplanten Gesetz zur Bestandsdatenauskunft: „Das Ziel, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach dem sogenannten Doppeltür-Modell umzusetzen, erreicht das vom Bundestag beschlossene Gesetz leider nicht vollständig.“ Der Beitrag gibt auch die DAV-Forderung wieder, die Vorgaben aus Karlsruhe unbedingt umzusetzen.

LTO berichtet über die Pläne zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) für Geheimdienste. Dr. Nikolaos Gazeas vom Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht kritisiert die neuen Befugnisse: „Bislang war die Quellen-TKÜ als 'kleiner Bruder' der Online-Durchsuchung allein den Polizeibehörden im Falle einer konkreten Gefahr und den Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten erlaubt. Das soll nun auf das riesige Vorfeld der nachrichtendienstlichen Beobachtung ausgeweitet werden, das zeitlich wesentlich früher beginnt.“

Außerdem hat die DAV-Pressestelle am 24. März 2021 eine Pressemitteilung zum geplanten Gesetz zur Bestandsdatenauskunft und ein Statement zum Einsatz von V-Personen verschickt.

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