Deutscher Anwaltstag 2026
Kostenlose Fortbildung für Ihre ReNos und ReFas
am 11. und 12. Juni 2026 findet das Präsenz-Fachprogramm des Deutschen Anwaltstags in Freiburg statt. Zusätzlich wird es ein vorgelagertes Online-Programm ab dem 8. Juni 2026 geben. Auch ReNos und ReFas haben die Möglichkeit, am Fachprogramm teilzunehmen – und wenn Sie aus der Kanzlei eines Mitglieds eines örtlichen Vereins kommen, sogar kostenfrei! Hier finden Sie eine kleine Vorauswahl interessanter Themen für Ihre Kanzleimitarbeitenden. Das ganze Programm des Anwaltstages finden Sie auf www.anwaltstag.de.
Programm für junge Jurist:innen
Das Fachprogramm des Deutschen Anwaltstags bietet zahlreiche Veranstaltungen, die (auch) für junge Jurist:innen von besonderem Interesse sind. Am Donnerstag, 11. Juni, lädt das Queere Netzwerk im DAV zu einem Empfang. Die Idee der Netzwerkgründung ist auf dem letzten Anwaltstag in Berlin entstanden. Seitdem folgten einige Online-Treffen und ein offizieller Gründungsakt beim DAV-Vielfaltstag 2026. Im Mittelpunkt stehen Sichtbarkeit, Vernetzung und Empowerment – nicht nur für Queers, sondern auch für Verbündete. Mehr über das Netzwerk erfahren Sie unter anwaltverein.de/netzwerk-queer.
Anwaltspraxis
elektronische Übermittlung bei elektronischer Zigarette
Der BGH macht Dampf: In seinem neuen Urteil klärt er in einem Zug, worauf es beim Verkauf von E‑Zigaretten‑Zubehör und beim Versand einfach signierter Schriftsätze über das beA wirklich ankommt.
Rechtspolitik
Erweiterung der Zeugnisverweigerungsrechte auf Sozialarbeiter:innen
Mit seiner Initiativstellungnahme Nr. 23/26 regt der DAV an, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter:innen zu schaffen. Eine verlässliche Vertrauensbasis ist Grundvoraussetzung dieser Arbeit. § 203 StGB stellt die Verletzung von Privatgeheimnissen durch staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen auch unter Strafe. Die Ausklammerung dieser Berufsgruppe beim Zeugnisverweigerungsrecht des §53 StPO steht dazu im Widerspruch. Siehe auch die DAV-Pressemitteilung 10/26 sowie die Presseschau unten.
Information
Anwaltsethik: Wie viel Mensch muss die Anwältin noch sein?
KI wird das Berufsbild der Anwaltschaft massiv verändern. Das aktuelle BGH-Urteil zur Kanzleipflicht wirkt da nahezu aus der Zeit gefallen. Und dennoch: ein Plädoyer für den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch.
Information
ReFa|ReNo: Auszubildenden-Onboarding
Sie haben eine:n Azubi gefunden und den Ausbildungsvertrag bereits geschlossen? Jetzt lohnt ein Blick in das neue Informationspapier „Auszubildenden-Onboarding — Vom Vertragsabschluss bis zum Ausbildungsstart: So gelingt der perfekte Übergang!“ der Dachorganisationen Reno Bundesverband, BRAK, Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte und dem DAV. Hier finden sich Tipps und konkrete Hinweise für die optimale Gestaltung des neuen Kontakts und für einen positiven Start der Ausbildung. Die Zeit, die Sie in die Ausbildung investieren, ist eine Investition in die Zukunft — für Ihre Kanzlei und für die jungen Menschen!
Information
Rechtsanwaltsfachangestellte: 100 Prozent Homeoffice als Chance für die Anwaltschaft?
100 Prozent Homeoffice für Rechtsanwaltsfachangestellte – und es funktioniert: Entscheidend sind nicht Präsenz, sondern klare digitale Prozesse. Warum halten viele Kanzleien am alten Denken fest? Ein Praxisbeispiel, wie es klappen kann.
Rechtspolitik
Stellungnahme zum Entwurf einer Gerichtskommunikationshilfenverordnung
Der DAV begrüßt das Ziel, kommunikative Barrieren in Gerichts- und Verwaltungsverfahren abzubauen. In seiner Stellungnahme Nr. 22/26 regt der DAV einige Änderungen an, so etwa die Verwendung personenzentrierter Sprache, die Klarstellung, dass auch Kommunikationsbarrieren infolge anderer Einschränkungen erfasst sind, sowie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zusätzlich zu anderen Kommunikationsmitteln einzusetzen. Für die Zurückweisung gewählter Hilfen sollten überdies strengere Regeln gelten. Das Wahlrecht bei der Auswahl der Kommunikationshilfen soll auch nachträglich ausgeübt werden können. Bei einer gerichtlichen Anordnung sollte das Ermessen einzig am Ziel des vollen und gleichberechtigten kommunikativen Zugangs orientiert sein.
Information
Jeden Monat neue Chancen: Das DAV-Gewinnspiel des Monats!
Unsere Mitglieder erwartet im internen Mitgliederbereich jeden Monat ein attraktiver Gewinn – im Wechsel bereitgestellt von DAV-Kooperationspartnern. Zuletzt konnte sich eine Kanzlei in Hohen Neuendorf über ein Ricoh-Multifunktionsdruckgerät von Hofmann & Wölfel im Wert von etwa 1.000 € freuen! Im April geht dann der Gutschein für Mobilität aller Art von Sixt an einen glücklichen Gewinner oder eine glückliche Gewinnerin – bis Dienstag können sie hierfür noch mitmachen. Bleiben Sie dran und schauen Sie regelmäßig in den internen Mitgliederbereich, um keine Chance zu verpassen!
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 360 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Über die Initiative des Deutschen Anwaltvereins zur Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen (siehe auch Beitrag oben) berichten LTO und Beck-aktuell.
Für Tagesschau.de wirft Dr. Daniel Kötz von der Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM) einen Blick auf die zivilrechtliche Seite des Fernandes-Ulmen-Falls: Bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild haben Betroffene mindestens einen Anspruch auf Unterlassung, ggf. auch auf Schadensersatz: „Nach allem, was bisher in den Medien über den Fall von Collien Fernandes publiziert wurde, steht auch hier eine Geldentschädigung in nicht unbeträchtlicher Höhe für sie im Raum.“ Er erläutert zudem, was im Verhältnis zu den Plattformen gilt und wie schwierig es sein kann, Auskunftsansprüche gegen Plattformbetreiber durchzusetzen.
„Schatzsuche“ nach dem Erbfall? Wo ein Verstorbener Konten und Geldanlagen hatte, ist für Erb:innen oft gar nicht leicht herauszufinden. Beck-aktuell berichtet über ein Expert:innengespräch im Vorfeld des 20. Deutschen Erbrechtstages.
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