DAV-Depesche Nr. 13/17

1. Kleine BRAO-Reform endlich im Bundestag beschlossen

Die viel besprochene kleine BRAO-Reform fand am vergangenen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung ihren Weg durch den Bundestag – mit mehr als dreimonatiger Verspätung, der DAV berichtete hier. Von den anfänglichen Reformbestrebungen, insbesondere Konkretisierung der Fortbildungspflicht für alle, ist nicht viel übriggeblieben. Was kommt ist die Briefwahl für die Kammervorstände. Klargestellt wurde außerdem: Die (passive) Nutzung des beA ist ab Januar 2018 Pflicht! Die Einzelheiten des Reformpakets erläutert Anwaltsblatt-Autorin Susanne Offermann-Burckart in einem Aufsatz des Anwaltsblatts.

2. Expertenanhörungen im Rechtsausschuss zur „StPO-Justizreform“ und zur „Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren“ mit dem DAV

Der DAV nahm am Mittwoch an zwei wichtigen Anhörungen im Rechtsausschuss teil. Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf zur sog. StPO-Justizreform wurde zum Ausdruck gebracht, wie das Gesamtergebnis des ambitionierten Vorhabens der Bundesregierung aus anwaltlicher Sicht für Ernüchterung sorgt und weit hinter den DAV-Forderungen zur Stärkung der Beschuldigtenrechte zurück bleibt. Kritisiert wurde insbesondere die Möglichkeit der verpflichtenden Bild-Ton-Aufzeichnung nur bei der Beschuldigtenvernehmung und ihre Beschränkung auf Verfahren, denen ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zu Grunde liegt. Hiervon werde demnach nur ein Bruchteil aller Verfahren erfasst.

Dem Gesetzentwurf zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren steht der DAV offen gegenüber. Gleichzeitig muss aber auch ausreichend auf die schutzbedürftigen Belange der Verfahrensbeteiligten eingegangen werden. Auch die Einrichtung eines Nebenarbeitsraumes für Medienvertreter ist wichtig. Hier kann es für den Vorsitzenden allerdings schwierig werden, sitzungspolizeiliche Befugnisse neben der eigentlichen Verhandlungsführung auszuüben.

3. BGH: Fachanwaltsantrag im Gerichtsverfahren nachbessern

Der Weg zum Fachanwalt wird immer holperiger. Bis die Fälle nach dem erfolgreichen Kurs gesammelt worden sind, können Jahre vergehen. Das Urteil des BGH ist daher wichtig: Wer um die Verleihung seines Fachanwaltstitels vor dem AGH kämpft, kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung seinen Antrag nachbessern ‒ indem er noch fehlende Fortbildungsnachweise vorlegt. Das Urteil veröffentlicht das Anwaltsblatt im April-Heft und auf www.anwaltsblatt.de.

4. 1000 Beratungen bei „European Lawyers in Lesvos“

Anwältinnen und Anwälte des Projekts „European Lawyers in Lesvos“ haben am vergangenen Montag den 1000. Mandanten beraten. Seit Sommer 2016 erteilen Asylrechtsexperten aus ganz Europa Flüchtlingen im Erstaufnahme- und Registrierungscamp in Moria auf der griechischen Insel Lesbos anwaltliche Erstberatung. Der 1000. Fall betraf einen jungen Mann aus Benin. Derzeit befinden sich rund 2.500 Geflüchtete in dem Camp. Im Sommer 2016 waren noch mehr als 5.000 Menschen dort. „European Lawyers in Lesvos“ ist eine gemeinsame Initiative des Rates der europäischen Anwaltschaften (CCBE) und des DAV. Bislang haben 51 Asylrechtsexperten aus 12 europäischen Ländern auf pro-bono-Basis in Moria gearbeitet.

5. DAV lehnt Gesetzesinitiative zur Strafbarkeit illegaler Autorennen ab
Der DAV spricht sich in seiner DAV-Stellungnahme Nr. 25/2017 gegen die vorgeschlagene Neuregelung aus. Aus dem Gesetz gehe nicht klar hervor, welche Verhaltensweisen konkret unter den Begriff des „Kraftfahrzeugrennens“ zu subsumieren seien. Zudem erfasse die bisherige Anwendung der §§ 315 b und c StGB bereits alle in Betracht kommenden Konstellationen der Gefährdung von Personen durch Autorennen. Die darin fehlende wörtliche Normierung von Kraftfahrzeugrennen könne durch eine entsprechende Ergänzung des § 315 c StGB erreicht werden.
6. DAV-Stellungnahme zur Reform des Stiftungsrechts

Eine „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht“ sieht Reformbedarf im Stiftungsrecht. Dies geht aus ihrem Bericht hervor, zu dem der DAV durch seinen Erbrechtsausschuss Stellung genommen hat (DAV-Stellungnahme Nr. 27/2017). Der DAV begrüßt den Ansatz, das Rechtsgebiet stärker bundeseinheitlich zu regeln, als Beitrag zur Rechtssicherheit für die Stiftungen. Mit den Vorschlägen zu Strukturänderungen (z.B. Satzungsänderung, Zusammenlegung oder Auflösung) werden bestehende Rechtsunsicherheiten verringert. Der DAV gibt im Detail mehrere Anregungen. Darüber hinaus regt der DAV an, zu prüfen, ob das Beschlussmängelrecht der Stiftung erstmals gesetzlich geregelt werden sollte, um auch in diesem Bereich die Rechtssicherheit für die Stiftungen zu verbessern.

7. Konjunkturumfrage zur Lage der Freien Berufe – Teilnahme bis zum 15. Mai möglich

Das Institut für Freie Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) führt zwei Mal jährlich im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) eine Umfrage zur Ermittlung des Konjunkturklimas in den freien Berufen durch. So auch in diesem Frühjahr. Der DAV ist Mitglied des BFB, unterstützt die Umfrage und wird über ihre Ergebnisse berichten. Wir freuen uns daher, wenn Sie 5 bis10 Minuten erübrigen können und – selbstverständlich anonym – an der Online-Umfrage teilnehmen: Hier geht es zur BFB-Konjunkturumfrage Frühjahr 2017.

8. Der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 vom 24. bis 26. Mai 2017 in Essen – Programmpunkte

Hier finden Sie einige Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.

Erbrecht: Großes Nachlassgericht – Spezialisierung vor und hinter den Schranken des Gerichts?
Freitag, 26. Mai 2017 um 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Saal Brüssel (Messe West)
Es ist einem Laien (und übrigens auch vielen Juristen) kaum zu erklären, warum es nach dem Abschluss des Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht noch die Möglichkeit gibt, einen streitigen Zivilprozess durch alle Instanzen zu führen, um letztlich das gleiche Ziel zu erreichen: die Klärung der Erbrechtsverhältnisse. Dieses Nebeneinander birgt die Gefahr widersprechender Entscheidungen in sich. Daher wird der Ruf lauter, ein „Großes Nachlassgericht“ schaffen, in welchem alle Entscheidungen zu einem Lebens- besser: (Sterbens-)Sachverhalt bei einem erfahrenen und spezialisierten Richter konzentriert sind. Helfen Sie bei der Diskussion mit!

Sportrecht: Digitalisierung und Legal Tech im Sportrecht
am 26. Mai 2017 um 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Advo Tec 3 (Messe West)
Die Digitalisierung hat schon lange Einzug in das sportliche und sportrechtliche Leben gehalten. Ob durch neue Technologien und Computerspiele oder den Einsatz digitalisierter virtueller Werbung. Welche besonderen Anforderungen ergeben sich hier aus rechtlicher Sicht? Kollegen und Experten aus den Bereichen Recht und Sport werden uns die aktuellen und auch künftigen rechtlichen Fragestellungen hinsichtlich des stark wachsenden Marktes des E-Sports, die Chancen und Herausforderungen bei virtueller Werbung sowie die Möglichkeiten der Verwendung von Legal Tech bei Compliance-Untersuchungen vorstellen und mit Ihnen diskutieren.

Kanzleimanagement, Reno: Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien und Digitalisierung der Kanzleiarbeit: Herausforderungen für Mitarbeitergewinnung und - Schulung und deren Lösung
am 26. Mai 2017 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Advo Tec 3 (Messe West)
Personalmangel in der Anwaltskanzlei – das Thema begleitet die Anwaltschaft seit Jahren. Hinzu kommt eine weitere Herausforderung: Digitaler, internationaler, vernetzter – die Tätigkeiten der Kanzlei-Teams aus AnwältInnen und Angestellten verändern sich. Die Veranstaltung holt Vertreter aus Berufsschulen, Anwälte und Fachkräfte an einen Tisch, um mit ihnen und dem Publikum Strategien gegen den Nachwuchsmangel zu diskutieren und über neue Entwicklungen zu informieren.

Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook

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