1. BRAK: Vor Mitte Mai kein beA
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in einem Rundschreiben an die Kammerpräsidenten ‒ nicht für die „breite Öffentlichkeit“ bestimmt ‒ gestern mitgeteilt, dass das Sicherheitsgutachten zum beA nicht vor Mitte Mai vorliegen wird. Nach den ersten Ergebnissen des Gutachters hat das System „Schwachstellen“. Der DAV bedauert, dass die BRAK den eingeschlagenen Weg zu mehr Transparenz verlässt. Mehr hat das Anwaltsblatt.
2. Das Aushöhlen der Beschuldigtenrechte in der StPO: Es reicht
Die StPO als Dauerbaustelle: Erst letztes Jahr wurde sie reformiert. Der Strafkammertag fordert aber bereits eine weitere Aushöhlung der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte. Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erläutert im Anwaltsblatt, was die Richter und nun auch die Große Koalition Brisantes im Gepäck haben und warum die Anwaltschaft diesem Reformismus die Stirn bieten sollte.
3. DAV fordert EU-weite Mindeststandards im Zivilprozess
Der DAV ist der Ansicht, dass sich die EU-Verordnungen über die Zustellung von Schriftstücken (EG) 1393/2007 und über die Beweisaufnahme (EG) 1206/2001 in der Praxis bewährt und die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit erleichtert haben (s. DAV-Stellungnahme Nr. 11/18). Punktuell sieht der DAV allerdings noch Verbesserungsbedarf. Dem DAV ist es außerdem ein sehr wichtiges Anliegen, dass auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel bei Schriftsatzfristen oder der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten zivilverfahrensrechtliche Mindeststandards auf Grundlage des Projekts ELI/UNIDROIT gesetzt werden.
4. DAV gegenüber BVerfG: Kosten des Erststudiums sind Werbungskosten
Der DAV hält es für eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, dass die Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium im Grundsatz keine Werbungskosten sind. In der DAV-Stellungnahme Nr. 8/18 schließt sich der DAV der Auffassung des BFH an. In einer weiteren Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht kommt der DAV zu dem Ergebnis, dass drei Verfassungsbeschwerden wegen formeller Fehler in verwaltungsrechtlichen Haftsachen (Abschiebung/Überstellung) begründet sind (DAV-Stellungnahme Nr. 7/18).
5. DAV lehnt Änderungen des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit teilweise ab
Die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte gebildete Streitwertkommission hat eine überarbeitete Fassung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit erstellt. Der Streitwertkatalog soll auf eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung hinwirken, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit. Einige Änderungen des Streitwertkataloges lehnt der DAV ab (aktuelle DAV-Stellungnahme Nr. 9/18), insbesondere hinsichtlich des Vergleichsmehrwertes. Darin hält der DAV auch bereits in früheren Stellungnahmen geäußerte Bedenken aufrecht.
6. Anwaltstag 2018: Programm für die Kleinen
Sie reisen nicht alleine zum Anwaltstag nach Mannheim? Kein Problem! Auch in diesem Jahr bieten wir wieder ein buntes Kinderprogramm. Für die Verpflegung im Kids Club oder bei den Ausflügen ist natürlich gesorgt. Das Programm für die Kleinen finden Sie hier. Der Anwaltstag 2018 findet vom 6. bis 8. Juni inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar in Mannheim statt. Alle Informationen zur bundesweiten Tagung der Anwaltschaft finden Sie unter www.anwaltstag.de. Wir freuen uns auf einen tollen Anwaltstag mit Ihnen!
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