Information
Virtueller Deutscher Anwaltstag 2021
Vor dem Hintergrund der aktuellen Informationen zur Corona-Krise und der anhaltenden Einschränkungen hat der Vorstand des DAV beschlossen, die für den 9. bis 11. Juni 2021 in Berlin geplanten Präsenzveranstaltungen und die AdvoTec des Anwaltstags nicht durchzuführen. Der Deutsche Anwaltstag wird daher wie im letzten Jahr als rein Virtueller Deutscher Anwaltstag durchgeführt. Das bereits geplante Online-Seminarangebot wird nun um zahlreiche weitere Online-Veranstaltungen ergänzt und vom 7. bis 11. Juni 2021 stattfinden. Sie werden das gesamte Programm ab dem 3. Mai 2021 auf www.anwaltstag.de finden und buchen können. Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung.
Information
Lobbyregister vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet
Der Bundestag (25. März 2021) und der Bundesrat (26. März 2021) haben sich für die Einführung eines Lobbyregisters („Lobbyregistergesetz – LobbyRG“) für den Bundestag und die Bundesregierung entschieden. Darin ist eine Eintragungs-Ausnahme vorgesehen für „Rechtsberatung für einen Dritten oder sich selbst, einschließlich der Erstattung wissenschaftlicher Gutachten oder an die Allgemeinheit gerichteter Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen erbringen, sowie Tätigkeiten, die nicht auf Erlass, Änderung oder Unterlassung einer rechtlichen Regelung durch den Deutschen Bundestag oder die Bundesregierung gerichtet sind, erbringen,“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 8). Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Errichtung eines Lobbyregisters, betont dabei aber, dass eine klare Trennung von Lobbyarbeit (durch Anwälte und Anwältinnen) und anwaltlicher Tätigkeit notwendig ist. Im Gegensatz zur Lobbyarbeit gehört anwaltliche Tätigkeit zum Schutz der Verschwiegenheit und Mandanten nicht in das Lobbyregister.
Interessenvertretung
Wie systemrelevant ist die Anwaltschaft in der Corona-Pandemie?
Ist die Anwaltschaft systemrelevant? Hat sie Vorrechte, die anderen Berufsgruppen verwehrt bleiben? Die französische Anwaltschaft hat vor dem Conseil d‘Etat (dem Staatsrat als obersten Verwaltungsgericht) nun einen Erfolg erstritten: Mandanten können trotz Ausgangssperre Kanzleien aufsuchen. Die Entscheidung könnte auch für Deutschland noch einmal Bedeutung bekommen. Die spannenden Hintergründe hat das Anwaltsblatt. Und: Der DAV wird wachsam bleiben und weiter dafür kämpfen, dass in Deutschland die Systemrelevanz der Anwaltschaft beachtet wird.
Information
Kollektiver Rechtsschutz – Bilanz der Musterfeststellungsklage ernüchtert
Um geprellten VW-Fahrern zu ihrem Recht zu verhelfen, zaubert die GroKo 2018 die Musterfeststellungsklage aus dem Hut. Verbände sollen stellvertretend klagen können – doch der Plan geht für Verbraucher und Justiz nicht auf. Warum die Musterfeststellungsklage enttäuscht und was die EU-Verbandsklage-Richtlinie bringt, erfahren Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
OLG Braunschweig: Strenge Anforderungen an Signaturprüfung
Leuchtet bei der Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ein Warnsymbol auf, müssen sich Anwältinnen und Anwälte über die Bedeutung des Symbols informieren oder sich durch Kontrolle der Signatur im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vergewissern, dass eine ordnungsgemäße Signatur vorliegt. Andernfalls trifft sie ein Verschulden am Vorliegen einer ungültigen Signatur, so das OLG Braunschweig. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
DAV gegen ein gegen formalisiertes Begutachtungsverfahren bei Neuregelung der Suizidhilfe
Zu Jahresbeginn hat eine Gruppe von Abgeordneten aus FDP, Linke und SPD einen Gesetzentwurf vorgestellt, welcher jetzt das notwendige Quorum für die Einbringung in den Bundestag erreicht hat. Der DAV begrüßt es, wenn eine gesetzliche Neuregelung jetzt auf den Weg gebracht wird. Mit seiner DAV-Stellungnahme 26/2021 nimmt er Stellung zu den vorliegenden Vorschlägen und Gesetzentwürfen zu Neuregelungen des assistierten Suizids. Im Ergebnis spricht er sich gegen ein formalisiertes Begutachtungsverfahren aus.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
In der Diskussion um die Offenlegung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten sieht der DAV bei anwaltlich tätigen MdB das anwaltliche Berufsgeheimnis bedroht. Bei LTO übt DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge scharf Kritik: „Das Mandatsgeheimnis bleibt absolut. Auch Abmilderungen bei den Plänen bergen die Gefahr der schleichenden Aushöhlung des Geheimnisses.“
Der Deutschlandfunk berichtet vom Deutschen Erbrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht und zitiert die Expertinnen und Experten aus der Auftaktveranstaltung „Erbenermittlung – in wessen Interesse?“.
SWR Online beschäftigt sich mit dem Corona-Modellprojekt Tübingens. Dr. Olaf Otting, Vorsitzender des Ausschusses Vergaberecht, kritisiert das Finanzierungsmodell für die rund 660.000 Schnelltests ohne Ausschreibung als ungeordnet und nicht zulässig: Man könne „aus dem Skandal um die Atemmasken lernen, dass die öffentliche Hand gut daran tut, Vergaberecht zu beachten, wenn sie beschafft".
Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, gibt bei T-Online.de Auskunft zur Darlegungs- und Beweislast bei mutmaßlichen Benachteiligungen nach dem Entgelttransparenzgesetz.
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