DAV-Depesche Nr. 13/22

Interessenvertretung

Sammelanderkonten: Bitte keine übertriebene Geldwäscheprävention

Vielen Anwaltskanzleien sind die Sammelanderkonten für Fremdgeld gekündigt worden. Angesichts immer rigiderer Regeln zur Geldwäscheprävention ist ein Zurück gar nicht so leicht: Warum von Sammelanderkonten keine Gefahren ausgehen und was Bundesregierung und Bundestag jetzt tun sollten, erläutern zwei Geldwäscheexperten im Anwaltsblatt. Und ein kurzes Update: DAV und BRAK arbeiten auf Hochtouren an einer Lösung und sind hierzu im Gespräch mit der Bundesregierung.

Rechtspolitik

Ukraine: Unterstützungsschreiben des Weimarer Dreiecks der Anwältinnen und Anwälte für ukrainische Kolleginnen und Kollegen

Das Weimarer Dreieck der Anwaltschaften, ein Bündnis der Pariser Anwaltskammer, der Warschauer Anwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV), bringt in einer gemeinsamen Erklärung vom 29. März seine Solidarität mit allen Angehörigen der Rechtsberufe und der leidenden Zivilbevölkerung des Krieges in der Ukraine insgesamt zum Ausdruck. Das Statement können Sie hier abrufen.

Anwaltspraxis

OLG Dresden: Erfolgshonorar durch Arrest abgesichert

Der Klassiker: Die Mandantschaft kündigt das Erfolgshonorar-Mandat nach 11 Jahren und zwei Instanzen genau in dem Moment, in dem der Erfolg eintritt. Damit die Anwaltskanzlei nicht leer ausgeht, hat sie sich nun ihr Honorar in Höhe von 157.150 Euro mit einem dinglichen Arrest gesichert. Das OLG Dresden hat das abgesegnet. Was den Fall so ungewöhnlich macht, wie die Kanzlei zu ihrem Arrest gekommen ist und warum die Mandatskündigung ins Leere lief, lesen Sie im Anwaltsblatt.

 

Deutscher Anwaltstag

Virtuell und in Präsenz in Hamburg vom 20. bis 24. Juni 2022

Freitag, 24. Juni von 9.00 – 10.30 Uhr

Schwerpunktveranstaltung: Zusammen ist man weniger allein

Neben der interprofessionellen Zusammenarbeit ist es von immer größerer Bedeutung, dass sich Kolleginnen und Kollegen besser vernetzen und unabhängig von Tätigkeitsformen, Standort, Mandantenstamm sowie von Alter, Geschlecht, Berufserfahrung und sozialer Herkunft miteinander arbeiten. Das Panel soll Inspiration bieten und Impulse geben: Wie/wo kann ich mich mit anderen engagieren? Wie kann ich mein Wissen und meine Erfahrungen teilen? Dabei geht es nicht nur um Empowerment, sondern auch um die Zukunft des Rechtsmarktes.

Montag, 20. Juni von 13.45 – 15.15 Uhr

Künstliche Intelligenz – Aktuelle Entwicklungen und Vertragsgestaltung

Dieser Vortrag beleuchtet die praktischen und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Dabei werden nach einer technischen Einführung die Bereiche Haftung für KI-Fehlentscheidungen, Autonomes Fahren, Zurechnung von KI-Erklärungen, Schutz von KI-Erzeugnissen sowie die wichtigsten Auswirkungen der geplanten EU-KI-Verordnung (AI Act) vertieft.

Alle Informationen zum Anwaltstag auf www.anwaltstag.de.

Information

11. April 2022: Wiederholung des kostenfreien Online-Seminars für die Beratung von Geflüchteten aus der Ukraine

Wegen der überwältigenden Nachfrage wiederholt die DAA am 11. April 2022 das Online-Seminar zur Beratung von Geflüchteten aus der Ukraine. Die Teilnahme ist für Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine kostenfrei. Das Seminar vermittelt Grundlagen im Asyl- und Aufenthaltsrecht und hilft, die wichtigsten Fragen in diesem Bereich beantworten zu können. Im Vordergrund stehen Praxisnähe und die aktuellen Besonderheiten bei der Beratung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse engagieren sich viele Rechtsanwält:innen im Bereich der Flüchtlingshilfe. Dabei tauchen immer wieder Fragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht auf. Ohne Erfahrungen und Vorkenntnisse im Migrationsrecht ist es schwierig, Geflüchtete oder Ehrenamtliche bei Rechtsfragen zu unterstützen und zu beraten.

Anwaltsberuf

Anwaltsblatt-Workshop Kanzleimanagement: Wiederholung am 1. Juni 2022

Die digitale Transformation fordert jede Anwaltskanzlei heraus. In einem virtuellen Workshop hat das Anwaltsblatt die Facetten zeitgemäßer Kanzleiführung beleuchtet. Von Homeoffice über modernes Wissensmanagement bis hin zu digitalen Kanzleiabläufen: Konkrete Praxistipps für ein Kanzleimanagement gibt es auf anwaltsblatt.de. Der Workshop wird am Mittwoch, 1. Juni 2022, von 15.00 bis 16.00 Uhr wiederholt: Zum Programm und zur Anmeldung hier.

Interessenvertretung

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters

Vor dem Hintergrund der fehlenden Bedeutung des Registers ist die Abschaffung des Güterechtsregisters und die dazu angedachte Umsetzung im Grundsatz zu begrüßen.

Es wäre aber wünschenswert gewesen, wenn es gelungen wäre, das Güterrechtsregister entweder in ein Unterregister zum Zentralen Testamentsregister zu überführen oder zumindest die Eintragungen des Güterrechtsregisters in das Zentrale Testamentsregister zu übernehmen, um so die aus dem alten Güterrechtsregister resultierenden Anwendungsfälle für die Abwicklung von Erbfällen zu sichern, insbesondere für die Zeiten, bevor die Eintragungsverpflichtung für erbfolgerelevante Urkunden in das Zentrale Testamentsregister bestand. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 15/22.

Information

Konjunkturumfrage zur Lage der Freien Berufe – Teilnahme bis 8. Mai möglich

Das Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg startet für den Bund Freier Berufe (BFB) wieder eine turnusgemäße Umfrage zur Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2022. Diesmal mit einem Sonderteil zum Gründungsstandort Deutschland sowie zu pandemiebedingtem Personalausfall. Der DAV unterstützt die Umfrage. Wir bitten Sie, bis zum 8. Mai 2022 an dieser Umfrage teilzunehmen (Dauer 10 bis 12 Minuten, Anonymität ist gewährleistet): Hier geht es zur aktuellen BFB-Konjunkturumfrage. Der DAV wird über die Ergebnisse der Umfrage berichten.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

In der vergangenen Woche tauchte der DAV in insgesamt 227 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

In einem Votum für das Handelsblatt (Print) pocht DAV-Präsidentin Edith Kindermann auf den absoluten Schutz des Mandatsgeheimnisses – und blickt dabei auch auf Bereiche jenseits der Sicherheitsgesetze, etwa beim europäischen Geldwäsche-Paket oder bei einem neuen Anlauf für ein Unternehmenssanktionengesetz. „Der Berufsgeheimnisträgerschutz ist kein Privileg der Anwaltschaft um ihrer selbst willen, sondern unerlässlich für eine vertrauliche Kommunikation in einem demokratischen Gemeinwesen.“

Der DAV hat die Eilentscheidung begrüßt, nach der dem rechtsextremen Richter Jens Maier die Rückkehr auf den Richterstuhl vorerst verwehrt ist. Die Süddeutsche Zeitung (via dpa) zitiert aus dem Statement: "Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet", so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Auch der Evangelische Pressedienst und AFP (hier übernommen von Unternehmen-heute.de) haben die Reaktion des DAV aufgegriffen.

LTO berichtet über die Gründung des neuen Bundesverbands der Wirtschaftskanzleien und das Bedauern des DAV über diesen Schritt, zumal so kurz vor dem Start des verbandsinternen „FORUMs für Wirtschaftskanzleien“ – welches natürlich weiterhin stattfindet: „Dieser Austausch ist uns wichtig, um uns gemeinsam über die spezifischen Bedürfnisse auszutauschen. Dieses Forum ist auf Dauer angelegt“, so der DAV.

Im Nachgang zu einem DAV-jour-fixe zu Kryptowährungen berichtet das Portal procontra.online darüber, was bei Bitcoins & Co. im Erbfall problematisch werden kann. „Der Private Key ist das erbrechtliche Bezugsobjekt“, so Dr. Christian von Oertzen aus dem Ausschuss Erbrecht.

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