Anwaltspraxis
Vorausschauende Fristenkontrolle ist Pflicht – auch bei plötzlicher Erkrankung
BGH: Anwält:innen müssen auch im Krankheitsfall Fristen wahren. Organisation ist alles! Warum selbst unerwartete Erkrankungen kein Freifahrtschein sind, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Deutscher Anwaltstag 2025
Wegweisende EuGH-Entscheidungen zum Berufsrecht
Das Berufsrecht bildet das Rückgrat der anwaltlichen Praxis und wird beim Deutschen Anwaltstag 2025 (4. bis 6. Juni in Berlin) auch aus europäischer Perspektive beleuchtet. Eine Diskussionsrunde widmet sich etwa jüngster europäischer Rechtsprechung zur Bewertung der Rolle von Anwält:innen als Organ der Rechtspflege und dem Spannungsfeld zur Behandlung als „Enabler“. Es diskutieren u. a. der ehemalige EuGH-Präsident, der ehemalige Präsident des Europäischen Rechnungshofes sowie der amtierende hessische Innenminister. Auch das wegweisende EuGH-Urteil in der Rechtssache Halmer zum deutschen Fremdbesitzverbot wird in einer hochkarätig besetzten Veranstaltung eingehend analysiert.
Melden Sie sich für das spannende Programm (online ab 2. Juni, in Präsenz ab 4. Juni) hier an und profitieren Sie bis zum 11. April 2025 vom Frühbucherrabatt. Neben inhaltlichen Veranstaltungen erwarten Sie zahlreiche Netzwerk-Events und die große Fachausstellung AdvoTec.
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Wie digital ist die Anwaltschaft unterwegs?
TikTok, Instagram oder doch lieber LinkedIn? Oder gar kein Social Media für Ihre Kanzlei? Wir sind neugierig und starten eine kleine Umfrage, die nur wenig Zeit in Anspruch nimmt. Die Ergebnisse erfahren Sie in der nächsten Printausgabe des Anwaltsblatts – seien Sie dabei!
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Bericht aus Berlin: Eine Alternativ-Steuer für den Bund
Der Bericht aus Berlin ist diesmal ein Bericht aus Karlsruhe, denn das Karlsruher Urteil zum Solidaritätszuschlag wurde fast nur mit Blick auf den aktuellen Bundeshaushalt diskutiert – doch das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Ergänzungsabgaben auch grundsätzlich attraktiv gemacht. Mehr lesen Sie im Beitrag von Dr. Christian Rath im Anwaltsblatt.
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Stipendium für Auszubildende – Bewerbungsfrist endet am 9. Mai 2025
Talentierte Auszubildende können sich noch bis zum 9. Mai 2025 für das TidA-Stipendium bewerben. Ermutigen Sie Ihre Azubis! Das Programm für begabte Auszubildende „Talente in der Ausbildung“ (TidA) der Stiftungen Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und der Deutschen Wirtschaft (sdw) ist in der zweiten Förderrunde mit regionalen Gruppentreffen und Regionaltagen der Geförderten in Berlin und Düsseldorf. Mehr Informationen zu „TidA“ gibt es hier.
Rechtspolitik
DAV plädiert für Aufnahme der Ukraine in die Liste der Staaten in § 26 Abs. 1 der Beschäftigungsverordnung
Der DAV setzt sich in seiner Stellungnahme dafür ein, die Ukraine zeitnah in die Liste der sog. „Best Friends“-Staaten nach § 26 Abs. 1 der BeschV aufzunehmen. Diese einfache und pragmatische Maßnahme hätte weitreichende positive wirtschaftliche Auswirkungen, mildere absehbare Härtefalle ab, entlaste Behörden und Gerichte, führe zu einer spürbaren Entlastung der Sozialsysteme und böte Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie ukrainischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland sichere Zukunftsperspektiven.
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Interessenten gesucht: Stage international der Kammer Paris
Auch in diesem Jahr können sich Junganwält:innen mit Französischkenntnissen aus der ganzen Welt für ein zweimonatiges Praktikum in Paris bewerben. Diese können im Oktober und November an der Pariser Anwaltsschule (École de Formation du Barreau – EFB) Einblicke in das französische Recht und seine Anwendung erhalten. Themen des Praktikums sind das französische Rechtssystem, das Berufsrecht sowie neue Herausforderungen für die Anwaltschaft, etwa im Umgang mit neuen Technologien. Interessierte müssen unter 40 Jahre alt sein und über hinreichende Französischkenntnisse verfügen. Eine Bewerbung ist bis zum 16. April 2025 hier möglich.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 105 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Unter dem Titel „Quo vadis Deutschland – brauchen wir eine große Staatsreform?“ lud der FAZ-Einspruch-Podcast DAV-Präsident Stefan von Raumer zur Live-Diskussion bei der Juracom. Raumer plädiert u. a. dafür, nicht zu schnell neue Gesetze zu machen, sondern zuerst darauf zu schauen, wo Vollzugsdefizite bestehen: „Ich glaube, unsere Gesetze sind gut, auch im europäischen Vergleich – und wenn sie nicht gut sind: dann, weil wir zu viele haben.“ Die komplette Folge hören Sie bei FAZ Einspruch (Abo) oder auf dem YouTube-Kanal der FAZ.
„Mit welcher großen Dynamik die US-Regierung fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien wegzukippen versucht, das ist alarmierend“, betont DAV-Präsident Stefan von Raumer gegenüber dem Handelsblatt (Print/Abo). Auch die Hasepost (via dts) greift die Angriffe der Regierung auf zahlreiche Kanzleien auf: Der DAV-Präsident erklärt, das System funktioniere mit Einschüchterung und Erpressung. „Natürlich wünschen wir uns eine Geschlossenheit der US-Kanzleien, dagegen anzugehen“, sagte von Raumer. „Aber ich bin auch sehr vorsichtig mit einer Verurteilung von Kollegen, die unter Druck stehen.“ Bei den US-Kanzleien gehe es um große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und großer Personalverantwortung. „Absehbar müssen sich die Kanzleien aber mit einer klaren Stimme gegen das Vorgehen der US-Regierung stellen.“
Thomas Oberhäuser, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht, ordnet für The Intercept den Fall dreier EU-Bürger und eines US-Amerikaners mit Wohnsitz in Berlin ein, die wegen Teilnahme an Pro-Palästina-Protesten und damit zusammenhängenden Antisemitismus-Vorwürfen ausgewiesen werden sollen. Er erläutert, dass die Behörden grundsätzlich auch ohne eine strafrechtliche Verurteilung eine Ausweisung anordnen können – allerdings müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. „The key question is: How severe is the threat and how proportionate the response? If someone is being expelled simply for their political beliefs, that's a massive overreach.“ Zahlreiche internationale Medien (u. a. auch Der Standard) greifen den Artikel auf.
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