Deutscher Anwaltstag 2026
Abendveranstaltungen, die zum Netzwerken einladen
Beim Deutschen Anwaltstag 2026 (10. bis 12. Juni in Freiburg, mit vorgelagerten Online-Angeboten) bietet das Begleitprogramm wieder mehrere Abendveranstaltungen, die Gelegenheit zum informellen Austausch und Netzwerken geben. Beim Young Lawyers Opening (Achtung: schon am 9. Juni), beim Get-together des Freiburger Anwaltvereins, beim stimmungsvollen Begrüßungsabend und beim finalen Festabend mit anschließender AdvoParty können Sie Kolleg:innen aus ganz Deutschland treffen und Kontakte knüpfen. Alle Termine und Details zum Begleitprogramm finden Sie hier.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Neben hochkarätigen Fach- und Netzwerk-Veranstaltungen erwartet Sie auch die große Fachausstellung AdvoTec.
Programm für junge Jurist:innen
Das Fachprogramm des Deutschen Anwaltstags fordert junge Jurist:innen insbesondere am Donnerstag, 11. Juni, 16:00-17:30 Uhr. Hier gilt es, zwischen drei speziell geeigneten Angeboten für junge Jurist:innen zu entscheiden: „Deep Fakes: Zwischen Kunstobjekt und Gefahr“, der Veranstaltung der AG Internationales Wirtschaftsrecht und der AG IT-Recht (davit). Parallel konkurrieren „Raus aus der juristischen Blase, rein ins Leben - Recht und demokratischer Zusammenhalt in Zeiten des Wandels“, eine Veranstaltung des Ausschusses Verfassungsrecht, und „Von der Uni in die Kanzlei der Zukunft – Anwaltschaft trifft Studierende“, die Veranstaltung des DAV-Studierenden-Netzwerks JurFuture, miteinander. Wer die Wahl hat, hat die Qual – es ist sicher alles einen Besuch wert!
Rechtspolitik
US-Regierung gegen Kanzleien: DAV initiiert Amicus-Curiae-Brief zur Unterstützung im Berufungsverfahren
Viele namhafte US-Kanzleien wurden im vergangenen Jahr Ziel von Executive Orders der US-Administration, die ihre Arbeit einschränkten und ihre Unabhängigkeit bedrohten. Einige von ihnen schlossen daraufhin „Deals“ mit der Trump-Regierung – vier Kanzleien zogen gegen die Verfügungen vor Gericht. Der DAV verurteilt die Schikane gegen die Anwaltskanzleien durch die US-Regierung. In einem gemeinschaftlichen Amicus-Curiae-Brief mit anderen europäischen Anwaltsorganisationen, die insgesamt mehr als eine Million Anwält:innen vertreten, stellt sich der DAV an die Seite der Kanzleien WilmerHale, Perkins Coie, Susman Godfrey und Jenner & Block. Lesen Sie hier die DAV-Pressemitteilung sowie einen ausführlichen Blick auf die einzigartige Initiative im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
beA selbst steuern: Lehren der Anwaltschaft aus dem Fehler einer Steuerberaterin
Achten Sie beim beA auf die Identität zwischen der einfach signierenden und der versendenden Person? Die Entscheidung des BFH enthält Grundsätze, die für die Anwaltschaft von unmittelbarer Bedeutung sind.
Information
Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer
Der Vorschlag Bayerns, dass Rechtsschutzversicherer außergerichtliche Rechtsberatung anbieten dürfen, wurde auf der JuMiKo 2025 nahezu einstimmig abgelehnt. Dr. Fabian Widder, Vizepräsident des DAV, meint, dass das nicht der letzte Versuch gewesen sein wird. Daher mahnt er, dass außergerichtliche Rechtsberatung nicht zu einem beliebigen Rechtsdienstleistungsprodukt großer finanzkräftiger Versicherungskonzerne herabgestuft werden darf.
Anwaltsberuf
10 Jahre Syndikusgesetz – warum es sich lohnt zu kämpfen
Ein historischer Durchbruch – doch nicht das Ende der Debatte: Seit 2016 sind Syndikusrechtsanwält:innen anerkannt. Was hat sich verändert – und welche zentralen Fragen bleiben offen?
Information
DAV-Gewinnspiel des Monats – neue Runde im April mit beck-online!
Auch im April haben Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine wieder die Chance auf einen attraktiven Gewinn, bereitgestellt von einem DAV-Kooperationspartner. In diesem Monat verlost unser Partner beck-online einen 6‑Monats-Zugang zum Modul „DAV PREMIUM“: Grundmodul Zivilrecht plus zwei frei wählbare Ergänzungsmodule.
Die Teilnahme ist ganz einfach: Beantworten Sie bis zum 30. April im internen Mitgliederbereich eine Quizfrage. Mit der richtigen Antwort landen Sie im Lostopf!
beck-online. DIE DATENBANK ist eine führende juristische Datenbank. Das Modul DAV PREMIUM, exklusiv für DAV-Mitglieder, bietet umfangreiche Fachinformationen digital recherchierbar, wie z. B. den Münchener Kommentar zum BGB – ideal auch für kleine Kanzleien.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 712 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Das Thema digitale Gewalt bewegt weiter die Medien – der DAV ist vielerorts gefragt, die gesetzgeberischen Pläne und das Phänomen einzuordnen. So berichtet etwa BILD: „Wir dürfen nicht vergessen, dass digitale Gewalt gegenüber Frauen vorrangig ein gesellschaftliches Problem ist. Was an Prävention und Sensibilisierung in der Gesellschaft fehlt, kann das Strafrecht nicht wettmachen“, so Prof. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses. Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation & Medien, ergänzt: „Das große Problem heißt ja Frauenhass. Die Gewalt fängt nicht erst im digitalen Raum an, deshalb muss sich in der Gesellschaft etwas ändern. Das muss in der Schule bei einem respektvollen Umgang und der Aufklärung über Mobbing anfangen und darf auch abends in der Kneipe nicht enden, wenn der Kumpel einen sexistischen Witz macht.“
Bei LTO erläutert Norouzi weiter: „Die einschlägigen Straftatbestände der §§ 185 ff., § 201a StGB sowie § 33 KUG erweisen sich als unzureichend, da sie teilweise Schutzlücken aufweisen, vorrangig auf den Schutz anderer Rechtsgüter ausgerichtet sind und das verwirklichte Unrecht nicht hinreichend spiegeln.“ Der aktuelle BMJV-Entwurf „schießt jedoch über das Ziel hinaus“. Auch NZZ (Abo) und die WELT (Abo) greifen die Kritik auf.
Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, erläutert in der FAZ (nur Print), warum sich Frauen aufgrund finanzieller Schieflage in der Ehe eine Scheidung oft buchstäblich nicht leisten können: „Häufig sind Frauen finanziell abhängig, die gerade aus einer langen Erziehungspause kommen und danach keine Karrierechancen mehr haben.“ Auch die Wahl der Steuerklassen III/V in Kombination mit einem Minijob könne die Abhängigkeit begünstigen und den Anreiz verringern, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. „So rutschen Paare leicht in traditionelle Rollenmuster, auch wenn sie das ursprünglich gar nicht wollten.“
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