1. BGH: Weiterleitung von Stellungnahmen nur mit Zustimmung des Anwalts erlaubt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Stellungnahmen eines Anwalts in einem ihn betreffenden berufsrechtlichen Aufsichts- und Beschwerdeverfahren der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwaltskammer unterliegen und nicht ohne seine Zustimmung an den Beschwerdeführer weitergeleitet werden dürfen. Die seitens der Rechtsanwaltskammer eingeräumte Möglichkeit, der Weiterleitung der Stellungnahme an den Beschwerdeführer zu widersprechen, genüge insofern nicht. Der hohe Stellenwert der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwaltskammer, der durch sie bezweckte Schutz der Daten Dritter und die hierauf bezogene Verschwiegenheitspflicht des Anwalts erfordern zur Annahme einer konkludenten Zustimmung ein eindeutiges Verhalten des Anwalts, dass keinen Zweifel daran lasse, das er der Weiterleitung seiner Stellungnahme zustimme.
Die Entscheidung wird das Anwaltsblatt im Mai-Heft mit einer ausführlichen Anmerkung von Julia Pommerening veröffentlichen. Der Volltext ist als AnwBl Online 2016, 276 bereits unter www.anwaltsblatt.de abrufbar.
2. Deutsche Anwaltschaft wächst nur noch gering
Die Zahl der zugelassenen Anwälte blieb im Jahr 2015 nahezu unverändert. Sie lag zum 1. Januar 2016 bei 163.779. Damit gab es zum Jahresbeginn 2016 nur 239 zugelassene Anwältinnen und Anwälte mehr als zum Jahresbeginn 2015, prozentual ein Zuwachs von plus 0,15 %.
Zum Jahresbeginn 2015 lag der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr noch bei plus 818 Anwälte (+ 0,5 %).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf AnwBl-Online unter http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/news/anwaltschaft-waechst-nicht-mehr.
3. Asylpaket II: Diskussion im DAV-Haus am 12. April 2016
Kürzlich beschlossen: Die beschleunigten Asylverfahren nach § 30a AsylG mit Verschärfungen durch Residenzpflicht, äußerst kurze Verfahrensfristen und eine Gesundheitsvermutung. Diese Themen diskutierten Vertreter aus Politik, Rechtspraxis sowie Gesundheitsbereich und Kirche auf hohem fachlichem Niveau im DAV-Haus. Besonders problematisch aus Sicht der Anwaltschaft ist die drohende Verkürzung von Verfahrensgarantien. Das Fazit: kostenlose Rechtsberatung muss den Asylbewerbern auch im beschleunigten Verfahren ermöglicht werden. Deutschland droht sonst gegen die EU-Verfahrensrichtlinie zu verstoßen. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur grundrechtskonformen Ausgestaltung beschleunigter Verfahren sind eindeutig. Ausschnitte aus der Diskussion finden Sie in diesem Film, Resonanz in der Presse als Beispiel hier.
4. Zukunftsthema Personal: Bitte ermuntern Sie Ihre nichtanwaltlichen Mitarbeiter, sich an der Befragung im Rahmen der Soldan-Studie zu Mitarbeitern in Anwaltskanzleien zu beteiligen
Das Soldan Institut führt aktuell eine Studie zu nicht-anwaltlichen Mitarbeitern in Anwaltskanzleien durch. Sowohl Mitarbeiter in Kanzleien als auch deren Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte werden mit dem Ziel befragt, umfassende Erkenntnisse zu Mitarbeitern in Anwaltskanzleien zu gewinnen. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden gebeten, ihre nicht-anwaltlichen Kanzleimitarbeiter über die Befragung auf der Online-Plattform „www.mitarbeiter-in-anwaltskanzleien.de“ zu informieren und zu einer Teilnahme zu ermuntern. Wie bei allen Studien des Soldan Instituts werden die gewonnenen Erkenntnisse der Anwaltschaft nach Abschluss der Datenerhebung umfassend zur Verfügung gestellt.
5. EU-Initiative über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU
Im März 2014 veröffentlichte die EU-Kommission eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen. Daraus hat sich inzwischen eine Initiative der EU-Kommission über einen wirksamen Insolvenzrahmen ergeben. Derzeit läuft dazu bereits ein Konsultationsverfahren der Kommission. Der Deutsche Anwaltverein hat sich zu diesem Thema in einer Stellungnahme positioniert. In erster Linie geht es um die Konzeption eines vorinsolvenzlichen Verfahrens mit dem Ziel der Vermeidung einer Insolvenz. Hierbei sollten aus Sicht des DAV die Mitgliedsstaaten weitgehend Freiraum erhalten, wie ein solches insolvenzliches Verfahren im Detail ausgestaltet werden soll. Die Stellungnahme finden Sie hier.
6. Facebook: Dauerkarte für den Anwaltstag gewinnen
Auf dem Facebook-Kanal des DAV verlosen wir aktuell wieder eine Dauerkarte für den 67. Deutschen Anwaltstag vom 1. bis 3. Juni in Berlin sowie einen Zuschuss zu Anreise- und Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Viel Glück!
7. Der 67. Deutsche Anwaltstag 2016 vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin – Programmpunkte
Hier finden Sie in den nächsten Wochen einige Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.
- „Aktuelle Stunde“: Reform des § 177 StGB/Istanbul-Konvention
am 3. Juni 2016 von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Estrel-Hotel, Raum 1 (1. OG)
Die aktuelle Stunde auf dem DAT widmet sich dieses Mal dem gegenwärtigen Thema Reform des § 177 StGB/Istanbul-Konvention. Anlässlich des Regierungsentwurfs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung, des Gesetzentwurfs der GRÜNEN zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung, des Gesetzentwurfs DIE LINKE zur Änderung des Sexualstrafrechts und den Forderungen der Instanbul-Konvention möchten wir mit Ihnen gemeinsam über dieses von allgemeinem und aktuellem Interesse geprägte Thema diskutieren und in diesem Zusammenhang auch über den "Ultima-ratio-Gedanken" sprechen. Auf dem Podium werden mitdiskutieren Frau Renate Künast, MdB und Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Frau Susanne Bunke, Regierungsdirektorin, Leiterin des Referats Sexualstrafrecht, Kriminologie, Kriminalprävention im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sowie Herr Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Die Moderation übernimmt Herr Dr. h.c. Rüdiger Deckers.
- Blick über den Tellerrand: Fair Play und Foul Play im deutschen und französischen Vergaberecht
am 3. Juni 2016 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, im Estrel-Hotel, Salon Straßburg (EG)
Die Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht, die beim Anwaltstag 2015 gegründet wurde, und der DAV Strasbourg werden unter der Moderation von Bernhard Stolz gemeinsam die Möglichkeiten und Grenzen der Sanktionierung von Rechtsverstößen und der Sicherstellung eines regelkonformen Verfahrens und Rechtsschutzes im Vergaberecht beleuchten. Haben sich die nationalen Regelungen durch die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien angenähert? Die Schwerpunkte bilden dabei Vergabesperren, Akteneinsicht sowie soziale und besondere Dienstleistungen. Den französischen Part übernimmt Avocat Hubert Metzger aus Strasbourg. Dr. Eva Leinemann, Dr. Annette Mutschler-Siebert, Prof. Dr. Marius Raabe und Prof. Dr. Alexander Wichmann referieren zum deutschen Recht.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.
Kommentare