1. Outsourcing – Vertrag mit dem Dienstleister samt Mustervorschlag
Seit November 2017 macht das Gesetz zum Outsourcing in Kanzleien das Outsourcen von Dienstleistungen möglich. In der Anwendung der neuen Normen gibt es jedoch noch Unsicherheiten. Die Autoren erläutern im Anwaltsblatt detailliert, worauf Anwältinnen und Anwälte bei der in der Praxis nun enorm wichtigen Vereinbarung mit dem Dienstleister achten sollten und helfen beim Umschiffen rechtlicher Untiefen. Herzstück des Beitrags ist ein konkreter Mustervorschlag.
2. DAV: Keine pauschale Ausweitung von Straftatbeständen bei Betrug im Zahlungsverkehr
Die EU-Kommission will erhöhten kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln mit einer Angleichung der Strafvorschriften in diesem Bereich begegnen. Mit der Richtlinie sollen u. a. Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verwendung von Zahlungsinstrumenten und Informationssystemen (z. B. Phishing, Pharming und Hacking) sowie deren Vorbereitungstaten definiert und z. T. ausgeweitet werden. Der Deutsche Anwaltverein warnt vor der Schaffung von Tatbeständen, die die Strafbarkeit weit in das Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung verlagern. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 12/18.
3. Werbemöglichkeiten für Ihre Kanzlei
Werbung wird auch für Anwältinnen und Anwälte immer wichtiger: Viele Menschen scheuen auch dann, wenn es eigentlich erforderlich wäre, den Gang zum Anwalt. Sei es, weil sie zu hohe Kosten befürchten oder nicht darüber informiert sind, wann sie unbedingt rechtlichen Beistand benötigen. Genau dort setzt die Werbekampagne des DAV an: In unserem Online-Shop finden Sie u. a. Anzeigenmotive, Postkarten, Plakate, und Faltblätter. Viel Spaß beim Stöbern!
4. Anwaltstag 2018: Kenneth Feinberg spricht über Fehlerkultur
Der Anwaltstag rückt immer näher und wartet mit zwei großen Veranstaltungen auf: Bei der Schwerpunktveranstaltung I (Do., 7. Juni, 11:00 – 12:30 Uhr) diskutieren namenhafte Vertreter aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft über die Frage „Brauchen Justiz und Anwaltschaft eine Fehlerkultur?“. Bei der Schwerpunktveranstaltung II wird das Thema „Fehlerkultur und Risikomanagement in der Anwaltschaft“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln – unter anderem der Luftfahrt und Medizin - beleuchtet werden (Fr., 8. Juni, 9:00 – 10:30 Uhr). Das gesamte Programm finden Sie hier.
Außerdem freut sich der DAV auf den amerikanischen Star-Anwalt Kenneth Feinberg als Key Note Speaker, Spezialist bei der Verwaltung von Entschädigungsfonds großer Sammelklagen und Protagonist des Dokumentarfilms „Playing God“.
5. Rechtsanwaltschaft genießt deutschlandweit hohes Vertrauen
Rechtsanwälte genießen in der Bevölkerung ein hohes Vertrauen. Das zeigt eine Studie des GfK Vereins „Trust in Professions 2018“. Demnach besitzen 67 Prozent der Befragten ein hohes Vertrauen in die Anwaltschaft. Trotz dieses relativ hohen Wertes zeigt sich im Vergleich zur Vorjahres-Befragung ein Rückgang von 5 Prozent. Weitere Informationen zur Studie erhalten Sie unter gfk-verein.org.
Kommentare