Anwaltspraxis
Anwaltsvertrag im Fernabsatz: Kritik am BGH – Und: Anwälte sollten belehren
Verbraucher haben das Recht, per Fernabsatz geschlossene Anwaltsverträge zu widerrufen. Der BGH hat im November über die Anforderungen an ein „für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem“ entschieden – die Beweislast liegt beim Anwalt. Tillmann Krach im Anwaltsblatt: Der BGH tut weder Anwaltschaft noch Verbrauchern einen Gefallen. Anwaltsblatt-Tipp: Eine Widerrufsbelehrung minimiert das Risiko für Anwältinnen und Anwälte – im Anwaltsblatt finden Sie ein aktuelles Muster-Formular für die Belehrung samt Muster-Widerrufsformular.
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Die Anwaltsblatt-Datenbank – jetzt noch besser!
Bewährtes System, jetzt optimiert: Die Anwaltsblatt-Datenbank erscheint in einem neuen Look. Und vor allem auch mit einer neuen Suche – damit Sie Fachaufsätze oder andere Beiträge aus dem Anwaltsblatt noch besser finden. Die Anwaltsblatt-Datenbank bietet, in Kooperation mit juris, die komfortable Möglichkeit, mehr als 21.000 Print- und Online Fundstellen des Anwaltsblatts dauerhaft und digital abzurufen.
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Mitglieder-Rabatte des DAV
Der DAV bietet allen Mitgliedern eine Vielzahl geldwerter Leistungen und Vorteile. Stöbern Sie in unseren Themenwelten: Fortbildung & Information, Kommunikation & Technik, Anwaltcard, Mobilität, Hotels und Versicherungen. Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf unserer Website unter Mitgliedschaft: Rabatte.
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Konjunkturumfrage zur Lage der Freien Berufe – Teilnahme bis 2. Mai 2021 möglich
Das Institut für Freie Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) führt zweimal jährlich im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) eine Umfrage zur Ermittlung des Konjunkturklimas in den freien Berufen durch. Die turnusmäßige Befragung dreht sich diesmal um die aktuellen und geplanten Entwicklungen in den Unternehmen. Der DAV ist Mitglied des BFB, unterstützt die Umfrage und wird über ihre Ergebnisse berichten. Wir freuen uns daher, wenn Sie ca. 10-12 Minuten erübrigen können und an der aktuellen BFB-Konjunkturumfrage Frühjahr/Sommer 2021 teilnehmen würden!
Ihre Mitgliedschaft
Machen Sie Ihre Mitgliedschaft sichtbar!
Mit Ihrer Mitgliedschaft im örtlichen Anwaltverein setzen Sie sich bereits aktiv für die Interessen der Anwaltschaft ein! Verstärken Sie unsere Schlagkraft weiter, indem Sie Ihre Mitgliedschaft auch nach außen sichtbar machen: Binden Sie das Logo „Mitglied im Anwaltverein“ auf Ihrer Website oder auf Ihrem Briefbogen ein. Wenn Sie zudem Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft des DAV sind, können Sie auch das Logo „Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft“ verwenden. Die Mitgliederlogos finden Sie auf der DAV-Website.
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Ergebnisse der 3. BFB-Schnellumfrage zur Pandemiebetroffenheit
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) präsentiert die Ergebnisse der dritten repräsentativen Umfrage zu den Folgen der Corona-Pandemie für Freiberuflerinnen und Freiberufler: Fast 40 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Unternehmen stark oder sehr stark von der Pandemie getroffen wurde. 10 Prozent der freiberuflich Selbstständigen berichteten gar über Existenzsorgen. Am meisten betroffen sind Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden. Einzelheiten sind der aktuellen BFB-Pressemitteilung zu entnehmen.
Anwaltspraxis
Doppelte Bestrafung wegen Anwaltslüge beim Zinsschaden?
Ein Anwalt hatte seine Mandantin verklagt und dabei einen überhöhten Zinsschaden geltend gemacht. Er hatte behauptet, einen Dispositionskredit in Anspruch genommen zu haben, was aber nicht für die gesamte Dauer stimmte. Für diese Lüge wurde er deshalb vom Strafgericht wegen versuchten Betrugs verwarnt. Warum das dem Anwaltsgerichtshof Hamburg nicht reicht und der Anwalt sich nun auch in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren verantworten muss, erläutert das Anwaltsblatt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Da das Innenministerium von sicheren Gebieten innerhalb Afghanistans ausgeht, werden viele afghanische Schutzsuchende auf inländische Fluchtmöglichkeiten verwiesen, ein Schutzstatus daher verweigert. Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, erläutert im B5 aktuell Funkstreifzug, dass Geflüchtete aus Afghanistan aber oft erfolgreich gegen negative Asylbescheide klagen können.
Ein Testament sei wie die Prophylaxe beim Zahnarzt, schildert Andreas Frieser, Vorsitzender des Ausschusses Erbrecht, gegenüber der FAZ (Print/Abo). Je früher und regelmäßiger, umso geringer seien später die Sorgen: „Wie beim TÜV, wo alle zwei Jahre das Auto vorfahren muss, sollte ein formulierter Nachlass in gewissen Zeitabständen überprüft und notfalls aktualisiert werden.“ Dies gelte besonders für Nachlässe großer Vermögen und in familiengeführten Unternehmen.
Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert für MDR aktuell, ob Beziehungen am Arbeitsplatz einer Meldepflicht unterliegen können. Einvernehmliche Romanzen im Kollegium seien grundsätzlich Privatsache, eine Meldepflicht verstieße gegen Persönlichkeitsrechte. Etwas anderes gelte beispielsweise, wenn ein Machtgefälle besteht: „Das rechtfertigt nicht, eine Liebesbeziehung zu untersagen, das kann aber im Einzelfall den Arbeitgeber berechtigen, darüber Kenntnis zu bekommen."
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