DAV-Depesche Nr. 14/22

Information

Save-the-date: DAV-FORUM zur großen BRAO-Reform am 2. Juni 2022

Der 1. August und die Änderungen durch die große BRAO-Reform nahen mit großen Schritten. Anlass genug, sich mit den wichtigsten Änderungen noch einmal intensiv zu befassen: Interessenkollision, Versicherungsschutz, Zulassung und beA bei der Berufsausübungsgesellschaft und Fremdbesitz – mit diesen und weiteren Themen befasst sich das digitale DAV-FORUM zur großen BRAO-Reform am 2. Juni 2022 in der Zeit von 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Kostenlos und exklusiv für die Mitglieder der Anwaltvereine. Nähere Informationen folgen in Kürze! Sie wollen sicher dabei sein: Hier geht’s zur Anmeldung.

Anwaltspraxis

Offenkundige Tatsachen aus dem Netz: Gericht muss Parteien informieren

Auch Richter:innen nutzen das Internet für Recherchezwecke. Wollen sie so aufgespürte allgemeinkundige Tatsachen ihrer Entscheidung zugrunde legen, müssen sie den Parteien aber durch einen Hinweis die Möglichkeit einer Stellungnahme geben. Der vom Anwaltsblatt gehostete ZPO-Blog stellt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor und verrät, was bei einer Verletzung der Hinweispflicht vorzutragen ist.

Information

Nächste Schlappe für die Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH hat in einem Urteil zur irischen Vorratsdatenspeicherung (Rs. C-140/20) am 5. April 2022 seine ständige Rechtsprechung wiederholt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist verboten. Dies gelte auch bei der Speicherung zum Kampf gegen besonders schwere Kriminalität. Das Quick Freeze-Verfahren, bei dem verdachtsbezogen für einen bestimmten Zeitraum Daten gespeichert werden, erachtet der EuGH für zulässig. Der DAV fordert daher die deutschen und europäischen Entscheidungsträger erneut auf, von einem neuen Anlauf der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung abzusehen. Insbesondere im EU-Ministerrat wird seit Jahren eine Neuauflage der vom EuGH 2014 gekippten Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gefordert.

 

Anwaltspraxis

Bundessozialgericht zum beA: Eingescannte Unterschrift muss lesbar sein

Versenden Anwältinnen und Anwälte elektronische Dokumente selbst über ihr beA, genügt die einfache Signatur. Gemeint ist damit die maschinenschriftliche Namenswiedergabe oder die eingescannte Unterschrift. Irgendein eingescanntes Gekrakel genügt aber nicht. Die Unterschrift muss schon entzifferbar sein, das hat das Bundessozialgericht deutlich gemacht. Warum es weder auf „Raten“, „Vermuten“ noch „Glauben“ Lust hat, verrät das Anwaltsblatt.

Engagement

Ukraine – Anwälte helfen Anwälten!

Im Rahmen des DAV-Patenschaftsprogramms konnten bisher bereits für 30 ukrainische Kolleg:innen und deren Familienangehörige eine vorübergehende Unterkunft, und in einigen Fällen damit auch gleichzeitig ein mobiler Heimarbeitsplatz, gefunden werden. An dieser Stelle bedanken wir uns bei unseren Mitgliedern ganz herzlich für die kollegiale Hilfsbereitschaft von mehr als 200 Unterstützungsangeboten aus fast allen Bundesländern.

Einige unserer ukrainischen Kolleg:innen erhielten über die DAV-Anwaltssuche auch eine erste Rechtshilfe zu den drängendsten Fragen, etwa im Sozial-, Migrations- und Arbeitsrecht. Wir stellen den ukrainischen Anwält:innen darüber hinaus Informationen über den Zugang zum juristischen Arbeitsmarkt in Deutschland, insbesondere zu Möglichkeiten anwaltlicher Niederlassung, zur Verfügung.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 327 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Beck-aktuell berichtet über das Versprechen des Bündnisses Weimarer Dreieck der Anwaltschaften – bestehend aus DAV, Pariser und Warschauer Anwaltskammer –, den vom Krieg getroffenen Menschen aus der Ukraine mit vereinten Kräften zu helfen. „Zusammen mit unseren französischen und polnischen Partnerorganisationen sind wir bereit, die bereits ergriffenen Unterstützungsmaßahmen, wie Partnerschaftsplattformen, finanzielle Hilfen und Pro-bono-Rechtsrat erforderlichenfalls langfristig aufrecht zu erhalten“, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge.

Einen ausführlichen Rückblick auf den 19. Deutschen Insolvenzrechtstag liefert LTO. Jörn Weitzmann, (ehemaliger) Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung, äußerte Skepsis gegenüber einer überbordenden Hilfe durch den Staat – denn staatliche Hilfen seien geeignet, die Eigeninitiative zu bremsen: „Der Staat kann niemals so gut und schnell – oder besser – handeln wie die Bürger gemeinsam als Individuum“.

Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert gegenüber der dpa (hier übernommen vom Handelsblatt), dass die Einschulung des eigenen Kindes keinen Anspruch auf Sonderurlaub mit sich bringt.

Deutscher Anwaltstag

Virtuell und in Präsenz in Hamburg vom 20. bis 24. Juni 2022

Montag, 20. Juni von 13:45 – 15:15 Uhr

Die Kanzlei als Unternehmen – aus zivilrechtlicher Sicht

Eine unternehmerisch erfolgreiche Kanzlei braucht sichere vertragliche Grundlagen für die Mandatsbearbeitung. In unserer Veranstaltung werden all Ihre Fragen rund um die sichere, die Vergütungsvereinbarung und um die moderne sichere elektronische Kommunikation mit dem Mandanten beantwortet.

Montag, 20. Juni 15:45 – 17:15 Uhr

Haftungsabgrenzung zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater in der erbrechtlichen Beratung

Fallgruppen erkennen und dem Risiko vorbeugen, darum geht es in unserer Fachveranstaltung. Schwerpunkte: Risikovorsorge, insbesondere Auftragsumfang; Rechtsform, in der die anwaltliche Tätigkeit erbracht wird; Versicherungsfragen; haftungsbegrenzende Vereinbarungen; Dokumentation des Mandats.

Alle Informationen zum Anwaltstag auf www.anwaltstag.de.

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