Deutscher Anwaltstag
Praxisnahe Hilfen für den Kanzleialltag
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, unser vielfältiges Programm auf dem Deutschen Anwaltstag (14. bis 16. Juni in Wiesbaden mit vorgelagerten Online-Veranstaltungen ab 12. Juni) zu besuchen. Wir bieten Ihnen eine breite Palette an Fachfortbildungen, die alle unter dem Motto „Mit Recht nachhaltig“ stehen. Darüber hinaus bieten wir praxisnahe Hilfen, die speziell auf Ihren Kanzleialltag zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem Veranstaltungen zum Kanzleimanagement, zur Cybersicherheit und ein RVG-Workshop.
Markieren Sie sich den Termin schon jetzt in Ihrem Kalender und seien Sie dabei! Wenn Sie sich bis zum 12. April 2023 anmelden, profitieren Sie noch vom Frühbucherrabatt.
Information
Veranstaltungstipp: Online-Seminar zum Thema Geldwäsche am 9. Mai 2023
Der DAV veranstaltet am 9. Mai 2023 ein Online-Seminar zum Thema „Geldwäsche – praktische Hinweise für Rechtsanwält:innen“. Dabei wird es um die Pflichten gehen, die Rechtsanwält:innen aus den Regelungen des GWG entstehen sowie den Umgang im Kanzleialltag mit diesen Pflichten. Dazu erhalten Sie auch Erläuterungen der Dokumentations- und Nachweispflichten anhand von Dokumentationsbögen. Der Teilnahmebeitrag beträgt für Sie als Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins 20,00 € (Nichtmitglieder 50,00 €). Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Melden Sie sich hier zur Veranstaltung an.
Anwaltsberuf
Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherungen: Wie getrübt ist das Verhältnis?
Sie können nicht ohne den Anderen, doch das Miteinander ist bisweilen schwierig: Über die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mit Rechtsschutzversicherungen wird anekdotisch so manches berichtet. Das Soldan Institut hat mit einer Befragung ein methodisch belastbares Meinungsbild eingeholt. Die Ergebnisse zeigen ein ambivalentes Bild der Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Versicherungswirtschaft, wie Matthias Kilian im Anwaltsblatt des DAV berichtet.
Anwaltspraxis
ZPO-Blog: Überlange Gerichtsverfahren bleiben folgenlos
Die Überschrift mag eine etwas polemische Zuspitzung sein, aber im Kern läuft die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 198 GVG darauf hinaus: Wirksame Sanktionen für überlange Gerichtsverfahren gibt es nicht. Genau das sollte § 198 GVG, wie vom EGMR gefordert, aber leisten. Der ZPO-Blog erläutert in einer lesenswerten Besprechung von BGH, AnwBl Online 2023, 225, wieso der BGH 41 Urteilsseiten aufwendet, um 1.200 Euro Entschädigung zuzusprechen.
Information
Konjunkturumfrage bei den Freien Berufen – Teilnahme bis 30. April möglich
Das Institut für Freie Berufe (IFB) startet für den Bund Freier Berufe (BFB) wieder eine turnusgemäße Umfrage zur künftigen Geschäftslage und Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2023. Die Umfrage befasst sich in einem Sonderteil mit Künstlicher Intelligenz, deren Einsatzfeldern und Entlastungspotential zum Ausgleich des Fachkräftemangels. Hinzu kommen einige grundlegende Fragen zum wichtigen Thema Versicherungsschutz in der Schwangerschaft. Der DAV unterstützt die Umfrage. Wir bitten Sie, bis zum 30. April 2023 an dieser Umfrage teilzunehmen (Dauer 10 bis 12 Minuten, Anonymität ist gewährleistet): Hier geht es zur aktuellen BFB-Konjunkturumfrage. Der DAV wird über die Ergebnisse der Umfrage berichten.
Information
DAV begrüßt EU-Richtlinie gegen Gender Pay Gap
Deutschland hat einen Gender Pay Gap, also eine geschlechtsbezogene Gehaltslücke von 18 Prozent. Für jeden Euro, den ein Mann verdient, bekommt eine Frau also nur 82 Cent. Das EU-Parlament hat nun den Kompromissvorschlag zur Entgelttransparenz-Richtlinie angenommen. Der DAV begrüßt die Richtlinie in einer Pressemitteilung als einen Meilenstein auf dem Weg zur Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern. Bereits 2021 hatte sich der DAV zum ursprünglichen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission in einer DAV-Stellungnahme positioniert.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 272 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:
Auf einer gemeinsamen Diskussionsveranstaltung in Kooperation mit dem rbb24 Inforadio für dessen Sendereihe „FORUM“ diskutierten am vergangenen Donnerstag Vertreter:innen aus Anwaltschaft, Politik und einer Umweltrechtsorganisation über die Frage, wie erfolgreich es sein kann, vor Gericht für mehr Klimaschutz zu kämpfen und damit die Politik oder Unternehmen zum Handeln zu zwingen. Seitens des DAV nahm Prof. Dr. Remo Klinger, Mitglied des Ausschusses Umweltrecht, an der Diskussion teil, der derzeit fünf Klima-Klagen vor Gericht vertritt. Die komplette Sendung zum Nachhören gibt es hier.
Im Vorfeld der Diskussionsveranstaltung hat sich das rbb24 Inforadio mit Prof. Dr. Remo Klinger zu dessen Erfahrungen und auch seinem Antrieb als Klägervertreter in Klima-Klagen ausgetauscht. Für ihn sei es schwierig zu akzeptieren, wenn der Staat den Bürger:innen mit Normen und Gesetzen Vorgaben mache, seine eigene Verantwortung aber vor sich herschiebe.
In der Diskussion um die von der CDU/CSU-Fraktion geforderte Neuregelung von Zustimmungsfiktionsklauseln in AGB von Banken greift Beck-aktuell die vom DAV vorgeschlagene „vermittelnde Lösung“ auf: Eine rechtsbefriedende Lösung könne nicht über eine AGB-Inhaltskontrolle, sondern eher über eine Einbeziehung der AGB entwickelt werden. An der Öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 19. März nahm Rechtsanwalt Dr. Stephan Heinze, LL.M.oec., aus dem DAV-Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht als anwaltlicher Sachverständiger teil.
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