Interessenvertretung
Auf ein Wort – Videobotschaft der Präsidentin
In ihrer Quartalsbotschaft wirft Edith Kindermann einen Blick zurück, ins Heute, sowie in Richtung Zukunft der Anwaltschaft. Gerade in Bezug auf die fortschreitende Digitalisierung plädiert sie für Neugier: Bisher habe sich die Anwaltschaft immer an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst. Apropos Digitalisierung: Der Anwaltstag in Bielefeld wird sich diesem Thema in zahlreichen Facetten widmen. Die DAV-Präsidentin lädt Sie alle herzlich ein, mitzudiskutieren, mitzugestalten und im Austausch zu bleiben. Das Video können Sie sich hier in voller Länge anschauen.
Rechtspolitik
DAV lehnt Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber ab
Der DAV weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Einführung einer Bezahlkarte als unbare Leistungsform vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann zulässig ist, wenn das menschenwürdige Existenzminimum tatsächlich gedeckt wird. Sollte die Bezahlkarte eingeführt werden, muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass Ausgestaltung und Einsatz diskriminierungs- und einschränkungsfrei erfolgen. Der DAV befürchtet, dass die Bezahlkarte ansonsten zu einem erheblichen Mehraufwand nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Justiz führen wird.
Information
Frauenanteil im DAV steigt – Anwältinnen sicht- und hörbarer
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Anwaltschaft sowie im DAV und seinen Gremien ist dem Verein ein besonderes Anliegen. Wie in jedem Jahr hat der DAV daher auch für den Berichtszeitraum 2023/2024 den Anteil weiblicher Mitglieder in seinen Gremien evaluiert und ist zu erfreulichen Ergebnissen gekommen. Sowohl die Geschäftsführenden Ausschüsse der Arbeitsgemeinschaften im DAV als auch die Gesetzgebungsausschüsse sind zu rund 41% mit Frauen besetzt. Im Vorstand sind 36% der Mitglieder weiblich, das Präsidium ist paritätisch besetzt. Besonders erfreulich ist, dass der DAV den Referentinnenanteil bei Veranstaltungen erneut deutlich steigern konnte und damit zu mehr Sicht- und Hörbarkeit von Anwältinnen beiträgt.
Anwaltspraxis
BGH: Empfangsbekenntnis übers beA – eingetragenes Zustellungsdatum zählt
Ein Anwalt versäumt eine Frist, weil er den Zeitpunkt der Zustellung des elektronischen Empfangsbekenntnisses falsch berechnet. Der BGH stellt nun klar: Für die Zustellung zählt nicht der Zeitpunkt der Absendung des Empfangsbekenntnisses, sondern das vom Empfänger eingetragene Datum. Die Details lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
BVerfG nach Pirna?
Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl gewinnt die Diskussion um eine Grundgesetzänderung an Fahrt, um das Bundesverfassungsgericht vor extremistischen Kräften zu schützen. Die Herausforderung, das Bundesverfassungsgericht zu schützen, wird durch zwei Risiken kompliziert: eine mögliche AfD-Mehrheit oder eine starke Minderheit, die unterschiedliche Abwehrstrategien erfordern. Mehr dazu im Bericht aus Berlin von Dr. Christian Rath im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Klarstellung erforderlich: Rechtsberatung und Seenotrettung sind keine Schleusung!
Der DAV sieht Überarbeitungsbedarf beim Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität. Der DAV kritisiert in seiner Stellungnahme die zu weit gefassten Straftatbestände, insbesondere das Tatbestandsmerkmal der vorsätzlichen Unterstützung: Darunter könnte sowohl die legale Rechtsberatung zum Zwecke der Ein- und Ausreise oder des Aufenthaltes in der EU als auch auch die zivile Seenotrettung fallen. Der DAV fordert daher in beiden Fällen Tatbestandsausschlüsse. Als Nächstes beraten die Co-Gesetzgeber im EU-Parlament (Berichterstatterin ist die deutsche Abgeordnete Birgit Sippel, SPD) und im Rat über den Vorschlag.
Information
@anwaltverein.de – DAV goes Instagram
Neben Facebook, LinkedIn, X (Twitter), Bluesky, Threads und YouTube bespielt der DAV seit dieser Woche nun auch Instagram! Neben rechtspolitischen Themen und Wissenswertem zum Anwaltsberuf wird es dort künftig auch ein bisschen „menscheln“. Wir freuen uns auf den Austausch – gern liken, folgen und weitersagen!
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in 821 Medienberichten auf – ein Schwerpunkt lag auf dem Thema Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Ampel und Union kommen in Sachen Resilienz des Rechtsstaats voran – der DAV begrüßt das Vorhaben sehr, wie T-Online.de (und über 300 andere Medien via dpa) berichtet: „Das Vorhaben wird den Rechtsstaat deutlich krisenfester machen“, so Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein. Die Vorschläge dürften nun aber nicht parteipolitisch zerrieben werden. Auch LTO greift das Statement des DAV auf: Die Vorschläge des BMJ seien fachlich schon sehr ausgereift. „Wichtig wird sein, dass mit den Änderungen auch ein Blockadelösungsmechanismus gegen obstruktive Sperrminoritäten einhergeht“, so Karpenstein.
Sport1.de berichtet über die Warnung des DAV vor übermäßiger Überwachung im Kontext der Fußball-EM: „Man muss sich vergegenwärtigen, dass jede einzelne der in den Raum gestellten Überwachungsmaßnahmen für sich genommen bereits mit einem erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen einhergeht“, so Dr. Nikolaos Gazeas, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht: „Die Anwendung eines ganzen Straußes solcher Maßnahmen kann gefährlich nah an eine Rundumüberwachung heranreichen, insbesondere durch biometrische Videoüberwachung.“ Auch die Frankfurter Rundschau und Netzpolitik.org greifen das Thema auf.
Die vom DAV geforderte Reform der Tötungsdelikte ist Thema in der BILD: Ob jemand Mörder oder „nur“ Totschläger ist, entscheidet sich danach, wie oder warum er getötet hat. Das heißt: Es wird vor allem auf den Täter geschaut, nicht auf die Tat. Strafrechts-Experten des Deutschen Anwaltvereins fordern jetzt eine neue Unterscheidung – nach der rechtlichen Verantwortung des Täters.
In der Diskussion um eine THC-Grenzwertanhebung im Straßenverkehr ist eine Einigung in Sicht. Auch der DAV hatte sich seit Langem dafür ausgesprochen, wie LTO berichtet: Mit dem bisherigen Grenzwert von 1,0 Nanogramm gehe keine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit einher, monierte Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein. Wissenschaftliche Studien belegten vielmehr, dass erst ab einem THC-Wert von 2 bis 4 Nanogramm pro Milliliter überhaupt von einer Beeinträchtigung gesprochen werden könne. Eine im Vergleich zu der im Kontext Alkohol relevanten Grenze von 0,5 Promille liege beim Cannabis erst bei einer Größenordnung von 4 bis 16 Nanogramm vor.
Zu guter Letzt
DAT kann stattfinden – Landgericht bestätigt die Existenz Bielefelds
Lange war es unsicher, ob der Deutsche Anwaltstag tatsächlich in der Stadt Bielefeld stattfinden kann. Sind es nur Verschwörungstheorien oder gibt es die Stadt wirklich nicht? Solche und ähnliche Fragen führten zu einer Verunsicherung. Doch wir können aufatmen: Das Landgericht bestätigt in einer Entscheidung, dass es die Stadt Bielefeld tatsächlich gibt. So konnte sich ein Kläger nicht durchsetzen, einen Preis dafür gewonnen zu haben, dass er die Existenz Bielefelds erfolgreich widerlegen konnte.
Seien Sie – wie viele – das erste Mal überhaupt in Bielefeld!
Alle Infos zum DAT gibt es hier.
Kommentare