Interessenvertretung
RVG-Anpassung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft!
Die allerletzte Hürde ist genommen: Das KostBRÄG 2025, das auch die RVG-Anpassung enthält, wurde heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109) verkündet. Damit steht fest, dass die Gebührenanpassungen zum 1. Juni 2025 in Kraft treten werden. Die RVG-Änderungen gelten für alle Mandate, die ab diesem Tag erteilt werden. Für Klagen fallen zu diesem Zeitpunkt dann allerdings auch höhere Gerichtskosten an. Der DAV ist erleichtert, dass die längst überfällige RVG-Anpassung jetzt final abgeschlossen werden konnte. Alle weiteren Informationen hat das Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Behörde beauftragt Anwalt: „i. A.“-Zeichnung reicht für Prozessvollmacht
Wer darf eine Behörde vertreten? Das OVG NRW bestätigt, dass auch eine „i. A.“-Zeichnung einer Sachbearbeiterin genügt, um eine wirksame Prozessvollmacht zu erteilen. Die Details hat das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Koalitionsvertrag: Viel Innere Sicherheit auf Kosten der Freiheit?
Die künftigen Regierungsparteien haben einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Positiv sticht die geplante Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat einschließlich diverser Digitalisierungsvorhaben heraus. Mit Sorge blickt der DAV allerdings auf die geplanten Einschränkungen bei Freiheits- und Menschenrechten – von Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner bis hin zu Rechtschutzeinbußen im Asylverfahren. Auch fehlt dem DAV einiges: Weder eine Reform des Abstammungsrechts noch die Dokumentation der Hauptverhandlung noch die Fortsetzung der Überwachungsgesamtrechnung stehen auf der Agenda. Einzelheiten können Sie der DAV-Pressemitteilung 17/25 entnehmen.
Deutscher Anwaltstag 2025
Kostenlos für ReNos und ReFas von Mitgliedern: Praktische Unterstützung im Alltag
Der Deutsche Anwaltstag 2025 findet vom 4. bis 6. Juni 2025 in Berlin statt. Zusätzlich wird es ein vorgelagertes Online-Programm ab dem 2. Juni 2025 geben. Auch Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte haben die Möglichkeit, an diesem großen Ereignis teilzunehmen – Mitarbeitende von Mitgliedern eines örtlichen Anwaltsvereins sogar kostenfrei! Das Programm bietet Ihnen eine breite Palette an Themen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Workshops sind praxisnah und bieten Ihnen wertvolles Wissen in allen Bereichen der Anwaltspraxis.
Hier finden Sie das gesamte Programm für den Anwaltstag 2025 und die Möglichkeit zur Anmeldung. Wir freuen uns darauf, Sie beim Anwaltstag in Berlin begrüßen zu dürfen!
Anwaltspraxis
ZPO-Blog: Kostenentscheidung nach „erledigtem“ selbständigen Beweisverfahren
Ist die Berufung nach einem selbständigen Beweisverfahren darauf beschränkt, allein die Kostenentscheidung anzufechten, ist sie unzulässig. Dies führt bisweilen zu kaum tragbaren Ergebnissen, wie ein Urteil des OLG Stuttgart zeigt. Mehr im ZPO- Blog.
Information
Staatsräson und Völkerrecht – Neue Regierung vor Dilemma
Das Völkerrecht steht unter Druck – von der Ukraine bis Gaza. Der Chefkorrespondent des Hauptstadtstudios des Deutschlandradios, Stefan Detjen, analysiert, wie die Bundesregierung historische und internationale Pflichten ausbalancieren muss. Die Einzelheiten lesen Sie im Anwaltsblatt.
Veranstaltung
UIA-Roadshow am 29. April 2025 in München: Anwaltsfehler – und: Cyber Security in der Anwaltskanzlei
Die Roadshow der Union Internationale des Avocats (UIA) zum Thema: „Anwaltsfehler – und wie man sie vermeiden kann“ geht weiter: Sie findet am 29. April 2025, 14:00 Uhr – 18:30 Uhr in München statt – dort mit einem Zusatzvortrag zur Cyber Security in der Anwaltskanzlei. Kooperationspartner sind u. a. der DAV und der Münchener Anwaltverein. Hier können Sie die deutschsprachigen Kolleginnen und Kollegen der UIA kennenlernen und sich vernetzen, zum Programm mit Anmeldelink.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 227 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Beck-aktuell greift die Kritik des DAV und des Thüringer Anwaltsverbands an der Wahl eines AfD-Politikers zum Landesverfassungsgericht auf. Marcello Di Stefano, Vorsitzender des Thüringer Anwaltsverbands, weist darauf hin, dass die AfD in den vergangenen Monaten bewusst Richterwahlen blockiert habe, nun aber selbst einen Kandidaten für einen stellvertretenden Richterposten für das Verfassungsgericht durchsetzen konnte. Es sei „beschämend“, solch ein „demokratie- und rechtsstaatsfeindliches Verhalten“ auch noch zu belohnen.
Christian Denkeler, Vorsitzender des Anwaltvereins Stade, kritisiert im NDR Nordmagazin eine Testphase der Polizei Stade zur virtuellen Zeugenvernehmung: „Wie will man ausschließen, dass sich hinter dem PC jemand befindet, der dem Zeugen einflüstert, wie er aussagen soll, oder dass der Zeuge von einem Zettel abliest, den er vorbereitet hat?“
Wie verbindlich ist eigentlich ein Koalitionsvertrag? Das DAV-Rechtsportal Anwaltauskunft.de erläutert dies in der Frankfurter Rundschau: Besonders das Wort „Vertrag“ könne den Eindruck der Einklagbarkeit erwecken. Allerdings seien Koalitionsverträge eher wie verfassungsrechtliche Verträge zu verstehen: politisch bindend, aber nicht rechtlich. Ein Hinweis darauf sei, dass es keine Regelung gibt, was passiert, wenn eine Partei den Vertrag bricht.
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