DAV-Depesche Nr. 14/26

Deutscher Anwaltstag 2026

Recht viel Sonne in Freiburg

Der Deutsche Anwaltstag 2026 findet unter dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ vom 10. bis 12. Juni (mit vorgelagertem Online-Programm) in Freiburg im Breisgau statt. Wussten Sie: Freiburg gilt als die sonnigste Stadt Deutschlands! Perfekt, um Fachprogramm, Networking und Stadtbesuch zu verbinden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu aktuellen rechtlichen Themen zu informieren, Kolleg:innen aus ganz Deutschland zu treffen und in entspannter Atmosphäre Kontakte zu knüpfen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz an der Sonne und seien Sie dabei! Spannende Inhalte, ein inspirierendes Umfeld und hoffentlich strahlender Sonnenschein warten auf Sie! Alle Infos zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier.

Programm für den anwaltlichen Nachwuchs beim DAT

Was muss geschehen, damit junge Rechtsanwält:innen den Beruf nicht verlassen? Dieser Frage widmet sich die Veranstaltung „Zukunft der Anwaltschaft – Kanzleierhalt, Nachwuchs und weibliche Talente nicht verlieren“ am Freitag, 12. Juni, von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Im Fokus stehen Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung, der Kanzleinachfolge und der Förderung von Juristinnen – Themen, die gerade junge Kolleg:innen unmittelbar betreffen. Was hilft jungen Anwältinnen für den Verbleib im Beruf? Welche Strukturen und Unterstützungsangebote braucht es? Daneben bietet der Deutsche Anwaltstag in Freiburg zahlreiche weitere Formate für Studierende, Referendar:innen und Berufseinsteiger:innen – von praxisnahen Workshops bis zu vielfältigen Networking-Gelegenheiten. Mehr Infos gibt es unter anwaltstag.de.

Rechtspolitik

Stellungnahmen zu Referentenentwürfen zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen

Der DAV hat sich in zwei Stellungnahmen (Nr. 26/26 und Nr. 27/26) kritisch mit den Gesetzesentwürfen zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen aus dem BMJV und dem BMI befasst. Hinsichtlich des BMJV-Entwurfs zur Änderung der Strafprozessordnung ist der DAV der Auffassung, dass die vorgesehenen Maßnahmen – automatisierter biometrischer Datenabgleich und automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse – deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen.

Anwaltspraxis

Erosion des Erfolgshonorarverbots

Sollte der Gesetzgeber das grundsätzliche Erfolgshonorarverbot überdenken? Dr. Borbála Dux-Wenzel bejaht die Frage und meint, dass die Anwaltschaft durch das Erfolgshonorar ihre Stellung als berufener unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten verteidigen kann.

Anwaltsberuf

Haftpflichtfragen: Mandatsumfang und Haftung

Größtmögliche Klarheit über den Mandatsumfang herzustellen, ist zur Vermeidung von Diskussionen essenziell. Antje Jungk, leitende Justiziarin der Allianz Versicherungs-AG, erklärt, welche Beratungs- und Hinweispflichten zu beachten sind.

Information

Mixed Signals: BGH lässt Anwalt an eigenen Widersprüchen scheitern

Der Fristenkalender füllt sich nicht durch gut gemeinte Zurufe. Der BGH verdeutlicht in seinem aktuellen Beschluss die Anforderungen an eine mündlich erteilte Anweisung zur Fristeneintragung.

Information

DAV sucht Juroren für den ELSA Essay Competition 2026

Im Rahmen der aktuellen ELSA Essay Competition zum Thema „Juristische Ausbildung der Zukunft – Welche Reformen empfehlen sich?" verfassen Jurastudierende, Referendar:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Doktorand:innen einen wissenschaftlichen Aufsatz. Und hier werden Sie gebraucht! Möchten Sie diesem Projekt aktiv zur Seite stehen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Die Bewertung mit Leitbogen findet vom 18. bis 30. Juni 2026 statt. Juroren sind Berufsjurist:innen aus der Praxis und der Wissenschaft. Die besten Arbeiten sollen anschließend veröffentlicht werden. Ihre Unterstützung von jungen Jurist:innen kommt der Jura-Welt und damit auch der gesamten Anwaltschaft zugute.

Information

Konjunkturbefragung in den Freien Berufen zu Arbeitsmodellen – Teilnahme bis 26. April 2026 möglich

Das Institut für Freie Berufe (IFB) startet für den Bund Freier Berufe (BFB) wieder eine turnusgemäße Konjunkturbefragung bei den Freien Berufen. Dieses Mal geht es bei der Befragung – neben den aktuellen konjunkturellen Entwicklungen – auch um die Arbeitsmodelle (Selbständigkeit/Angestelltentätigkeit) und wie typische Erwerbsbiografien bei Freiberuflern zustande kommen.

Der DAV unterstützt die Umfrage und bittet möglichst viele Kolleginnen und Kollegen um Teilnahme. Eine Teilnahme ist bis zum 26. April 2026 unter diesem Link möglich: (Dauer ca. 12 Minuten, Anonymität ist gewährleistet). Der DAV wird über die Ergebnisse der Umfrage berichten.

Rechtspolitik

Stellungnahme zum Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes

Der DAV lehnt den Entwurf eines Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes in seiner Stellungnahme Nr. 25/26 ab. Insbesondere kritisiert er die weitreichende Ausweitung der Befugnisse der Zollverwaltung sowie die geplante Verlagerung zentraler Eingriffsbefugnisse in ein administratives/verwaltungsrechtliches Verfahren.

Aus Sicht des DAV führt der Entwurf zu einer problematischen Vermischung von präventiven und repressiven Maßnahmen, senkt die Eingriffsschwellen erheblich ab und schafft unklare sowie weit gefasste Rechtsbegriffe.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 1310 Medienberichten auf – davon fast 1.000 allein zum Thema Beförderungserschleichung (siehe zweiter Beitrag):

In einem einzigartigen Vorgang haben 20 Anwaltskammern und -organisationen auf Initiative des DAV einen Amicus-Curiae-Brief zur Unterstützung von US-Kanzleien im Berufungsverfahren gegen die Trump-Regierung verfasst, wie u. a. die FAZ (Abo) berichtet: „Wir stehen fest an der Seite der sich zur Wehr setzenden Kanzleien – und an der des Rechts“, so DAV-Präsident Stefan von Raumer. Mit dem „Amicus-Brief“ sei es gelungen, die europäischen Erfahrungen, Perspektiven und Standards aktiv in die anhängigen US-Verfahren einzubringen, erläutert Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV. Von Raumer betont weiter: „Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit basiert nicht nur auf unabhängigen Gerichten, sondern auch auf einer unabhängigen Anwaltschaft.“ Als „essenzielles Bindeglied zwischen Gesellschaft und Justiz“ müssten Anwältinnen und Anwälte die Freiheit haben, „ihre Tätigkeit ohne Einmischung der Regierung auszuüben“, so berichtet Beck-aktuell. Auch Juve und LTO greifen das Thema auf. (Zu den Hintergründen siehe letzte Depesche)

Der DAV unterstützt die BMJV-Überlegungen zur Entkriminalisierung der ÖPNV-Nutzung ohne Fahrschein – und landet damit u. a. beim RBB (im Beitrag ab Minute 1:30): Swen Walentowski, stellv. DAV-Hauptgeschäftsführer, zeigt die absurden Kosten einer Strafverfolgung auf, insbesondere in puncto Ersatzfreiheitsstrafen, zumal es ein klassisches Armutsdelikt sei. Viele Städte in Deutschland verzichten mittlerweile auf eine strafrechtliche Verfolgung – und verzeichnen keinen Anstieg der Fälle. Im Interview mit Deutschlandfunk Nova erläutert Walentowski den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit – und warum letztere keine gute Alternative sei. Diesen Aspekt greift auch ZDFheute.de auf. LTO weist darauf hin, dass schon die Pläne der Ampel-Regierung zur OWi-Abstufung auf DAV-Kritik gestoßen waren: „So entfällt zwar die Ersatzfreiheitsstrafe, stattdessen müssen Betroffene aber Erzwingungshaft fürchten“, so seinerzeit DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Im Interview mit WDR5 stellt Walentowski klar, dass es letztlich um zivilrechtliche Ansprüche privater Unternehmen gehe, für die der Staat aktuell das Inkassobüro spiele. Zahlreiche weitere reichweitenstarke Medien wie Tagesschau.de, BILD.de oder ZEIT.de (jeweils via NOZ/dpa) greifen die Position des DAV auf.

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