1. BVerfG: Gesetzgeber muss BKA-Gesetz bei Anwaltsgeheimnis nachbessern
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz sieht der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Gesetzgeber in der Pflicht, das Berufsgeheimnis aller Anwältinnen und Anwälte umfassend zu schützen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, eine neue verfassungsgemäße Regelung zu finden. Die Regelung in § 20u BKA-Gesetz sieht zwar für Strafverteidiger einen absoluten Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen vor, nicht aber für alle übrigen Anwältinnen und Anwälte. Diese Differenzierung erklärte das Gericht für verfassungswidrig, da sie als Abgrenzungskriterium für einen unterschiedlichen Schutz ungeeignet sei. Die Regelung gilt gleichwohl bis 30. Juni 2018, damit der Gesetzgeber nachbessern kann (BVerfG, Urteil v. 20. April 2016, 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09). Was der Gesetzgeber jetzt machen kann, erläutert das Anwaltsblatt in seiner Zusammenfassung unter www.anwaltsblatt.de. Dort findet sich auch die Entscheidung (BVerfG, AnwBl Online 2016, 324). Der DAV setzt sich dafür ein, den absoluten Schutz für Strafverteidiger auf alle Anwältinnen und Anwälte auszudehnen (siehe dazu die Pressemitteilung des DAV zum Urteil).
2. 29. September 2016 – neuer Starttermin für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Am 29. September 2016 soll das beA für alle Rechtsanwältinnen und alle Rechtsanwälte eröffnet werden. Das gab die Bundesrechtsanwaltskammer vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung bekannt. Die Postfächer werden von Anfang an technisch empfangsbereit sein – unabhängig von der Registrierung durch den Postfachinhaber. Der DAV setzt sich bis zum verbindlichen Start des Elektronischen Rechtsverkehrs für eine rechtssichere Regelung einer Nutzugspflicht durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber ein. Eine solche Regelung könnte auch eine weitere Verzögerung des beA durch noch ausstehende Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs Berlin vermeiden. Weitere Informationen zum beA und zur digitalen Kanzlei finden Sie jederzeit aktuell auf unserem Angebot www.digitale-anwaltschaft.de.
3. DAV Belgien ist neues Mitglied im DAV
Am Montag, 18. April 2016, ist der neu gegründete „Deutsche Anwaltverein in Belgien“ (DAV Belgien) mit Sitz in Eupen in den DAV aufgenommen worden. Damit versammeln sich jetzt unter dem Dach des DAV 258 örtliche Anwaltvereine, darunter 14 Auslandsvereine. Der Verein hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, den Gedankenaustausch zwischen Juristen beider Länder zu pflegen und das Verständnis für die jeweiligen Rechtsordnungen zu fördern. Die erste Veranstaltung wird noch in diesem Jahr stattfinden. Präsident des DAV Belgien ist Rechtsanwalt Michael Jürgen Werner (Brüssel). Dem Vorstand gehören außerdem Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Yorick Ruland (Köln) sowie die Rechtsanwälte Ingrid Jodocy, Laura Sproten, David Diris und Christoph Kocks (alle aus Brüssel) an. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich per Email an info@dav-belgien.de.
4. DAV-Haus: Lebhafte Debatte über die Reform des Urhebervertragsrechts
Der im März vorgelegte Regierungsentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung bietet reichlich Konfliktstoff. Verwerter, Verleger und Urheber streiten über die Zukunft der Medien. Wie müssen Geschäftsmodelle funktionieren, damit beide Seiten, Künstler und Verleger, davon wirtschaftlich profitieren? Ist eine Vergütung angemessen, wenn nur Dauer und Zeitpunkt, aber nur bedingt Häufigkeit der Nutzung berücksichtigt werden? Und wie sehen die künftigen Regeln für „Total-Buy-Out“-Verträge aus? Diese und anderen Fragen diskutierten 50 Teilnehmer, darunter Journalisten, Autoren und Vertreter aus Bundesministerien und Medienexperten. Eingeladen hatte der Deutsche Anwaltverein gemeinsam mit dem Journalistenverband Berlin-Brandenburg. Ausschnitte aus der Diskussion finden Sie in diesem Film.
5. DAV-Stellungnahme zum Entwurf über die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 19/2016, dass der Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Reporting-Richtlinie 2014/95/EU eine "eins zu eins"-Umsetzung der Richtlinie anstrebt. Ziel des Entwurfs ist es, die Transparenz von großen Unternehmen zu erhöhen, indem jene eine Erklärung mit Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben müssen. Allerdings sieht der DAV einige Unklarheiten in dem Entwurf, die noch weiterer Konkretisierung bedürfen. Er hat erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Unbestimmtheit der neuen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenvorschriften im HGB. Die "punktuellen Klarstellungen bzw. Verbesserungen im Bilanzrecht" werden vom DAV unterstützt. Bereits in seiner Stellungnahme Nr. 38/2015 hat sich der DAV zum Konzept der Umsetzung positioniert.
6. Der 67. Deutsche Anwaltstag 2016 vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin – Programmpunkte
Hier finden Sie in den nächsten Wochen einige Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.
- Frühstücksempfang der Anwältinnen
am 3. Juni 2016 um 8:30 Uhr, in der Orangerie
Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen lädt am Freitag, 3. Juni 2016, von 8:30 – 9:30 Uhr zu ihrem traditionellen Frühstücksempfang ein. Ein entspanntes morgendliches Treffen zum Netzwerken und Kennenlernen von Funktionsträgern, Anwaltstagsteilnehmern, Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft und Gästen von außen. Die Teilnehmenden können sich auf dem Empfang ein Bild von der Arbeitsgemeinschaft und von der erfolgreichen Umsetzung von Forderungen zur Verbesserung der Situation der Anwältinnen innerhalb und außerhalb des Verbandes machen.
Alle Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen auf dem Anwaltstag finden Sie hier.
Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.
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