DAV-Depesche Nr. 15/18

1. Bayerisches Polizeigesetz - DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses „ohne Wenn und Aber“

Der Berufsgeheimnisträgerschutz ist in den Bundesländern nicht ausreichend. Der DAV setzt sich als Interessenvertreter für einen verbesserten Schutz ein.

Die geplante Neuregelung des bayerischen Polizeigesetzes liefert an vielen Stellen Diskussionsstoff, auch beim Schutz des Anwaltsgeheimnisses. Am Mittwoch stand der Änderungsantrag zum Schutz des Berufsgeheimnisses der CSU-Fraktion im Innenausschuss des bayerischen Landtags auf der Tagesordnung. Aus Sicht des DAV weist die geplante Regelung Lücken beim Schutz des Anwaltsgeheimnisses auf und macht eine rechtssichere Anwendung in der Praxis nahezu unmöglich. Der DAV fordert daher einen umfassenden Schutz des Anwaltsgeheimnisses nach dem Vorbild des neuen § 62 BKAG. Das komplette Statement finden Sie hier.

2. Satzungsversammlung: Fachanwalt für Opferrechte steht zur Abstimmung

Der Fachanwalt für Opferrechte wird seit langem – auch vom DAV – gefordert und diskutiert. Die Satzungsversammlung entscheidet am kommenden Montag (16. April 2018), ob er kommt. Warum der Bedarf für diese neue Fachanwaltschaft groß ist und weshalb niemand verliert, aber alle gewinnen, erläutert das Anwaltsblatt.

3. Fortbildung mit FAO-Campus: Haftung der Anwaltssozietäten und ihrer (Schein-)Sozien

Sich am Rechner selbst fortbilden? Mit dem Portal faocampus.de geht das. Der DAV mit dem Anwaltsblatt und 11 seiner Arbeitsgemeinschaften bietet Fortbildung im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an (§ 15 Abs. 4 FAO). Wer das Angebot testen will, kann das mit einem Aufsatz aus dem aktuellen April-Heft des Anwaltsblatts zum Haftungsrecht von Anwaltssozietäten machen. Für Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht gibt es eine Zeitstunde gutgeschrieben. Wer den Aufsatz nur lesen will, findet ihn hier.

4. Neue Zahlen zeigen: Anwaltschaft schrumpft und wächst zugleich

Von Wachstum keine Rede mehr: Das gilt zumindest, wenn man sich die neuen Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten ansieht. Diese sind zum 1. Januar 2018 gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,5 Prozent gesunken. Deutlich zugelegt haben hingegen die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte. Zwei Jahre nach Einführung des Syndikusrechtsanwalts gab es bereits 14.054 (davon 12.079 auch mit niedergelassener Kanzlei). Mehr dazu im Anwaltsblatt.

5. EU-Kommission schlägt Einführung von Sammelklagen vor

In einer Überarbeitung der Unterlassungsklagenrichtlinie hat die EU-Kommission am 11. April 2018 im Rahmen eines Gesetzgebungspakets zum Verbraucherrecht vorgeschlagen, dass – weitreichender als der deutsche Ansatz – qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherverbände nun auch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Feststellung der Haftung gerichtete Sammelklagen für Verbraucher einreichen können. Insbesondere den Ansatz der EU-Kommission, bei Unterlassungsansprüchen und einfachen Schadensfällen kein Mandat des Verbrauchers zu fordern (sog. opt-out), bei anderen Fällen wie z. B. bei einer komplexen Bestimmung des individuellen Schadens das Erfordernis eines Mandates hingegen den Mitgliedstaaten zu überlassen (sog. opt-in), wird der DAV intensiv prüfen.

6. DAV fordert, Zugang zu beruflicher Qualifizierung für Geduldete zu erleichtern

Der DAV begrüßt in seiner Initiativstellungnahme die Festlegung im Koalitionsvertrag, die „3+2-Regelung“ für Auszubildende bundesweit einheitlich anwenden zu wollen. Er schlägt eine gesetzliche Klarstellung vor, damit das Ziel des Gesetzgebers, den Zugang zu einer beruflichen Qualifizierung für Geduldete zu ermöglichen, nicht durch eine restriktive Praxis der Handhabung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden kann. Der DAV hält es für notwendig, im Aufenthalts- und Asylgesetz ergänzende Klarstellungen vorzunehmen, wann die Ausübung einer Beschäftigung zu erlauben ist.

7. DAV-Stellungnahme zur EU-Bauprodukteverordnung

Der DAV spricht sich für eine Beibehaltung aber auch Neuordnung der Bauprodukte-VO aus. Die EU-Kommission hatte dazu eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an der sich der DAV durch seinen Ausschuss Privates Bau- und Architektenrecht beteiligt hat. Einzelheiten finden Sie in der DAV-Stellungnahme Nr. 14/2018.

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