Update bei den FAQs des DAV zur Corona-Krise:
Jetzt mit Hinweisen zur Vermeidung des Vermögensverfalls
Die FAQs des DAV zur Corona-Krise werden ständig ergänzt und aktualisiert, neu sind jetzt Hinweise zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und ein Abschnitt zum Thema Vermögensverfall mit Verweis auf einen Beitrag von Michael Kleine-Cosack, warum die rigide Rechtsprechung beim Vermögensverfall gerade in der Corona-Pandemie nicht mehr angemessen ist. Das Team der FAQs des DAV freut sich über Fragen und Anregungen per E-Mail an info@anwaltverein.de.
Anwaltspraxis
Videoanleitung zur Abgabe des elektronischen Empfangsbekenntnisses im beA
Auch wenn Sie das beA bisher nur passiv nutzen – wenn Sie zur Abgabe eines elektronischen EBs im beA aufgefordert werden, sind Sie dennoch zur Abgabe verpflichtet. Wir zeigen Ihnen hier in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung wie das geht. Künftig finden Sie dort auch weitere Videos mit denen wir einzelne Funktionen des beA vorstellen und erklären.
Interessenvertretung/Rechtspolitik
DAV steht weiterhin intensiv mit Parlamentariern in Kontakt
Trotz Pandemie und sitzungsfreier Woche steht der DAV nach wie vor mit Vertretern des Parlamentes im intensiven Austausch. Die rechtspolitische Arbeit schläft nicht und der DAV bringt weiter die anwaltliche Expertise ein. In den letzten Tagen fanden mehrere Videokonferenzen mit Vertretern verschiedener Fraktionen zu verschiedenen Themen statt. Zum einen ging es um das anwaltliche Berufsrecht und die dringend notwendige Anpassung der RVG-Reform und zum anderen um die Zukunft des Strafverfahrens nach der Pandemie, verbunden mit der DAV-Forderung nach einer audiovisuellen Dokumentation. Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Corona-Warn-App wurden ebenso diskutiert, wie insolvenzrechte Fragestellungen. Dass wir im Hinblick auf den freien Zugang zum Besuch in der Anwaltskanzlei oder des Besuches der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei den Mandanten Gehör finden, belegen die Antworten auf unsere Schreiben an die Bundesländer. Teilweise müssen wir nachlegen.
Corona-Forum des DAV
Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen online aus
Kanzleien sehen sich gegenwärtig mit vielen praktischen, aber auch rechtlichen Fragen konfrontiert. Der DAV will den kollegialen Austausch in dieser Krisensituation fördern und hat ein Online-Austauschforum geschaffen: https://corona.anwaltverein.de. Über 1.000 Anwältinnen und Anwälte haben sich bereits registriert. Sie unterstützten sich gegenseitig mit Tipps, Ideen und Best-Practice-Beispielen zur Bewältigung dieser Ausnahmesituation. Die Registrierung ist schnell und unkompliziert möglich. Es wird lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen anderer beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Registrierung und Nutzung sind kostenfrei.
Anwaltsberuf
E-Learning: Was heute schon geht – und was vielleicht noch kommt
Alle FAO-Seminare sind aktuell abgesagt. Wie könnte also die Pflichtfortbildung für die Fachanwaltschaften einmal aussehen? Die Satzungsversammlung – deren Sitzung am 27. April 2020 inzwischen auch abgesagt worden ist – sollte über mehr Online-Fortbildung nachdenken. Was online schon in der Corona-Krise geht – und was nach der Krise kommen könnte, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Fortbildung
Neue Online-Seminare zur rechtlichen Auswirkung der Corona-Krise
Ihrer Fortbildungspflicht können Sie weiterhin bequem von zu Hause aus nachkommen. Ganz aktuell finden Sie neue Online-Seminare zur Auswirkung der Corona-Krise unter https://www.anwaltakademie.de/lfc/uber-uns/neues-aus-der-daa/corona_seminare. Ferner hat die Anwaltakademie einen Großteil der Veranstaltungen jetzt unter https://www.anwaltakademie.de/lfc/online-akademie/online-seminare online weiterhin für Sie im Angebot. Mit unseren Webinaren können Sie Ihre gesamte Fortbildungspflicht nach der FAO erfüllen. Ganz einfach und bequem von zu Hause, ohne Reiseaufwand und Zeitverlust.
Anwaltspraxis
Anwaltsvertrag im Fernabsatz: Muster für Widerrufsbelehrung
Wenn Kanzleien in der Corona-Krise mit Verbrauchern Mandate über Telefon und Internet abschließen, kann das Fernabsatz sein. Sie müssen dann über das Widerrufsrecht belehren. Doch wie sieht die Belehrung aus? Wie verhindern Kanzleien, dass sie im Falle des Widerrufs ganz umsonst gearbeitet haben? Das Anwaltsblatt gibt Tipps und hat eine Muster-Widerrufsbelehrung.
Information
VG Berlin: Persönlicher Besuch beim Anwalt nur noch in dringenden Fällen
Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie gibt es in allen Bundesländern. Allerdings sind sie unterschiedlich streng. Das Berliner Verwaltungsgericht hat nun den Eilantrag eines Anwalts gegen die Berliner Corona-Verordnung zurückgewiesen. Die Berufsausübungsfreiheit sah es nur geringfügig beeinträchtigt, auch wenn die Mandanten nur noch in dringenden Fällen kommen dürfen. Mehr dazu im Anwaltsblatt. Der DAV wird weiter gegenüber der Politik darauf dringen, dass weder der Grund des Besuchs beim Anwalt angegeben werden muss. Dies fordern wir von den Bundesländern!
Rechtspolitik
Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung – mit einem Korrekturvorschlag des DAV
Der DAV begrüßt, dass die BaFin in Abstimmung mit dem BMF die elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen an die BaFin und den Emittenten als ausschließlichen Übermittlungsweg einführen und diesen als Grundlage für eine rein elektronische Weiterverarbeitung aller eingereichten Stimmrechtsmitteilungen schaffen will. Hierdurch würden entsprechende Synergieeffekte bei Meldepflichtigen, Emittenten und der Bundesanstalt erzielt und Fehlerquellen vermieden werden. Wichtig ist jedoch, dass in den Auffangregeln für die schriftliche Stimmrechtsübermittlung einheitlich der Wortlaut „…im Original oder per Telefax“ verwendet wird, damit auch weiterhin ein Einreichen im Original möglich ist (DAV-Stellungnahme Nr. 23/20).
Information
Notstandsgesetze müssen verhältnismäßig sein
Angesichts immer zahlreicherer Notstandsgesetze in der EU, die sich auf Art. 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) berufen, veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Factsheet zu den Voraussetzungen des Artikels (vgl. auch Leitfaden zur bisherigen Rechtsprechung des EGMR in Bezug auf diesen Artikel). Mittlerweile 20 Mitgliedsstaaten unterstützen derweil die Initiative der EU-Kommission, die Notstandsmaßnahmen und ihre Anwendung hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit zu überwachen (s. Statement von Kommissionspräsidentin von der Leyen).
Zu guter Letzt
Unterstützung für Ihre Kanzlei? Schalten Sie im Anwaltsblatt-Stellenmarkt!
Die Corona-Krise macht vor keinem Bereich halt. Aktuell sind einige Referendare und Referendarinnen aufgrund Stationsabsagen oder kurzfristiger Verlängerung der Wartezeiten auf der Suche nach einer neuen Kanzlei. Sind Sie selbst auf der Suche nach einer Referendarin/ einem Referendar? Oder generell auf der Suche nach einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zur Unterstützung ihres Teams? Nutzen Sie die Möglichkeiten unseres Anwaltsblatt-Stellenmarktes. Unsere Konditionen finden Sie hier. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung Ihrer Anzeige und geben Tipps: 030 726152-229 oder per E-Mail an stellenmarkt@anwaltverein.de.
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