Information
„Auf ein Wort“: DAV-Präsidentin Kindermann wendet sich an DAV-Mitgliedschaft
Probleme geschildert zu bekommen und Lösungen dafür zu finden, sei eine typische Disziplin von Anwältinnen und Anwälten. Und sie helfe dabei, diese Zeit zu bestreiten, ermutigt DAV-Präsidentin Edith Kindermann die DAV-Mitglieder in ihrem Video. In der neuen Folge ihrer Videoreihe „Auf ein Wort“ weist sie auf den Virtuellen Deutschen Anwaltstag im Juni hin. Sie gibt außerdem einen Überblick über anstehende wichtige Gesetzgebungsverfahren und beschreibt die Chancen, die die Digitalisierung für Anwaltschaft und Mandantschaft bietet.
Interessenvertretung
Anhörung zur BRAO-Reform: Streit um Interessenkollision und sozietätsfähige Berufe
Die große BRAO-Reform ist auf der Zielgeraden. Bei der gestrigen Sachverständigenanhörung fand der Regierungsentwurf viel Zuspruch. Der DAV war mit seiner Präsidentin Edith Kindermann sowie dem Vorsitzenden des Berufsrechtsausschusses Prof. Dr. Thomas Gasteyer und Dr. Antje Wittmann aus dem Verfassungsrechtsausschuss vertreten. Was in der Anhörung heftig diskutiert wurde und was bei der Interessenkollision wohl noch gestrichen wird, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Streiter für die interprofessionelle Sozietät: Wieland Horn im Porträt
Ausgerechnet ein ehemaliger Hauptgeschäftsführer einer Rechtsanwaltskammer erkämpfte vor dem Bundesverfassungsgericht die Partnerschaftsgesellschaft mit Ärzten und Apothekern. Er legte damit den Grundstein für die Erweiterung der sozietätsfähigen Berufe, die nun mit der großen BRAO-Reform kommen wird. Was der Reformer heute zu seinem Sieg vor dem BVerfG zu sagen hat, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Impfpriorisierung – pauschales Privileg für alle Anwältinnen und Anwälte?
Wer in besonders relevanter Position in der Justiz und Rechtspflege tätig ist, soll nach der Impfverordnung jetzt eine erhöhte Impfpriorität haben. Aber rechtfertigt dies, alle Anwältinnen und Anwälte bevorzugt zu impfen? Strafgefangene können sich eines solchen Privilegs nicht erfreuen. Ein Zwischenruf von Roya Sangi im Anwaltsblatt.
Interessensvertretung
Ausnahmeregelung von Lieferkettenregulierung für Anwaltschaft
Nach langjährigen Diskussionen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Lieferkettenregulierung vorgelegt, der nun im Eilverfahren verabschiedet werden soll. Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 27/2021 das Anliegen des Entwurfs, auch in den internationalen Lieferketten auf die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutzprinzipien zu achten. Allerdings begegnet der Entwurf verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere mit Blick auf unbestimmte Rechtsbegriffe und unklaren Formulierungen. Zudem ist die besondere Betroffenheit der Anwaltschaft in der Lieferkette in keiner Weise berücksichtigt. Die Stellung als Organ der Rechtspflege erfordert angesichts der im Entwurf vorgesehen Kontrollmechanismen und Offenlegungspflichten eine Ausnahmeregelung, zumindest für den Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit.
Anwaltspraxis
Bundesweiter Standard für Videoverhandlungen
Das BMJV befasst sich in einem aktuellen Projektvorhaben mit der Frage, welche Anforderungen an einen bundesweiten Standard für Videoverhandlungen zu stellen sind. Das Ministerium greift damit eine wichtige Forderung des DAV auf. Wir haben uns bereits im letzten Jahr für Ausbau, Stärkung und Verbesserung der Online-Verhandlungen nach §128a ZPO ausgesprochen; vgl. SN 57/2020. In der aktuellen Stellungnahme 30/2021 weisen wir auf weitere wesentliche Aspekte für den Betrieb hin.
Information
LG Hannover: Kein erlaubtes Legal Tech-Inkasso im Zuckerkartell
Die Grundsatzentscheidung des BGH zum Legal Tech-Inkasso hielten viele für das Ticket zu einem liberalisierten Rechtsdienstleistungsmarkt. Die Klage eines Inkassodienstleisters gegen Zuckerproduzenten wegen kartellrechtswidriger Absprachen war dennoch nicht erfolgreich. Das Landgericht Hannover hält das Bündeln von Schadenersatzansprüchen von Unternehmen für unzulässig. Inkasso dürfe nicht vorrangig der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen dienen. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Information
DAV gegen die vorgeschlagene Erweiterung des Europol-Mandats
Der DAV übt Kritik am Vorschlag der Europäischen Kommission, die Befugnisse von Europol zu erweitern. In Stellungnahme Nr. 31/2021 mahnt der DAV an, dass die vorgeschlagenen Änderungen am Europol-Mandat im Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte und dem Daten- und Privatsphärenschutz erheblichen Bedenken begegnen. Die geplante Big-Data Analyse würde die Verarbeitung personenbezogener Daten von unverdächtigen Personen in großem Ausmaß erlauben. Beim Austausch von Daten mit Privaten ist zudem sicherzustellen, dass vom Berufsgeheimnisschutz erfasste Daten ausgeschlossen sind. Der Vorschlag der Europäischen Kommission bietet hierzu keine ausreichenden Sicherungsmechanismen.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Beck-aktuell greift die Kritik des DAV am geplanten Update des Infektionsschutzgesetzes auf, vor allem zu den beabsichtigten Ausgangsbeschränkungen: „Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht gezwungen werden, sich gegenüber der Polizei dafür zu rechtfertigen, warum sie von grundlegenden Freiheiten Gebrauch machen“, mahnt DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Über AFP fand die Kritik auch Einzug in die Berichterstattung von Tagesschau.de und Deutschlandfunk.
Bei der Anhörung zur großen BRAO-Reform im Bundestagsrechtsausschuss war der DAV gleich mehrfach vertreten. Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht, berichtet bei LTO, dass die interprofessionelle Zusammenarbeit ein vieldiskutiertes Thema bei der Sitzung war: „Sollte die einschränkende Auffassung des Bundesrats umgesetzt werden, muss man davon ausgehen, dass diese Norm vom BVerfG aufgehoben wird, weil sie gegen Art. 12 und Art. 3 GG verstößt.“
Wilhelm Achelpöhler, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, spricht mit dem RND (hier übernommen von den Ruhr Nachrichten) über die gestiegene Wahrscheinlichkeit, dass „Querdenken“-Demos künftig verboten werden: „Auflagen sind grundsätzlich ein milderes Mittel als ein Verbot. Wenn aber davon auszugehen ist, dass der Anmelder keine Absicht hat, die Auflagen durchzusetzen, sind sie kein geeignetes Mittel mehr. Dann bliebe nur noch ein Verbot.“
Im Interview mit der Kölnischen Rundschau (Print/Abo) erläutert Dr. Rudolf Ratzel, Vorsitzender des Ausschusses Medizinrecht, welche Möglichkeiten Betroffene von Impfschäden haben. Wann haftet der Hersteller, wann der Staat, wann die EU? Und welche Schäden sind davon überhaupt erfasst? „Es muss ein erheblicher Impfschaden sein“, so Ratzel. „Wenn Sie keine langfristigen Folgen davontragen, bekommen Sie einfach das, was Ihnen auch bei jeder anderen Erkrankung zusteht. Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber etwa und Leistungen der Krankenversicherung.“
In einem Gastbeitrag für FAZ Einspruch (Abo) schildert Dr. Sylvia Kaufhold, Mitglied des Ausschusses Zivilrecht, ihre Kritik an den vielen unübersichtlichen Corona-Beschränkungen und schlägt andere Ansatzpunkte für den Weg aus der Pandemie vor.
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