DAV-Depesche Nr. 15/24

Anwaltspraxis

Haftpflichtfrage: Auskunftsansprüche, Akteneinsichtsrechte und Herausgabeansprüche von Mandanten gegen ihre Rechtsberater

Berater in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfungsfeldern sind verpflichtet, durch sorgfältige Handaktenführung ihre Tätigkeiten transparent zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der eigenen Organisation, sondern gewährt auch den Auftraggebern wichtige Einblicke. Neuere Gerichtsentscheidungen betonen diese Einsichtsrechte und machen hellhörig. Ein Überblick.

Rechtspolitik

DAV begrüßt Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 19/2024 die Bestrebungen, die Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 VwVfG) in einen eigenständigen Paragrafen zu überführen und damit sichtbarer zu machen.

Der DAV weist darauf hin, dass praktische Probleme auftreten können, weil die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder unter Verstoß gegen die Vorgaben durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unklar sind. Der DAV stellt weiterhin fest, dass nicht klar ist, wie die neue Vorgabe zu verstehen ist, nach der der Behörde und der betroffenen Öffentlichkeit auch der Inhalt – und nicht nur das Ergebnis – der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu übermitteln bzw. mitzuteilen ist.

Anwaltsberuf

Anwaltsethik: Kollegialität vs. Mandantentreue

Fallstricke im Arbeitsrechtsstreit: Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer direkt kontaktieren. Darf der Anwalt dies zulassen, um seinen Mandanten nicht zu verärgern oder muss er die Interessen des Arbeitnehmers schützen? Die Ethikfrage beleuchtet das Dilemma zwischen Mandatstreue und Fairness.

Anwaltspraxis

BGH: Schriftsatzfristen – Falsches Aktenzeichen unschädlich

Falsches Aktenzeichen: kleiner Fehler mit großen Folgen? Nicht laut BGH! Ein falsch angegebenes Aktenzeichen gefährdet die Berufung nicht, solange die Identifizierung des Verfahrens klar bleibt. Zu den Einzelheiten der Entscheidung mehr im Anwaltsblatt.

Deutscher Anwaltstag 2024

Mitreißende Themen heute – des Zivilrechts

Vom 5. bis 7. Juni 2024 (mit einem vorgelagerten Online-Programm ab dem 3. Juni 2024) findet der Deutsche Anwaltstag in Bielefeld statt und verspricht wieder ein spannendes Programm rund um das Thema Recht sowie viele Netzwerk-Events und die große Fachausstellung AdvoTec. Heute widmen wir uns dem Bereich des Zivilrechts. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden verschiedene Themen behandelt: Eine Veranstaltung wird sich intensiv mit der weltweiten Regulierung von künstlicher Intelligenz im Spannungsfeld von Innovation, Demokratie und dem Schutz von Menschenrechten auseinandersetzen. Ebenfalls im Mittelpunkt stehen Diskussionen zur Europäischen Digital- und Datengesetzgebung sowie zu Haftungsfragen im Kontext von Künstlicher Intelligenz. Des Weiteren wird eine separate Veranstaltung die Rolle von Kryptowährungen als Gegenstand im Zivilprozess analysieren.

Melden Sie sich schon jetzt an und profitieren Sie noch bis 11. April 2024 vom Frühbucherrabatt. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Rechtspolitik

DAV: Bayerisches Polizeiaufgabengesetz genügt verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht

Mit zwei Verfassungsbeschwerden und einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle werden vor dem BVerfG Regelungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes angefochten. Nach Auffassung des DAV genügen die Regelungen zur drohenden Gefahr als Eingriffsschwelle für polizeiliches Handeln verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht. Gleiches gilt hinsichtlich des Schutzes des Vertrauensverhältnisses zu Berufsgeheimnisträgern und des Kernbereichs. Auch diese Regelungen des PAG genügen nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestanforderungen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der ausführlich begründeten Stellungnahme Nr. 17/2024.

Information

1. Platz für den Online Repetitor Juracademy

Die Förderung des anwaltlichen Nachwuchses ist für den DAV, wie auch der Deutsche Anwaltakademie ein besonderes Anliegen. Im Rahmen der Verfolgung dieses Ziels hatte die Akademie im Jahr 2022 die JURIQ GmbH erworben, die seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich der Ausbildung von Studierenden, insbesondere in der Vorbereitung auf das Erste Examen, tätig ist. Das Lernkonzept und die Dozierenden der Anwaltakademie-Tochter JURIQ GmbH, das als Online-Repetitorium auf der Webseite juracademy.de angeboten wird, belegt in der Umfrage von iurratio unter mehr als 2000 Studieren den 1. Platz. Wir freuen uns sehr über dieses Feed-back der Studierenden und bedanken uns bei allen Teilnehmenden der Umfrage.

 

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 261 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der DAV kritisiert die Skepsis der Länder bezüglich der empfohlenen THC-Grenze von 3,5 ng pro Milliliter Blutserum im Straßenverkehr, wie LTO berichtet. „3,5 mag als reine Zahl nach einem hohen Wert klingen, wenn man bisher nur mit Promille-Werten hantiert hat“, vermutet Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien. „Tatsächlich entspricht diese THC-Konzentration aber einer Blutalkohol-Konzentration von 0,2 Promille – also ungefähr dem Zustand nach einem kleinen Glas Wein zum Essen. Mit Rausch hat das nicht viel zu tun.“

Beck-aktuell berichtet über die Einigung der Ampel zum Quick-Freeze-Verfahren. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Pläne: „Mit der Kabinettsentscheidung ist das leidige Thema der anlasslosen IP-Speicherung endlich vom Tisch. Eine solche Massenüberwachung hat keinen Platz im liberalen Rechtsstaat.“

Netzpolitik.org widmet sich der Kritik des DAV an der geplanten Bezahlkarte für Geflüchtete. Der Gesetzgeber müsste dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall, so der Deutsche Anwaltverein. Hinzu komme: „Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klageverfahren nach sich ziehen. Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“ Auch Tagesschau.de und die Süddeutsche Zeitung greifen die Kritik auf.

Christian Janeczek aus der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht erklärt bei MDR aktuell ausführlich, was man unter Notwehr versteht und was in diesem Rahmen erlaubt ist.

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