DAV-Depesche Nr. 15/25

Rechtspolitik

Statement zur Unterstützung der türkischen Anwaltschaft

Angesichts der aktuellen Lage in der Türkei hat der DAV gemeinsam mit zahlreichen internationalen Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen ein Statement unterzeichnet und bittet die internationale Gemeinschaft um Unterstützung (vgl. PM 18/25). Die Vertreter:innen der internationalen Rechtsgemeinschaft rufen zum Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien wie dem Zugang zum Recht und der Unabhängigkeit der Anwaltschaft auf. Siehe hierzu auch die Presseschau unten.

Anwaltsberuf

Ehrlichkeit ist Trumpf! BGH verweigert Anwalt die Bestellung zum Notar

Wer Notar werden will, muss ehrlich sein – selbst bei „Kleinigkeiten“. Der BGH hat einem Anwalt die Bestellung verweigert, weil er ein früheres Verfahren verschwiegen hatte. Die Einzelheiten erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Deutscher Anwaltstag 2025

Internationale Perspektiven auf die Erosion der Rechtsstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament freiheitlicher Demokratien – und steht weltweit zunehmend unter Druck. Der Deutsche Anwaltstag 2025 folgt dem Motto „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“ und widmet sich unter anderem in einer internationalen Diskussionsrunde der schleichenden Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien in Europa und den USA. Expert:innen aus Praxis, Politik und Wissenschaft beleuchten Warnzeichen und Handlungsoptionen der Anwaltschaft. Mit dabei: die US-Anwältin Rachel Cohen, die ihre Stelle in einer renommierten Großkanzlei aufgab, nachdem diese kostenlose anwaltliche Arbeit im Wert von 100 Millionen Dollar für die Trump-Administration zusagte.

Melden Sie sich für das spannende Programm (online ab 2. Juni, in Präsenz ab 4. Juni) hier an. Neben hochkarätigen Veranstaltungen erwartet Sie die große Fachausstellung AdvoTec sowie zahlreiche Netzwerkformate.

Anwaltspraxis

Anwaltsethik: Die Deutsche Anwaltschaft hat 1933 versagt – sie darf es nicht wieder

Die Geschichte lehrt uns, wie schnell rechtsstaatliche Strukturen ausgehöhlt werden können – oft schleichend, oft mit stillschweigender Zustimmung. Der Blick zurück ins Jahr 1933 zeigt, wie gravierend die Folgen ausbleibenden Widerstands sein können. Heute stellt sich – auch für die Anwaltschaft – nicht nur die Frage, was damals geschah, sondern vor allem, was wir heute daraus machen, so unsere Autorin Dr. Clarissa Freundorfer im Anwaltsblatt.

Information

Rolle rückwärts bei den Grenzen anwaltlicher Äußerungen? – EGMR

Die verhängte Geldbuße gegen einen serbischen Anwalt, der die Entscheidung eines nationalen Gerichts als „höchsten Unsinn“ und die Richter als „juristische Genies“ bezeichnete, stellt keine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit nach der EMRK dar, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem aktuellen Urteil.

Bei den Äußerungen sei es darum gegangen, die Professionalität der Richter und des Gerichts lächerlich zu machen. Die Verhängung des Bußgeldes spiegele das Ziel des Gerichts wider, seine Autorität zu erhalten. Zwei der Richter sahen (in einem abweichenden Votum) in den Äußerungen indes zulässige anwaltliche Justizkritik im Interesse ihrer Mandanten – und einen Rückgriff auf eine alte EGMR-Rechtsprechungslinie. Details können Sie unserem Europa-Newsletter Europa im Überblick 14/25 entnehmen.

Information

Gastkommentar: Achtung, hier kommt eine Meinung

Gefahr oder Kritik: Wenn immer mehr Meinungsäußerungen als Gefahr deklariert und rechtlich verfolgt werden, droht die freie Debatte Schaden zu nehmen. Den Kommentar von Dr. Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) lesen Sie im Anwaltsblatt.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 85 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der Koalitionsvertrag steht – und der DAV sieht den kommenden vier Jahren mit gemischtem Gefühlen entgegen, wie Beck-aktuell berichtet. So begrüßt der DAV etwa ausdrücklich die geplante Fortsetzung des Pakts für den Rechtsstaat, inklusive zahlreicher Digitalisierungsvorhaben der Justiz. Es sei allerdings unbedingt notwendig, bei Reformvorhaben zur Rechtspflege die Anwaltschaft einzubeziehen, so DAV-Präsident Stefan von Raumer. Auch dürfe es keinesfalls zu Rechtswegverkürzungen kommen. Der Stern (via AFP) greift die Kritik des DAV an der geplanten Ausweitung von Überwachungs- und Ermittlungsbefugnissen und den damit einhergehenden Einschränkungen von Freiheits- und Menschenrechten auf.

Der WDR berichtet über den Kampf der US-Regierung gegen Vielfalts- und Gleichstellungsprogramme in Unternehmen – was sich auch auf deutsche Firmen auswirkt. DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein rät betroffenen Unternehmen zu einer Unterlassungsklage vor deutschen Zivilgerichten. Dann würde festgestellt werden, dass das, was die USA veranlasst hätten, in Europa gegen die Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung verstoße. „Wir sehen das als einen völkerrechtswidrigen, unionsrechtswidrigen und grundrechtswidrigen Eingriff in die Unternehmenspolitik der betroffenen Unternehmen.”

Das gemeinsame Statement von 30 Organisationen gegen die Angriffe der türkischen Regierung auf den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft (siehe Beitrag oben) ist Thema bei Beck-aktuell. „Ein solcher Vorgang ist nicht nur institutionell alarmierend, sondern auch ein nicht hinnehmbarer Versuch politischer Einflussnahme auf die anwaltliche Selbstverwaltung“, kommentiert DAV-Präsident Stefan von Raumer die Amtsenthebung des gesamten Vorstandes der Istanbuler Anwaltskammer. Das anstehende Strafverfahren gegen Mehmet Pehlivan, den Anwalt von Ekrem İmamoğlu, sei ein „eklatanter Angriff in die Rechte der Verteidigung“, mahnt Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht. „Verteidigung ist kein Verbrechen – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Ordnung.“ Auch zahlreiche türkische Medien (u. a. Cumhuriyet) greifen das Thema auf.

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