DAV-Depesche Nr. 16/16

1. ACHTUNG: Trojaner-Angriff auf Anwaltskanzleien!

Wenn Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Schmidtke ./. DKV 3900965/2016“ erhalten – öffnen Sie keinesfalls deren Anhang! Die Nachrichten-Website „heise online“ warnt seit gestern Nachmittag vor einem zielgerichteten Angriff auf Anwaltskanzleien. Das Schadprogramm beabsichtigt, unbemerkt alle Ihre Dateien zu verschlüsseln, so dass Sie den Zugriff nur noch gegen Zahlung eines Lösegelds zurückerlangen.

Neben einer gesunden Skepsis gegenüber Anlagen unbekannter Absender und einem aktuellen Virenschutz sollten Sie vor allem auf ein regelmäßiges Abbild Ihrer Daten an einem separaten, sicheren Ort achten. Versichern Sie sich im Zweifelsfall beim Absender, z. B. telefonisch, über die Authentizität der Nachricht.

2. BGH: Anwalt haftet dem Gegner unmittelbar bei falscher Abmahnung

Der BGH hat entschieden, dass ein Anwalt, der einen Schutzrechtsinhaber fahrlässig unzutreffend beraten hat, neben diesem bei einer unberechtigten Schutzrechtsabmahnung auf Schadensersatz haften könne (BGH, Versäumnisurt. v. 1.12.2016 – X ZR 170/12). Damit durchbricht der für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH den Grundsatz, dass ein Anwalt nur seinem Mandanten gegenüber für einen fahrlässig falsch erteilten Rechtsrat haftet. Die weitreichenden Folgen des Urteils für das Anwaltsrecht erläutert das Anwaltsblatt unter anwaltsblatt.de/haftung-gegenueber-dem-gegner. Dort wird die für das Juni-Heft vorgesehene Entscheidung auch vorab veröffentlicht (AnwBl Online 2016, 374).

3. Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil: Erfolgreiche Medienpräsenz des DAV

Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz kann der Deutsche Anwaltverein eine erfreulich starke Medienresonanz verbuchen. Noch am Tag des Urteils gab der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, als einer von sechs Beschwerdeführern im Karlsruher Gerichtssaal Interviews. Damit war der DAV in rund 100 regionalen und überregionalen Rundfunkbeiträgen präsent, darunter auch in der 20-Uhr-Tagesschau. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20. April das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt.

4. Neue RENO-Ausbildungsstatistik des DAV

Die aktuellen Ergebnisse der DAV-Umfrage zur Ausbildung von Angestellten in Anwaltskanzleien liegen vor. 2015 führt Oldenburg bei der Auszubildendendichte: 209 Auszubildende auf 1.000 zugelassene Rechtsanwälte. Schlusslicht ist Berlin mit nur 14 Auszubildenden. Wie in den vergangenen Jahren liegt die Zahl der Neu-Azubis pro 1.000 Rechtsanwälte knapp unter 40. Die durchschnittliche Vergütungsempfehlung für das 1. Lehrjahr ist auf 493,52 € angestiegen. Während Hamburg mit einer Vergütungsempfehlung von 850 € für das 1. Lehrjahr am besten zahlt, liegt Zweibrücken mit nur 310 € neben Brandenburg (325 €) und Bamberg (350 €) deutlich unter dem Durchschnittswert. Die aktuellen Statistiken sind hier nachzulesen.

5. faocampus.de – Neue Angebote für das Selbststudium

Mit Angeboten der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Internationales Wirtschaftsrecht wurde die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium faocampus.de erweitert. Sie erinnern sich: Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwälte einen Teil ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Auch das Anwaltsblatt bietet allen Mitgliedern eines Anwaltvereins Möglichkeiten des Selbststudiums. Für das aktuelle Heft Mai 2016 finden Sie eine Lernerfolgskontrolle zum Beitrag über die „Berichtspflichten nach der CSR-Richtlinie“. Dieser ist als Fortbildung für Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht geeignet. Die Nutzerzahlen dieses unkomplizierten Fortbildungsangebots wachsen stetig. Derzeit sind bereits 2.412 Nutzer registriert.

6. Der 67. Deutsche Anwaltstag 2016 vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin – Programmpunkte

Hier finden Sie in den nächsten Wochen einige Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.

  • DAT für Einsteiger

am 1. Juni 2016 um 14:30 Uhr, Raum 3 (EG) des Estrel-Hotels

Für Berufseinsteiger und alle, die den Anwaltstag das erste Mal besuchen, wird es am Vortag des Anwaltstags wieder eine konzentrierte Einführungsveranstaltung, den „DAT für Einsteiger“, geben. Im ersten Teil steht Compliance (Regeltreue) im Fokus – schon längst ein Thema, mit dem sich nicht nur Großunternehmen befassen müssen. Der zweite Teil der Veranstaltung widmet sich der Strafverteidigung. Jeder Anwalt und jede Anwältin sollte wissen, wie das geht.

  • Hacker und Phisher bei Banken und in Kanzleien

am 3. Juni 2016 um 11:00 Uhr, Salon Paris (EG) des Estrel-Hotels

Cybercrime, Cybersecurity, IT-Strafrecht und das IT-Sicherheitsgesetz (Mindeststandards auch für die Finanzbranche) sind die Themen dieser Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und IT-Recht. Hier erfahren Sie alles über aktuelle Bedrohungen, wie z.B. Computersabotage, Phishing-Mails, Informationsdiebstahl und Kreditkartenbetrug, – und wie Sie sich davor schützen können. Diskutieren Sie mit Referenten und Kollegen über die Herausforderungen im IT-Management (auch bei Kanzleien), Beweissicherung und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen und Hacker. Anschließend lädt die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht die Teilnehmer herzlich zum Empfang ein.

  • Der billigste Anwalt ist der Staatsanwalt – Instrumentalisierung der Justiz für private Zwecke

am 2. Juni 2016 um 16:00 Uhr, Estrel Saal C2 (EG)

Die Strafjustiz verfolgt als ihre originäre Aufgabe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches. Gleichzeitig resultieren aus der Straftat zivilrechtliche Ansprüche des Opfers. Zahlreiche opferrechtsbezogene Reformen des Strafprozesses geben dem Opfer die Möglichkeit, seine Ansprüche mit Hilfe des Strafverfahrens durchzusetzen. Selbst wenn dies nicht gelingt, können die Ermittlungsergebnisse des Strafverfahrens die zivilrechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beeinflussen. Die Veranstaltung beleuchtet die wechselseitigen Beeinflussungen der Verfahren am Bsp. des Loveparade-Verfahrens, des Kapitalmarkt- und Familienrechts aus verschiedenen Perspektiven: des zivilrechtlich tätigen Opferanwalts, des Strafverteidigers und des Staatsanwaltes.

Alle Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht auf dem Anwaltstag finden Sie hier.

  • The future of the Legal Profession

June 2, 2016, 04:00 p.m, Estrel Saal C3 (EG)

The world keeps on turning around and poses multifold challenges to the global community. We discuss key issues which the Legal Profession is going to face in near future. Global economy is more and more centering upon Asia so that we consider the prospects of the Legal Services Market in this part of the world. We raise the questions of potential impacts of digitalisation on our daily work and will evaluate recently introduced methods of dispute resolution mainly bypassing the Legal Profession. Aiming to anticipate yet unknown trends, we will also focus on disruptive innovations in the legal and extra-legal area. Outstanding Bar Leaders will share their point of view on June 2, 2016, 04:00 p.m.

Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.

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