1. Interessenvertretung: DAV und BRAK fordern Gebührenanpassung – Forderungskatalog an Ministerin Barley überreicht
Seit Juni 2016 setzt sich der DAV für eine erneute angemessene Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung ein. Am 16. April 2018 übergaben die Präsidenten von DAV und BRAK an die Bundesjustizministerin Barley einen von den Fachgremien gemeinsam erarbeiteten Forderungskatalog mit Vorschlägen zur regelmäßigen Anpassung und zu strukturellen Änderungen und Ergänzungen.
Die geforderte Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Tariflöhne von jährlich 2,6 Prozent. Das Gesamtanpassungsvolumen von rund 13 Prozent für die letzten fünf Jahre soll durch eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten Anpassung der Gebührenbeträge erreicht werden. Für die Zukunft werden regelmäßige Anpassungen in kürzeren Abständen als in der Vergangenheit gefordert. Hierzu gibt es auch eine Pressemitteilung und u. a. eine Berichterstattung auf lto.de.
DAV und BRAK werden sich aber auch dafür einsetzen, dass die Gerichtsgebühren nicht erneut steigen, um den Zugang zum Recht offen zu halten.
Details finden Sie in der DAV-Stellungnahmen Nr. 15/2018 sowie im Anwaltsblatt.
2. Fachanwalt für Opferrechte fällt durch – BORA aktualisiert
Der Fachanwalt für Opferrechte ist in der Satzungsversammlung knapp gescheitert. Die Mehrheit stimmte zwar für diese von Opferverbänden geforderte, von der Politik gewünschte und von vielen Anwältinnen und Anwälte unterstützte Fachanwaltschaft, am Ende fehlten aber zwei Stimmen zur absoluten Mehrheit. Die BORA wurde an zwei Stellen aktualisiert, um den Gleichlauf zur BRAO sicherzustellen. Mehr im Anwaltsblatt.
3. Aktuelle Stunde zum beA in der Satzungsversammlung
Die BRAK hat in einer Aktuellen Stunde in der Satzungsversammlung einen Zwischenbericht zum beA abgegeben: Das beA bleibt erst einmal offline. Der Sicherheitsgutachter hält die Schwachstellen im beA-System für behebbar, stellt die Gesamtlösung aber nicht in Frage. Sein endgültiges Gutachten wird es nicht vor Ende Mai geben. Das zwischenzeitlich abgeschaltete Anwaltsverzeichnis läuft mittlerweile wieder. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
4. EU-Vorschlag zum Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen
Die EU-Kommission hat am 17. April 2018 einen Vorschlag für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen veröffentlicht. Mittels einer Vorlageanordnung können Ermittlungsbehörden unmittelbar bei Dienstanbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten Nutzerdaten anfordern sowie durch eine Datenspeicherungsanordnung Dienstanbieter zur Aufbewahrung bestimmter Daten verpflichten. Durch einen weiteren Richtlinienvorschlag sind auch Dienstanbieter mit Sitz außerhalb der EU umfasst. Der Deutsche Anwaltverein hatte die Initiative im Vorfeld der Veröffentlichung kritisiert. Zu begrüßen ist, dass die Vorschläge bereits DAV-Forderungen wie einen Richtervorbehalt zum Schutz der besonders sensiblen Inhaltsdaten vorsehen. Zur DAV-Stellungnahme Nr. 59/2017.
5. Erfolgreich und beliebt!
100.000 Fans der Anwaltschaft auf Facebook
Die Anwaltauskunft teilt auf Facebook Artikel, Videos und unterhaltsame Grafiken. Bei den Nutzern kommt das gut an: Seit dieser Woche hat das Rechtsportal auf Facebook 100.000 Fans. Sie alle bekommen die Beiträge der Anwaltauskunft auf ihrer persönlichen Seite angezeigt.
Facebook ist bereits jetzt einer der wichtigsten Zubringer für Besucher des Rechtsportals. Allein im März klickten die Facebook-Nutzer mehr als 65.000 Mal von einem sozialen Netzwerk aus auf anwaltauskunft.de. Fast alle kamen über Facebook.
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