Deutscher Anwaltstag 2026
KI satt beim DAT – Gemeinsame Orientierung im KI-Dschungel
Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist in vielen Kanzleien bereits angekommen oder steht ganz oben auf der Agenda. Doch mit den neuen Möglichkeiten wachsen auch die Fragen: Was ist sinnvoll? Was ist erlaubt? Und wie gelingt der Einsatz im Alltag wirklich? Genau hier setzt der Deutsche Anwaltstag 2026 an – mit einem klaren Ziel: gemeinsame Orientierung im KI-Dschungel: KI in der Kanzlei: Chancen, Pflichten, Risiken(Do., 11.06. von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr), KI-Anwendung in Kanzleien – Aus der Praxis zu Rollout, Change Management und täglichem Einsatz(Do., 11.06. von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr), Digitale KI-gestützte Rechtsberatung der Zukunft – Möglichkeiten, Anforderungen, Risikoabsicherung(Do., 11.06. von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr), Künstliche Intelligenz – Fragen und Perspektiven zum Ob und Wie des Einsatzes von KI-Tools(Fr., 12.06. von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr), KI als Rechtsdienstleistung(Fr., 12.06. von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr)
Melden Sie sich noch heute hier an (Dauer- und Tageskarten sind für Mitglieder eines örtlichen Anwaltvereins besonders günstig).
Programm für junge Jurist:innen
Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen
Was geschieht, wenn sich Anwaltschaft und Rechtspolitik autoritären Strukturen unterordnen? Prof. Dr. Frank L. Schäfer beleuchtet die Rolle Walter Raekes, der 1933 als DAV-Präsident und Herausgeber der Juristischen Wochenschrift zu den „Totengräbern“ des DAV gehörte. Als Vertreter Hans Franks prägte er bis 1937 die nationalsozialistische Rechtspolitik. Ein wichtiger Vortrag für junge Juristinnen und Juristen über Verantwortung, Haltung und die Lehren der Geschichte (Fr., 12.06. von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr).
Anwaltsberuf
BRAO-Reform: „Rechtlicher Hinweis“ und Rüge
Der vom BMJV vorgelegte Referentenentwurf nimmt Teile der Kritik auf und sieht Änderungen beim Verfahren für den sogenannten belehrenden Hinweis vor. Prof. Dr. Christoph Thole, Universitätsprofessor an der Universität zu Köln, meint: „Man sollte Dinge nicht komplizierter machen, als sie ohnehin sind.“ Diese Einsicht sei eine gute Marschroute für die erneute BRAO-Reform.
Rechtspolitik
Stellungnahme zur geplanten Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 28/26 die Verbesserung des Diskriminierungsschutzes, insbesondere die Streichung von bisherigen Bereichsbegrenzungen. Er befürwortet es auch, die Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen zu verlängern, schlägt hier aber eine noch weitergehende Verlängerung vor. Auch die Bestimmungen zu Antidiskriminierungsstelle und Schlichtungsstelle begrüßt der DAV und gibt Anregungen zu den spezifischen Regelungen. Nach Auffassung des DAV wäre es zudem sachgerecht, den nicht zeitgemäßen Begriff „Rasse“ als gesetzliche Kategorisierung im AGG zu streichen und den Schutz vor Benachteiligungen an diskriminierungsfreie Merkmale anzuknüpfen.
Anwaltspraxis
Entwurf = Wegwurf?
Wahrt ein als „Entwurf“ gekennzeichneter Schriftsatz eine Frist? Das OVG Sachsen-Anhalt gibt der Anwaltschaft hierzu die Antwort.
Information
Digital, schnell, EU-weit: Die neue Gesellschaftsform EU Inc.
Reicht der politische Wille, um mehr Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen? Die Europäische Kommission hat sich ein ehrgeiziges Projekt vorgenommen und lässt den Brüsseler Gesetzgebungsmotor auf Hochtouren laufen.
Information
Über einen Anachronismus im Strafverfahren
Die Einführung einer Dokumentation der Hauptverhandlung sei überfällig, so Prof. Dr. Helmut Frister, Vorsitzender des Deutschen Ethikrats. Da die Gesetzgebung nicht speziell der Justiz, sondern der Allgemeinheit verpflichtet sei, hat sie Schwachstellen des Strafverfahrens, die das Ziel der materiellen Wahrheitserforschung gefährden, auch dann zu beseitigen, wenn dem eine aus einem Mangel an Selbstreflexion resultierende Befindlichkeit in der Justiz entgegensteht.
Information
EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts tritt in Kraft
Am Dienstag, den 21. April 2026 ist die EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts in Kraft getreten. Ziel sind bessere Bedingungen für grenzüberschreitende Investitionen durch harmonisierte Vorschriften der nationalen Insolvenzvorschriften. Aus Sicht des DAV, der das Verfahren eng begleitet hat (vgl. die DAV-SN 13/23 und 6/24), enthält die Richtlinie etwa mit den Bestimmungen zum Aufspüren von Vermögenswerten sinnvolle Harmonisierungsansätze. Zu begrüßen ist zugleich, dass die ursprünglich vorgesehenen verwalterlosen Sonderverfahren für Kleinstunternehmen in den Verhandlungen keine Mehrheit gefunden haben. Deutschland hat nun knapp drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 385 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
In der Tagesschau ordnet Kai Kempgens aus dem Ausschuss Strafrecht die gesetzgeberischen Pläne zu digitaler Gewalt ein (im Beitrag ab Minute 1:50): „Grundsätzlich ist es richtig, diese Strafbarkeitslücke zu füllen.“ Allerdings sehe er mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit kritisch, schon die bloße Herstellung von Deepfakes unter Strafe zu stellen.
Gleich zu zwei datenschutzrechtlichen Themen gibt Prof. Niko Härting, Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht, Auskunft in der dpa: Der BGH verhandelt heute über die Installation von Videokameras in den eigenen vier Wänden. So lange niemand anderes im Bild ist, sei dies unbedenklich, so Härting – beispielsweise bei der Videoüberwachung des eigenen WG-Zimmers: „Da darf ich auch ohne Hinweis filmen, weil ich davon ausgehen kann, dass das niemand betritt.“ (u. a. aufgegriffen in der Mittelbayerischen Zeitung) Wer innerhalb einer Partnerschaft intime Bildaufnahmen verschickt hat, erteile lediglich dieser Person die Einwilligung, sie zu sehen. Im Fall einer Trennung könne man die einst gegebene Einwilligung widerrufen und auf die Löschung der Inhalte beim Gegenüber bestehen, so Härting. „Juristisch ist das ein Widerruf der Einwilligung aus wichtigem Grund.“ (u. a. übernommen vom Donau-Kurier)
Dr. Thomas Lapp, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr, spricht im Hörfunk-Interview mit SWR3 über das neue Online-Klageverfahren, das an den ersten Amtsgerichten erprobt wird.
LTO berichtet über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Zollbehörden, den der DAV kritisiert. Es komme zu einer „Verpolizeilichung der Zollbehörden“, so der DAV in seiner Stellungnahme. „Präventive und repressive Maßnahmen derart zu vermengen, verwischt die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, die leicht zu einer Kompetenzüberschreitung führen kann“, erläutert Dr. Gina Greeve, Mitglied des Ausschusses Strafrecht. Eine solche Machtfülle der Zollverwaltung brauche es weder zum Schutz des Sozialstaats noch zum Schutz der Rechte von Betroffenen noch zum Schutz des Wettbewerbs.
Braucht es eine Befassung mit dem Sexualstrafrecht im Jurastudium? Janina Heeg aus dem Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM Junge Anwaltschaft würde dies begrüßen – schließlich gehe es auch darum, Grundsteine für die zukünftige Arbeit zu legen. So lerne man im Studium zwar viel über Kapitalverbrechen und könne Mord von Totschlag unterscheiden – das sei aber nicht das, was im Alltag tatsächlich häufig vorkomme. „Die meisten Delikte liegen nicht bei den Kapitalverbrechen, sondern es gibt deutlich mehr Sexualstraftaten.“ Wie tief diese Themen im Studium behandelt werden sollten, sei abzuwägen. „Aber zumindest so, dass man einordnen kann, ab wann Handlungen strafbar sind.“ Schließlich gehe es um die künftigen Fachkräfte, die das später anklagen, verteidigen und entscheiden sollen. (Hamburger Morgenpost via dpa)
Kommentare