Update bei den FAQs des DAV zur Corona-Krise:
Jetzt mit Länderübersicht zur Notbetreuung
Der DAV hat seine FAQs zur Corona-Krise erneut ergänzt. Neu ist jetzt das Thema Notbetreuung von Kindern. In einer Länderübersicht hat der DAV die Regelungen zur Notbetreuung in sämtlichen Bundesländern zusammengestellt.
Für den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen steht Ihnen auch das Corona-Forum des DAV zur Verfügung.
Das Team der FAQs des DAV freut sich über Fragen und Anregungen per E-Mail an info@anwaltverein.de.
Interessenvertretung
Systemrelevanz in Form der Notbetreuung peu à peu anerkannt
Seit Mitte März hatte der DAV in zahlreichen Schreiben an die Bundes- und Landespolitik gefordert, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als systemrelevant einzustufen. Die Notbetreuung ihrer Kinder war ein elementarer Aspekt dieser Forderung. Der Einsatz hat sich gelohnt: in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und ganz frisch auch in Bayern und Berlin (gültig ab 27.4.) kann künftig eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Zuvor war dies nur in Sachsen-Anhalt und Brandenburg möglich. Andere Bundesländer werden hoffentlich demnächst nachziehen. Eine Übersicht über die einzelnen Länderregelungen mit weiteren Hinweisen finden Sie in den umfangreichen FAQs des DAV.
Interessenvertretung
DAV fordert: BAFA-Förderung auch für die Anwaltschaft
Der DAV setzt sich dafür ein, dass auch die rechtliche Beratung durch die Anwaltschaft in Zeiten der Corona-Krise gefördert wird. Hierfür ist der DAV mit der Forderung an das BMWi und das BAFA herangetreten, die Förderung von Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen durch das BMWi auch auf die rechtliche Beratung auszuweiten. Nach einer Rahmenrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums ist eine Bezuschussung von Unternehmensberatungen in Höhe von maximal 4.000 EUR möglich. Schon jetzt ist die Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auch für Anwälte grundsätzlich förderfähig. Laut Auskunft der BAFA gilt dabei für Anwälte nicht, dass sie den überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet haben müssen. Alle Details hat das Anwaltsblatt hier.
Interessenvertretung
DAV fordert: Kein Corona-bedingter Zulassungswiderruf – BRAK widerspricht
Nach Ostern hatte der DAV eine befristete Sonderregelung in der BRAO gefordert, um einen Zulassungswiderruf bei einem unverschuldeten und Corona-bedingten Vermögensverfall zu verhindern. Während die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den DAV-Vorschlag aufgreifen will, lehnt die BRAK das kategorisch ab. Warum die BRAK den DAV nicht unterstützt, lesen Sie in der fortgeschriebenen Anwaltsblatt-Meldung.
Interessensvertretung
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: GmbH & Co. KG für Kanzleien
GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG und PartG – bald könnte die Reform des Personengesellschaftsrechts kommen. Der Entwurf einer Kommission von Expertinnen und Experten des Bundesjustizministeriums könnte den Weg für die GmbH & Co. KG für Anwaltskanzleien frei machen. Was der Entwurf für die Anwaltschaft bringt und eine Kurz-Zusammenfassung der Reform in 15 Punkten hat das Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Anwältin ohne beA-Zugang muss 3.000 Euro Geldbuße zahlen
Anwältinnen und Anwälte müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nicht empfangsbereit einrichten. Das Anwaltsgericht Nürnberg sieht darin einen schweren Berufsrechtsverstoß und hat eine Anwältin zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro verurteilt und einen Verweis verhängt. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Covid-19: DAV unterbreitet Verbesserungsvorschläge im Zivilrecht
Rechtzeitig zur aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages hat der DAV Verbesserungsvorschläge zum „Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen im Zivilrecht […]“unterbreitet (DAV-Stellungnahme Nr. 28/2020). Das Gesetz sieht für bestimmte Vertragsverhältnisse und Leistungen ein befristetes Leistungsverweigerungsrecht bis zum 30. Juni vor. Nach der jetzigen Gesetzesformulierung ist der Schuldner jedoch am 1. Juli 2020 wieder zur vollen Leistung einschließlich der zurückgehaltenen Beträge verpflichtet. Es müsste verdeutlicht werden, was gelten soll, wenn es für den Schuldner unmöglich ist, die Gesamtforderung am 1. Juli sofort aufzubringen. Deswegen wäre es angemessen, für wesentliche Dauerschuldverhältnisse eine vergleichbare Regelung zu treffen, wie sie (nur) für Miet- oder Pachtverhältnisse vorgesehen ist.
Anwaltspraxis
Ist Ihre Internetverbindung schnell genug? Die DAV-Umfrage zur Breitbandversorgung in den Kanzleien
Leider kommt der Breitbandausbau in Deutschland nicht so schnell voran wie erwartet. Doch während aktuell eine Umsetzung bis 2025 angestrebt wird, wird der verpflichtende elektronische Rechtsverkehr spätestens ab 2022 Wirklichkeit sein. Zwar soll für die Nutzung des beA eine Datenübertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s schon ausreichend sein, doch ideal ist das nicht. Insbesondere bei einem bevorstehenden Fristablauf sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ein schnelles Internet angewiesen. Wie wichtig eine gute und stabile Verbindung ist, zeigt sich besonders in diesen Tagen. Mit der DAV-Umfrage zur Breitbandversorgung wollen wir herausfinden, ob die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Zur Umfrage gelangen Sie hier.
Rechtspolitik
„Corona-Gesetzgebung“: DAV gegen übereilte Änderungen im Sozialgerichtsgesetz
Der DAV begleitet in Ihrem und im Interesse Ihrer Mandantinnen und Mandanten die derzeitige Corona-Gesetzgebung besonders intensiv und muss zurzeit immer wieder in aberwitzig kurz gesetzten Fristen – häufig innerhalb nur weniger Stunden – Position zu neuen Gesetzgebungsvorhaben beziehen. Mit einer Stellungnahme seines Sozialrechtsausschusses wandte sich der DAV nun gegen die geplante Einführung eines § 211 SGG, der u. a. die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen einer epidemischen Lage auch in schwierigen, bereits länger anhängigen Verfahren gegen den Willen der Rechtssuchenden eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu treffen.
Information
Welcher Rechtsschutzversicherer ist beliebt? – Anwälte geben Stiftung Warentest Auskunft
Die Stiftung Warentest hatte im letzten Herbst Anwältinnen und Anwälte über die DAV-Depesche gefragt, wie sie die Arbeit der Rechtsschutzversicherer einschätzen. Die Ergebnisse liegen nun vor. Es erstaunt nicht: Anwältinnen und Anwälten freuen sich über pünktliche Honorarzahlungen, schnelle Deckungszusagen und wenn sie ihr Mandat ohne Einmischung in ihre Tätigkeit bearbeiten können. Am besten schneiden ADAC, Debeka und Allianz ab. Welche Versicherer noch beliebt sind, verrät das Anwaltsblatt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über ein Schreiben von DAV-Präsidentin Edith Kindermann an Bundesministerin Christine Lambrecht und andere Politikerinnen und Politiker mit dem Tenor: Anwälte in wirtschaftlicher Not dürfen ihre Zulassung nicht verlieren!
Für die ARD Tagesschau erläutert Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn ihre Betriebe bei Wiedereröffnung nicht die gebotenen Corona-Schutzmaßnahmen einhalten.
Dr. Rudolf Ratzel, Vorsitzender des Ausschusses Medizinrecht, erklärt für tagesschau.de die neue finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für erwerbstätige Eltern, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können.
Kommentare