Interessenvertretung
Parlamentarischer Abend des DAV in Berlin
Gestern kam der Vorstand des DAV mit führenden Parlamentariern aus dem Rechtsausschuss und weiteren Ausschüssen des Deutschen Bundestages in Berlin zu einem persönlichen Treffen zusammen. Die Präsidentin des DAV Edith Kindermann warb dafür, bei den vielfältigen anstehenden gesetzlichen Gestaltungsaufgaben auf das Wissen und die Praxiserfahrung von DAV und Anwaltschaft zurückzugreifen. In Bezug auf die digitale Transformation mahnte sie insbesondere eine bessere Ausstattung der Justiz an. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses Elisabeth Winkelmeier-Becker gab einen kurzen Ausblick auf die anstehenden Themen, mit denen sich der Rechtsausschuss befassen werde und betonte, dass man dabei großen Wert auf die Expertise des DAV lege. Der Rechtsausschuss solle sich künftig in gesellschaftlich relevanten Bereichen wie dem Klimawandel und der Energiewende stärker einbringen als bisher. Für das Bundesjustizministerium berichtete dessen Parlamentarischer Staatssekretär Benjamin Strasser über anstehende Gesetzesvorhaben. Die Regierungskoalition teile die Ansicht des DAV, dass das Strafrecht keine Allzweckwaffe sei und wolle dem Ultima-Ratio-Gedanken wieder stärker zur Geltung verhelfen. Unter Bezugnahme auf die aktuelle Weltlage dankte Strasser dem DAV ausdrücklich für seinen Einsatz für politisch verfolgte Anwältinnen und Anwälte. An die Satzungsversammlung appellierte er, die Fachanwaltschaft für Opferrecht zu schaffen!
Interessenvertretung
DAV begrüßt Signal-Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutz
In seinem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) hat das BVerfG am Dienstag klargestellt, dass die Trennung von Polizei und Geheimdiensten gewahrt werden muss. Der DAV erwartet, dass ähnlichen Bestrebungen in anderen Bundesländern damit der verfassungsrechtliche Riegel vorgeschoben wird. Es müsse vermieden werden, dass sich die übrigen Verfassungsschutzämter ein Beispiel an Bayern nehmen, so der DAV in seiner Pressemitteilung. In jedem Fall sei das anwaltliche Berufsgeheimnis zu schützen: „Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Berufsgeheimnisträgern fehlt im BayVSG für die meisten Überwachungsmaßnahmen völlig, oder es gibt eine unzulässige Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Rechtsanwält:innen“, mahnt Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Dies müsse bei der Überarbeitung berücksichtigt werden (siehe auch Presseschau unten).
Anwaltsberuf
Fachanwaltstitel weg wegen fehlender Fortbildung
Während Corona sind viele Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz ausgefallen. Fachanwält:innen mussten daher kurzfristig auf digital umschwenken, um ihrer jährlichen Fortbildungspflicht genügen zu wollen. Wer bei den virtuellen Formaten nicht mitmachen wollte, verliert seinen Titel. Der AGH Koblenz setzt ein Zeichen. Mehr dazu und warum auch ein Nachholen der Stunden nicht möglich war, lesen Sie im Anwaltsblatt.
Anwaltspraxis
Elektronischer Fristenkalender: bald Abschied vom Papierausdruck?
Dem elektronischen Fristenkalender gehört die Zukunft, weil Homeoffice und mobiles Arbeiten kaum anders gelingen wird. Doch der Bundesgerichtshof hängt nach wie vor am Papierausdruck. Dies führt dazu, dass auch in voll digitalisierten Kanzleien Fristenblätter ausgedruckt werden. Wie es anders gehen könnte und was bis dahin zu tun ist, erläutern die Haftpflichtfragen im Anwaltsblatt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
In der vergangenen Woche tauchte der DAV in 153 Pressemeldungen auf – mit vielen rechtspolitischen Themen. Hier eine kleine Auswahl:
Beck-aktuell berichtet über das BVerfG-Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und greift eine Forderung des DAV anlässlich dessen auf: Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz von Berufsgeheimnisträgern fehle für die meisten Überwachungsmaßnahmen völlig, oder es gebe eine unzulässige Differenzierung zwischen Strafverteidigern und sonstigen Anwälten, so Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge. Dies müsse bei der Überarbeitung berücksichtigt werden. Auch AFP (aufgegriffen von diversen regionalen Printmedien) zitiert den DAV: Die Entscheidung müsse Signalwirkung entfalten – sodass sich andere Verfassungsschutzämter kein Beispiel an Bayern nähmen.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in dieser Woche zwei Verfassungsbeschwerden über die Entlohnung von Arbeit in Haft. LTO greift die DAV-Forderung nach Anhebung der Sätze auf: Eine größere Wertschätzung von Arbeit hinter Gittern käme beiden Seiten zugute, so Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation & Medien: „Für die Inhaftierten vergrößert sich die Chance einer wirklichen Resozialisierung. Und der Staat würde dem Eindruck entgegenwirken, es gehe hier um billige Arbeitskräfte.“ Auch Beck-Aktuell berichtet über die Positionierung des DAV.
Die höchst umstrittene Wiederaufnahme zulasten Freigesprochener kommt aktuell in einem ersten Altfall zur Anwendung. Stern TV berichtet über die Hintergründe – und die Kritik des DAV: Der Grundsatz „ne bis in idem“ schütze die Unschuldigen – ein Freispruch bringe Rechtsfrieden, so Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht (Beitrag ab Minute 23:30, DAV ab 31:10) Auch die Zeitungen der FUNKE Mediengruppe (hier die Berliner Morgenpost) berichten über das Verfahren und erwähnen die Kritik des DAV.
In einem Beitrag über den Whistleblower-Gesetzentwurf bei LTO erklärt Swen Walentowski, dass sich beim DAV aktuell mehrere Ausschüsse damit beschäftigen: „Das Thema hat viele Facetten rund um das Spannungsfeld Aufdeckung von Missständen vs. Schutz von Betriebsgeheimnissen. Auch den Berufsgeheimnisträgerschutz haben wir als DAV natürlich immer im Blick, wenn es generell um Geheimnisse geht.“
Deutscher Anwaltstag
Virtuell und in Präsenz in Hamburg vom 20. bis 24. Juni 2022
Dienstag, 21. Juni 11:00 – 12:30 Uhr
TikTok, Neuropsychologie und das Zivilverfahren – Eine interdisziplinäre Revolution
TikTok, Instagram und andere Social Media beeinflussen den Menschen, sein Verhalten und seine Wahrnehmung. BrainBites und hochformatige Kurzvideos konkurrieren mit dem verbalen Dialog. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme aus neurowissenschaftlicher und richterlicher Perspektive nehmen wir Sie mit über die Welt des Legal Design und werfen einen Blick in die Zukunft. Was braucht der Zivilprozess in 2040 (nicht)?
Dienstag, 21. Juni 13:45 – 15:15 Uhr
Digitalisierung, Zugang zum Recht und die Bedeutung für die Jurist:innenausbildung
Die Corona-Pandemie hat uns mehr oder weniger ins digitale Zeitalter gestoßen. Schlagartig waren das juristische Studium und Referendariat nur möglich, weil wir auf Online-Formate zurückgreifen konnten. Es dürfte deutlich geworden sein, dass in den technischen Möglichkeiten viel Potenzial steckt. Grund genug, dorthin zu schauen, wo man uns weit voraus ist. So soll bei dieser Veranstaltung ein Blick nach Äthiopien u.a. zeigen, wie man unter Nutzung digitaler Werkzeuge in der Rechtsausbildung und auch grundsätzlich Zugang zum Recht gewähren kann. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Alle Informationen zum Anwaltstag auf www.anwaltstag.de.
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