DAV-Depesche Nr. 17/23

Deutscher Anwaltstag

Gründung der neuen DAV Arbeitsgemeinschaft zum Betreuungsrecht

Der DAV ruft eine neue Arbeitsgemeinschaft „Betreuungsrecht“ ins Leben. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, Anwälten die im Bereich des Betreuungsrechts tätig sind, eine Plattform zum Austausch von Wissen und Erfahrungen zu bieten. Wir möchten Sie daher herzlich einladen, sich der Arbeitsgemeinschaft anzuschließen. Die offizielle Gründungsveranstaltung findet am Freitag, den 16. Juni 2023 auf dem Deutschen Anwaltstags in Wiesbaden im RMCC RheinMain CongressCenter statt. Dort haben Teilnehmende die Möglichkeit sich kennenlernen und erste Ideen und Pläne zu diskutieren. Ein besonderer Fokus wird dabei auf der Schaffung eines Netzwerkes für den Austausch von Best Practices und Erfahrungen liegen. Bei Fragen rund um Gründung, Mitgliedschaft oder inhaltliche Arbeit der Arbeitsgemeinschaft wenden Sie sich gerne an die in der Berliner Geschäftsstelle des DAV zuständige Referentin Frau Selina Adelberger (adelberger@anwaltverein.de, Tel.: +49 30 726152-182).

Anwaltsberuf

Mandatskündigung: Welche Pflichten bestehen?

Das ist der Idealfall: Die Vorstellungen der Mandantschaft decken sich mit denen ihres Rechtsanwalts oder ihrer Rechtsanwältin. Dann gibt es keinen Anlass, sich über die Mandatsbeendigung Gedanken zu machen. Aber wenn das nicht der Fall ist? Welche Hürden es im Fall der Fälle bei einer Mandatsniederlegung durch Anwältinnen oder Anwälte zu beachten gilt, erläutern die Haftpflichtfragen im Anwaltsblatt.

Information

Zu lang, zu teuer, zu ungewiss – weniger Eingangszahlen bei den Gerichten – Studie vorgestellt

Es wird weniger geklagt. Die Eingangszahlen bei Zivilgerichten gehen seit Jahren zurück. Ein Forschungsvorhaben des Bundesjustizministeriums geht den Ursachen auf den Grund. Ein Projekt, für das sich der DAV seit Langem stark gemacht hat. Der aktuelle Abschlussbericht zur Entwicklung liegt jetzt vor. Ein Ergebnis: Die Anwaltschaft erfüllt ihre Filterfunktion. Einen ersten Überblick finden Sie hier.

Anwaltsberuf

AGH legt EuGH vor: Fremdbesitzverbot unionsrechtswidrig?

Der AGH München zweifelt daran, ob das deutsche Per-se-Verbot von Fremdbesitz in Anwaltskanzleien mit europäischem Recht im Einklang steht. Das Verbot hat der AGH München daher dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt. In dem Verfahren hatte die Kammer die Zulassung der Anwalts-UG widerrufen, als sich eine nichtanwaltliche österreichische GmbH an ihr mit 51 Prozent beteiligt hatte. Über alle Details, den Beschluss und Infos zum weiteren Fortgang lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

Intervisionsplattform: Mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland vernetzen!

Die Auslandsvereine des DAV haben ein breites Programm. Vernetzung untereinander, gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Ortsvereinen und auf dem DAT, Fortbildung und Beratung: das Wissen um die Herangehensweise an die Lösung grenzüberschreitender Fragestellungen wird immer bedeutsamer, vor allem auch im nationalen Kontext. Um allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zu geben, Eindrücke aus erster Hand zu bekommen, sich zu vernetzen und dabei hoffentlich auch deren Mehrwert für ihre eigene Tätigkeit zu entdecken, sind alle herzlich zu einer Intervisionsplattform am 10. Mai 2023 um 15:00 Uhr eingeladen. Unter dem Titel „Mailand oder Madrid – Hauptsache Italien: Die Auslandsvereine im DAV und wie wertvoll sie für deutsche Kolleginnen und Kollegen sein können“ werden Vertreter aller Auslandsvereine des DAV teilnehmen und Rede und Antwort stehen.

Rechtspolitik

Vollstreckung von Fahrverboten begrüßt

Der DAV begrüßt die geplante Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Er befürwortet in seiner Stellungnahme das künftige einheitliche Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Es ist ein richtiger verfahrensrechtlicher Ansatz, der zu einer Vereinfachung der Vollstreckungspraxis bei Bußgeldstellen und Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften führen und auch den Betroffenen entgegenkommen dürfte. Der DAV begrüßt auch die geplanten Änderungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 481 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Der DAV hat sich klar für eine Reform der Unfallflucht ausgesprochen. Schutzzweck der Vorschrift sei weder die bessere Strafverfolgung noch die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Strafandrohung diene allein der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche. Das Nachtatverhalten sollte bei reinen Sachschäden noch geahndet werden, aber nicht mehr strafrechtlich, sondern als Ordnungswidrigkeit. Überdies sieht der DAV Änderungsbedarf bei der Wartefrist: „Anstelle der teils willkürlichen Zeiträume bei der Wartefrist sollte man eine einheitliche Meldestelle einrichten, wo Unfallbeteiligte den Unfall melden und ihre Personalien hinterlassen können“, so Christian Janeczek, Mitglied des Ausschusses Verkehrsrecht, gegenüber LTO. Auch zahlreiche ARD-Radiosender (auf insgesamt 30 Sendeplätzen) griffen die Position des DAV auf.

Beck-aktuell greift die Kritik des Deutschen Anwaltvereins am Bayerischen Verfassungsschutzgesetz auf: Der Entwurf versuche offenbar, die BVerfG-Vorgaben bis zur Unkenntlichkeit auszureizen oder zu umschiffen, so der DAV. Der nächste Tadel aus Karlsruhe sei damit vorprogrammiert.

Dr. Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht, erläutert für die dpa (u. a. übernommen von der Rheinpfalz), dass es zwar keine Pflicht für Beschäftigte gibt, bei einer Eigenkündigung einen Grund anzugeben. Begründet man das eigene Ausscheiden gleichwohl, unterliegen solche Informationen als personenbezogene Daten dem Datenschutz und dürften vom Arbeitgeber weder an die übrige Belegschaft noch die Kundschaft weitergegeben werden.

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