DAV-Depesche Nr. 17/25

Anwaltspraxis

BGH: Anwalt muss beA nutzen – Auch als Privatperson bleibt ein Anwalt … Anwalt!

Fax ade – BeA Pflicht für Anwälte! Wer als Rechtsanwalt zugelassen ist, kann die Vorschriften zum elektronischen Rechtsverkehr nicht umgehen. Warum? Die Einzelheiten erfahren Sie im Anwaltsblatt.

Information/Ihre Mitgliedschaft

Aktiv für den Rechtsstaat – DAV startet Kampagne

Ob in den USA, in europäischen Nachbarstaaten oder hierzulande: Demokratische Institutionen geraten unter Druck, rechtsstaatliche Prinzipien werden offen infrage gestellt. In diesen Zeiten braucht es Menschen, die aufstehen. Aufstehen, um den Rechtsstaat und seine Verfahren zu schützen. Die Anwaltschaft muss dabei mit starker Stimme zu hören und sichtbar sein. Der DAV ist als freiwilliger Verband dazu berufen, die Kampagne „Aktiv für den Rechtsstaat“ zu starten. Sie richtet sich vor allem an Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied eines Anwaltvereins sind, sich in „ihrem“ lokalen Verein und über Projekte und Initiativen des DAV einzubringen und damit einen Unterschied zu machen – für unseren Berufsstand, für den Rechtsstaat.

Weitere Infos finden Sie hier: https://anwaltverein.de/de/kampagne-rechtsstaat

Wir laden Sie gern ein, unseren Aufruf in Ihrem Kolleg:innenkreis zu teilen!

Deutscher Anwaltstag 2025

Heute: IT-Recht und IT-Sicherheitsrecht

Vom 4. bis 6. Juni 2025 (mit einem vorgelagerten Online-Programm ab dem 2. Juni 2025) findet der Deutsche Anwaltstag in Berlin statt. Das vielfältige Programm bietet nicht nur aktuelle rechtspolitische Debatten, sondern auch zahlreiche Fachveranstaltungen – etwa im Bereich des IT- und IT-Sicherheitsrechts.

Dabei geht es u. a. um Cyberangriffe auf Anwaltskanzleien, den digitalen Umgang mit Beweismitteln sowie rechtliche Herausforderungen im Lebenszyklus von KI-Lösungen. Auch Themen wie Legal Tech, Datenschutz in der Telematikinfrastruktur oder die Frage, wie der Berufseinstieg im IP- und IT-Recht gelingt, stehen auf dem Programm.

Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Neben hochkarätigen Veranstaltungen erwarten Sie die große Fachausstellung AdvoTec sowie zahlreiche Netzwerkformate.

Rechtspolitik

Rückführungs-Verordnung: DAV sieht Änderungsbedarf und regt Präzisierungen an

Der DAV weist in seiner Stellungnahme Nr. 14/25 zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Rückführungs-VO darauf hin, dass das Rechtsschutzsystem lückenhaft ausgestaltet ist. Er regt, da unklar ist, welche Maßnahmen der Verordnung angreifbar sind, eine Präzisierung an. Die Vorschriften über die Abschiebungshaft erlauben die Freiheitsentziehung deutlich zu weitgehend und zu lange. Das Rechtsschutzsystem gegen Freiheitsentziehungen ist nicht hinreichend effektiv und verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention. Der DAV lehnt die Einrichtung von sog. return hubs in Drittstaaten aus Rechtsschutzgesichtspunkten ab.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 262 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Dass durch ausländische Unternehmen in Schiedsverfahren gegen sie vorgegangen wird, missfällt der Russischen Föderation schon länger. Beim Versuch, das auf dem Weg über die eigene Justiz zu unterbinden, geraten jetzt auch die Schiedsgerichte und verfahrensführende Kanzleien ins Visier. Laut russischen Medien droht ihnen eine Milliardenstrafe. „Diese Versuche, die Arbeit von Juristinnen und Juristen zu blockieren, verurteilen wir aufs Schärfste“, erklärte DAV-Vizepräsident Dr. Ulrich Karpenstein, und weiter: „Solchen Einschüchterungsmaßnahmen dürfen wir uns nicht beugen“. Die DAV-Kritik wurde u. a. bei LTO, MSN, law.com (Abo) und Legal News Feed aufgenommen.

Nicht alle Marderbiss-Schäden werden erstattet: Auf Initiative der Deutschen Anwaltauskunft, in der die Mitglieder der Anwaltvereine automatisch in der Anwaltssuche enthalten sind, erklärt die Frankfurter Rundschau, warum eine Versicherung die Kosten für eine neue Isolierung nach einer Marderattacke auf ein Fahrzeug nicht tragen muss.

Der dpa-Themendienst (hier z. B. in der WLZ) widmet sich der Frage, wann der Arbeitgeber berufliche Mails seiner Angestellten mitlesen darf. Rechtsanwältin Ulrike Kolb vom DAV erklärt, in welchen Fällen eine Einsicht in das Postfach eines Mitarbeiters gerechtfertigt sein kann.

Die dpa (hier z. B. in der Main-Spitze) interessiert sich auch für die Mitnahme von Resturlaubstagen in ein neues Arbeitsverhältnis. „Grundsätzlich gibt es darauf keinen Anspruch“, erklärt Ulrike Kolb. Offene Urlaubstage seien auszuzahlen.

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