1. Gesetzgeber will klarstellen: Nutzungspflicht für beA auf jeden Fall ab dem 1. Januar 2018
Der jüngst vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie pp. will die Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zum 1. Januar 2018 im Berufsrecht festschreiben. Das heißt konkret: Jede Anwältin und jeder Anwalt ist dann auf jeden Fall berufsrechtlich verpflichtet, Zustellungen über sein beA zu ermöglichen. Für den Zeitraum zwischen dem nun angekündigten Start des beA am 29. September 2016 und dem 1. Januar 2018 trifft der Gesetzentwurf keine Regelungen, so dass die umstrittene Frage der Nutzungspflicht in diesem Zeitraum aus anderen Rechtsgründen offen bleibt. Der DAV spricht sich vor diesem Hintergrund für eine sinnvolle Übergangsregelung aus. Angesichts laufender Gerichtsverfahren könnte so der Start des beA „rechtssicher“ ermöglicht werden. Der DAV informiert laufend über www.digitale-anwaltschaft.de.
2. Referentenentwurf zum Anwaltsrecht
- Kenntnis des eigenen Berufsrechts künftig als Zulassungsvoraussetzung
Der DAV hatte im letzten Jahr dem Bundesjustizminister (BMJV) vorgeschlagen: Künftig sollte die erstmalige Anwaltszulassung davon abhängig sein, ob ein Nachweis über den Erwerb von Grundkenntnissen im anwaltlichen Berufsrecht vorgelegt wird. Nun hat das BMJV in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie pp. unter Artikel 1 Nr. 4 genau diese Idee des DAV aufgegriffen und schlägt eine solche Regelung für einen neuen § 8 BRAO-E vor. Den Gesetzentwurf (249 Seiten) finden Sie hier. Eine knappe Zusammenfassung und Bewertung des Anwaltsblatts hier.
- Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot für mitwirkende Personen in Anwaltskanzleien
Durch Artikel 11 Nr. 3 und 4 im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie pp. soll der Schutz des anwaltlichen Mandatsgeheimnisses verbessert werden. Die §§ 53a und 97 StPO sollen künftig ein Zeugnisverweigerungsrecht und entsprechende Beschlagnahmeverbote gewähren – auch für „mitwirkende Personen“ im Rahmen einer Beauftragung (Outsourcing) oder einer gemeinschaftlichen Berufsausübung (MDP). Der zur Verschwiegenheit berufene Personenkreis geht damit über die bisherigen „Berufshelfer“ (nur kanzleiangestellte Mitarbeiter) hinaus.
- Satzungsermächtigung zur Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht
Art. 1 Nr. 17 im Referentenentwurf zur Berufsanerkennungsrichtlinie pp. sieht vor, die Satzungsversammlung der BRAK zur näheren Regelung der Fortbildungspflicht in der BORA zu ermächtigen. Hierzu soll § 59 Absatz 2 Nummer 1 BRAO entsprechend ergänzt werden. Ein Parallelvorschlag für die PAO betrifft die Patentanwälte. Damit positioniert sich der Gesetzgeber in der bisher kontroversen Diskussion um die Einführung einer konkretisierten Fortbildungspflicht – übereinstimmend mit und unter direktem Verweis auf die vom DAV lange vertretene Forderung nach systemischer Qualitätssicherung.
3. Satzungsversammlung: Fortbildung für alle – das Modell steht
Die Satzungsversammlung ist gut vorbereitet, wenn der Gesetzgeber sie zur Ausgestaltung der Fortbildungspflicht für alle Anwältinnen und Anwälte ermächtigen wird. Das liberale Fortbildungsmodell des zuständigen Ausschusses 5 fand in der 2. Sitzung der 6. Satzungsversammlung am 9. Mai 2016 eine breite Zustimmung, auch wenn keine Beschlüsse gefasst wurden. Das Anwaltsblatt berichtet online über die 2. Sitzung. Den Bericht finden Sie hier und dann später auch im Juni-Heft.
4. Aktualisierter Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Streitwertkommission der Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte hat eine überarbeitete Fassung des einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der DAV begrüßt den unverbindlichen Katalog grundsätzlich, da er in der Praxis zu einer deutlichen Abnahme von Streitwertverfahren geführt hat. Im Detail sieht der DAV jedoch einige Kritikpunkte, die er bereits mit seinen Stellungnahmen SN-45/13, SN-9/14 und SN-41/14 zum Ausdruck gebracht und zuletzt in Gesprächen mit der Streitwertkommission noch einmal bekräftigt hat. Der Streitwertkatalog soll auch künftig weiterentwickelt werden.
5. Der 67. Deutsche Anwaltstag 2016 vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin: Sport und Strafrecht
Der Fall Platini zeigt es deutlich: Compliance im Sport (-business) ist en vogue und stellt auch ein spannendes Betätigungsfeld für Anwältinnen und Anwälte dar. Grund genug, auf dem Deutschen Anwaltstag 2016 in Berlin ein breites sportrechtliches Programm anzubieten. Unter dem Titel „Wie das Strafrecht den Sport durchdringt“ wird mit dem Mitglied des Rechtsausschusses Reinhard Grindel zur Rolle des Strafrechts im Sport diskutiert und in dem Vortragsblock „Compliance, Sponsoring und Hospitality in der Praxis“ stellen Praktiker den momentanen Stand in der Beratungs- und Gestaltungspraxis dar (Freitag, 3. Juni 2016, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr). Zuvor analysiert der ehemalige Radrennprofi Jörg Jaksche gemeinsam mit Journalisten, Juristen und Medizinern, wo Doping im Sport beginnt und wo es „echt aufhört“ (Freitag, 3. Juni 2016, 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr). Berufseinsteiger können am 1. Juni 2015 eine Einführung in „Compliance im Sport“ erhalten und wer genug der Theorie hat, kann am 4. Juni 2016 seine freizeitfußballerische Fähigkeiten auf dem Fußballturnier des DAT unter Beweis stellen.
6. DAV zeichnet Preisträger des DAV-Schülerwettbewerbs aus
Eine Vielzahl von Einsendungen haben den DAV im Zuge des Ende 2015 ausgerufenen DAV-Schülerwettbewerbs „Die Würde des Menschen ist unantastbar – außer im Internet?“ erreicht. Mit dem im Wettbewerb aufgegriffenen Themenbereich haben wir einen Nerv getroffen. Die Preisträger stehen nun fest. Ihre Arbeiten werden vorgestellt und sie werden am 27. Mai 2016 im DAV-Haus ausgezeichnet. Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas wird den Schülerinnen und Schülern ihre Urkunden überreichen. Er hatte die Schirmherrschaft für den Wettbewerb übernommen.
7. DAV Jura-Slam: Vorentscheide in Freiburg und Hamburg
Die Vorentscheide des DAV Jura-Slams haben begonnen: In Freiburg versammelten sich am 27. April alle Jura-Slam Begeisterten in einer Bar. Der Andrang war hierbei so groß, dass bereits nach 15 Minuten die Türen geschlossen werden mussten. Sieben Slammer begeisterten die Besucher mit juristischen Ausführungen zu den unterschiedlichsten Themen. Am überzeugendsten aber war der Beitrag von Jonathan Dollinger zu Goethes Erlkönig und das Reiten im Walde. Damit qualifizierte er sich für das Finale am 21. November in Berlin. Ein weiterer Finalist wurde in Hamburg am vergangenen Dienstag gekürt. Vor einem ebenfalls vollem Auditorium in der Bucerius Law School konnte Kilian Wegner mit seinem Beitrag zu der Frage, ob das Hervorrufen von Ekelzuständen unter den Tatbestand der Körperverletzung fällt, die Zuschauer in seinen Bann ziehen und reist nun auch nach Berlin. Auf die weiteren Vorentscheide in Münster am 26. Mai und in Greifswald am 11. Juni darf man gespannt sein! Impressionen finden Sie hier.
8. Der 67. Deutsche Anwaltstag 2016 vom 1. bis 3. Juni 2016 in Berlin – Programmpunkte
Hier finden Sie in den nächsten Wochen einige Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.
- Familienrecht: Quo vadis Ehegattenunterhalt? Vorstellung eines DAV-Reformvorschlags für den nachehelichen Ehegattenunterhalt am Freitag, 3. Juni 2016 um 11.00 Uhr, Estrel Saal A (EG)
Ist unser nacheheliches Ehegattenunterhaltsrecht noch zeitgemäß? Der Familienrechtsausschuss des DAV greift diese Fragestellung auf und will im Anschluss an die DAT-Veranstaltung 2014 ein geändertes modernes Unterhaltsmodell vorstellen. Sie sind eingeladen, darüber mit dem Ausschuss zu diskutieren, kritische Beiträge sind sehr willkommen.
Alle Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht auf dem Anwaltstag finden Sie hier.
- Erbrecht: Ausgewählte strafrechtliche Probleme rund um den Erbfall am Freitag, 3. Juni 2016 um 11.00 Uhr, Estrel Raum 4 (2. OG)
Testament gefälscht, Konten zu Lebzeiten abgeräumt, Unterschriften erschlichen oder gefälscht, Drohungen ausgesprochen, Schenkungen nicht gegenüber dem Finanzamt deklariert und Gelder ins Ausland geschafft: Die bei der Bearbeitung eines solchen erbrechtlichen Mandats auftretenden straf- und steuerstrafrechtlichen Probleme und der richtige Umgang mit den Strafverfolgungs- und Steuerbehörden werden in den Vorträgen dargestellt.
- Wirtschaftsrecht: Instrumentalisierung des Strafrechts für private Zwecke – und: Gesellschaftsorgane mit einem Bein im Gefängnis? Donnerstag, 2. Juni 2016 um 13.30, Estrel Saal C4 (EG)
In dieser 2-teiligen Veranstaltung geht es zunächst um die Instrumentalisierung des Strafrechts für private Zwecke im Bereich des Wirtschaftsrechts. Bei schlechten Aussichten im Zivilprozess kann das Strafrecht helfen. So sind bei begründetem Anfangsverdacht gegen die Gegenseite Staatsanwälte mächtige Verbündete. Wird die Aufnahme von Ermittlungen aber abgelehnt, kann das den Gegner auch stärken? Im 2. Teil geht es um die Kriminalisierung gesellschaftlichen (Fehl-)Verhaltens – Mit einem Bein im Gefängnis? Gesellschaftsorgane, die unternehmerische Entscheidungen treffen, die sich im Nachhinein als falsch oder ungünstig für die Gesellschaft erweisen, riskieren immer häufiger nicht nur zivilrechtliche Ansprüche, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen. Dennoch fehlt bis heute vielen Verantwortlichen das Bewusstsein dafür. Hinzu kommt die Herausforderung der Internationalisierung: was in einem Land zulässig ist, kann anderswo strafbar sein. Ziel der Veranstaltung ist es, das Bewusstsein für strafrechtliche Risiken zu wecken.
- Die neuen europäischen Gesetzgebungsinitiativen zum Onlinehandel mit Waren und digitalen Gütern am 2. Juni um 13.30 Uhr, Salon Straßburg (EG)
Derzeit wird auf europäischer Ebene die Verabschiedung von zwei neuen Richtlinien zum Onlinehandel mit Waren und digitalen Inhalten vorbereitet. Vor allem die Gefahr einer möglichen Fragmentierung des nationalen Rechts durch diese Regelungen wirft Fragen auf. Damit würde die Rechtsanwendung nicht nur für Verbraucher, sondern auch für den Rechtsanwalt erheblich erschwert.
Daneben sind aber auch andere schwierige Fragestellungen zu beantworten, so etwa wie mit personenbezogenen Daten als vertraglicher Gegenleistung umzugehen ist oder wie die Gestaltung der Rückabwicklung digitaler Inhalte im Einzelnen ausgestaltet werden soll.
Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.
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