DAV-Depesche Nr. 18/17

1. Honorarvereinbarung: 15-Minuten-Zeittaktklausel ist unwirksam

Minutengenau abrechnen und dann dank Aufrundung fast sechs Stunden mehr abrechnen? Das hat dem LG Köln nicht geschmeckt. Es hat daher entschieden, dass eine formularmäßige Klausel, wonach ein Viertel des vereinbarten Stundensatzes für jede angefangenen 15 Minuten berechnet wird, unwirksam ist. Die 15-Minuten-Zeittaktklausel führe evident zu einer Benachteiligung des Mandanten. Die rechtskräftige Entscheidung finden Sie im Anwaltsblatt (LG Köln, AnwBl 2017, 560).

2. BKA-Gesetz: Absoluter Schutz für das Anwaltsgeheimnis

Ein Erfolg für die Anwaltschaft: Die Anwaltsgeheimnisse sollen, wie schon in § 160a StPO, auch im neuen BKA-Gesetz bei allen Anwältinnen und Anwälten geschützt werden. Damit ist die vom Bundesverfassungsgericht 2016 verlangte Neuregelung umgesetzt worden. Der DAV fordert seit langem den absoluten Schutz aller anwaltlichen Berufsträger vor Überwachungsmaßnahmen. Ansonsten enthält die Reform des BKA-Gesetzes viel Neues, das der DAV kritisch sieht. Alle Hintergründe auf www.anwaltsblatt.de.

3. faocampus.de – Wachstum auf der DAV-Plattform für das Selbststudium

Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium faocampus.de wächst weiter. Annähernd 3.000 Mitglieder eines Anwaltvereins nutzen schon dieses Angebot zur Fortbildung im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Die Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus dem Anwaltsblatt und aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften finden Sie als Mitglieder eines Anwaltvereins oder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften unter faocampus.de. So bieten wir im aktuellen Anwaltsblatt 5/2017 zum Beitrag über die Reform des Sexualstrafrechts eine Lernerfolgskontrolle an, die als Fortbildung für Fachanwälte für Strafrecht geeignet ist.

4. EGMR: Zugriff auf Verteidigerkonto verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Sommer gg. Deutschland (Nr.  73607/13) entschieden, dass der Zugriff der Staatsanwaltschaft auf das Geschäftskonto eines Strafverteidigers dessen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Artikel 8 EMRK verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Mandanten des Beschwerdeführers – ein deutscher Strafverteidiger – Geldwäscheverdacht bei der Zahlung des Verteidigerhonorars gewittert. Ohne Kenntnis des Verteidigers erlangte sie daraufhin bei der Bank des Beschwerdeführers Einsicht in alle in einem Zeitraum von zwei Jahren über dessen Geschäftskonto erfolgten Transaktionen und nahm diese Informationen zur Akte. Der EGMR kritisiert in seiner Entscheidung die niedrigen Eingriffsvoraussetzungen der StPO und weist auf die Bedeutung der vertraulichen Anwalt-Mandanten-Beziehung hin.

5. DAV unterzeichnet Deklaration für die Meinungsfreiheit

Der DAV hat in der vergangenen Woche eine Deklaration für die Meinungsfreiheit unterzeichnet, die sich kritisch mit dem vom Kabinett verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auseinandersetzt. Zu den weiteren Unterzeichnern zählen u. a. die Bitkom sowie der Bundesverband Digitale Wirtschaft und der Deutsche Journalistenverband. Sie alle sehen durch den Gesetzesentwurf die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage gestellt und fordern eine politische Gesamtstrategie gegen Hassreden und absichtliche Falschmeldungen im Netz.

6. Sie suchen Unterstützung für Ihre Kanzlei?

Egal ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit attraktiven Online-Print-Kombinationsangeboten oder schnellen online Do-it-yourself Anzeigen Ihre Verstärkung. Konditionen zu Ihrer Anzeige finden Sie hier. Lisa Tramm berät sie gern unter: 030 726152-176 oder per Mail: tramm@anwaltverein.de

Achtung: Anzeigenschluss für Printanzeigen ist Montag, 08. Mai 2017, 12:00 Uhr.

7. Der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 vom 24. bis 26. Mai 2017 in Essen – Programmpunkte

Hier finden Sie einige Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.

  • Europäisches Vertragsrecht: Internet of things – wem gehören die Daten?

Kaum jemals zuvor war das Recht so sehr herausgefordert, mit der rasanten technischen Entwicklung Schritt zu halten, wie bei der Bewältigung der neuen Fragestellungen, welche das „Internet of things“ eröffnet. Die wohl wesentlichste: Wem gehören die Daten, die zahlreiche Produkte (Hardware) immer „smarter“ werden lassen und die Überwachung für den Bürger immer engmaschiger. Da Daten nicht vor Grenzen Halt machen, verbieten sich nationale Antworten; ob das europäische Recht hier lediglich gefordert, oder sogar überfordert ist, werden wir mit Dr. Beyer-Katzenberger (DG Connect, Europäische Kommission) und Prof. Dr. Wendehorst (Institut für Zivilrecht, Universität Wien) diskutieren. Mehr unter diesem Link.

  • Der jährliche Frühstücksempfang der AG Anwältinnen 2017

Freitag, 26. Mai 2017, 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr, Saal Panorama (Messe West)

Auch im Jahr 2017 lädt die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen auf dem Deutschen Anwaltstag in den frühen Morgenstunden zum Frühstücksempfang ein. Der Empfang dient dazu, den Teilnehmenden die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen zu verdeutlichen und die bisher erbrachten aber auch noch umzusetzenden Forderungen zur Verbesserung der Situation der Anwältinnen im Berufsleben aber auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verdeutlichen. Die Arbeitsgemeinschaft heißt Sie herzlich willkommen!

  • IT-Recht, Int. Wirtschaftsrecht, Kanzleimanagement: cloud, blockchain, smart contracts – Auswirkungen für kleine und mittelständische Kanzleien

Draußen ist Digitalisierung 
- und in deutschen Kanzleien? Andere Länder handhaben z.B. das Thema Cloud viel offener als wir mit der strafbewehrten Geheimhaltungsstrategie des § 203 StGB. Sollten wir uns davon etwas abschauen?

- und in der kleinen und mittleren Kanzlei? Wie müssen wir die Weichen für die neuen Technologien stellen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten? Mehr unter diesem Link.

  • Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologie-Recht, Urheber- und Medienrecht: Dateneigentum – Ausschließlichkeitsrechte an Daten?

AGEM und Ausschuss IT-Recht beschäftigen sich u.a. mit den Fragen: Wie sind Industriedaten z. B. in Rechenzentren, Maschinendaten, aber auch Fahrzeugdaten („Connected Cars“) und Ansammlungen von Daten von vernetzten sog. „Smart Devices“ rechtlich einzuordnen, welchen Schutz genießen sie, wem stehen welche Rechte an diesen Daten zu und können Rechte an diesen Daten übertragen werden? Bedarf es eines „Dateneigentums“, eines gesonderten Ausschließlichkeitsrechts an diesen Daten und wem soll es evtl. zustehen? Mehr unter diesem Link.

Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.

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