Infos zu Auswirkungen der Corona-Krise: FAQs des DAV
Für den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen: Corona-Forum des DAV
Fragen und Anregungen per E-Mail an info@anwaltverein.de.
Interessenvertretung
Bundesregierung will Inkassokosten senken – das trifft auch Anwaltschaft
Das Bundesjustizministerium will beim Inkasso mehr Verbraucherschutz. Neben erweiterten Aufklärungs- und Hinweispflichten wird die Vergütung stark reduziert. Das trifft auch Anwältinnen und Anwälte, die Inkasso machen. Den Referentenentwurf hatte der DAV 2019 stark kritisiert. Jetzt gibt es den Regierungsentwurf. Wo der noch schärfer gegenüber dem alten Entwurf geworden ist, erläutert das Anwaltsblatt. Diesen Regierungsentwurf kritisieren wir massiv.
Anwaltspraxis
BGH: Hinweispflicht auf Steuerberater im Familienrechtsmandat
Anwälte, die ein Mandat erhalten, das sich auf die Klärung zivilrechtlicher Fragen bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung beschränkt, trifft zwar keine steuerrechtliche Beratungspflicht. Unter Umständen müssen sie aber auf die Notwendigkeit der Beteiligung eines Steuerberaters hinweisen. Wann das der Fall ist, verrät das Anwaltsblatt.
Information
BRAK-Statistik zeigt weiter Aufwärtstrend bei Syndikuszulassungen
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat neue Zahlen zur Anwaltschaft vorgelegt. Danach steigt der Anteil der Frauen weiter. Wie schon in den Jahren zuvor erfreut sich vor allem die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin großer Beliebtheit. Ebenfalls beliebt ist die Anwalts-GmbH, wohingegen die Anwaltsnotare immer weniger werden. Auch die niedergelassene Anwaltschaft wird ein wenig kleiner. Welche Zahlen noch interessant sind, verrät das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Planungssicherstellungsgesetz schafft Rechtssicherheit
Der DAV begrüßt das Vorhaben, angesichts der aktuellen infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen durch zeitlich begrenztes Verfahrensrecht Rechts-, und damit auch Investitionssicherheit zu schaffen. Planungsverfahren können unter Beachtung anlassspezifischen Verfahrensrechtes fortgeführt und zukünftig eingeleitet werden. Der Rechtsanwender muss derzeit geltendes Verfahrensrecht nicht pandemiespezifisch auslegen. Der DAV hat allerdings Zweifel, ob, wenn es um die Anwendung von Bundesrecht in Planungsverfahren durch Landesbehörden geht, der Bundesgesetzgeber tatsächlich eine Kompetenz zur Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens im Wege der Annexkompetenz beanspruchen kann.
Rechtspolitik
DAV-Stellungnahme zur Drittwirkung von Forderungsabtretungen
In einer aktuellen, zweiten DAV-Stellungnahme Nr. 31/2020 zum Vorschlag für eine „EU-Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht“ wiederholt der DAV seine Empfehlung (vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 19/2018). Die Drittwirkung sollte nur anerkannt werden, wenn kumulativ die Voraussetzungen der Abtretung sowohl nach dem Recht, dem die abgetretene Forderung unterliegt (Forderungsstatut), als auch nach dem am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Zedenten maßgeblichen Recht (Zessionsstatut) erfüllt sind. Dies könnte als Grundsatz mit geringem Textaufwand durch Änderung des Art. 14 der Rom I-Verordnung geregelt werden – ohne eine neue Extra-Verordnung. Das vorgesehene Wahlrecht der Zessionsparteien für bestimmte Fälle hält der DAV für sachwidrig, weil es tendenziell ein Wahlrecht zulasten Dritter begründet.
Strafrecht
Der DAV sieht einzelne Maßnahmen des Justizvollzugsmodernisierungsgesetzes Schleswig-Holstein kritisch
In dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, Bestimmungen des Landesstrafvollzugsgesetzes Schleswig-Holstein und des Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Schleswig-Holstein zu ändern. Dabei sollen strukturell vereinheitlichte Regelungen der einzelnen Vollzugsgesetze zur Erreichung von Transparenz, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit eingeführt werden. Der DAV hat zu ausgewählten Problembereichen der geplanten Änderungen der Justizvollzugsgesetze kritisch Stellung genommen. Näheres entnehmen Sie bitte der Stellungnahme.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht, erläutert für das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), welche Voraussetzungen der DAV hinsichtlich einer Corona-App für notwendig erachtet.
In einem Bericht bei ZEIT Online zu berufsspezifischen Auswirkungen der Corona-Krise kommt DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge in Bezug auf die Anwaltschaft zu Wort.
Das Handelsblatt (Abo) greift das Schreiben von DAV-Präsidentin Edith Kindermann an Bundesministerin Christine Lambrecht auf, in dem sie sich für eine Sonderregelung in der BRAO zum Zulassungswiderruf wegen Vermögensverfalls einsetzt.
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