Anwaltsberuf
Fachanwaltschaften und Fortbildungspflicht
Anwält:innen dringend gesucht! In der zweiten Sitzung der 8. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wurden Pläne diskutiert, was sich gegen den anwaltlichen Nachwuchsmangel unternehmen ließe. Und auch wieder auf der Agenda: Wie lässt sich die Fortbildungspflicht konkretisieren und in den Kompetenzbereich des § 59a Abs. 2 BRAO aufnehmen – um endlich „Herr im eigenen Haus“ zu sein. Mehr dazu im Anwaltsblatt .
Anwaltspraxis
Von Sinn und Unsinn der „Ersatzeinreichung“
Manchmal spielt die Technik einfach nicht mit. Wenn das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder andere Teile der gerichtlichen Infrastruktur streiken, kommt die gute alte Methode bzw. kommen die „allgemeinen Vorschriften" zum Einsatz. Das heißt, dass Schriftsätze, wenn sie nicht digital übermittelt werden können, ausnahmsweise per Telefax eingereicht werden dürfen – so sieht es § 130d Satz 2 ZPO vor. Das verursacht viel Arbeit auf allen Seiten und nutzt niemandem. Einzelheiten lesen Sie im ZPO-Blog.
Rechtspolitik
Kommt ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch?
Der ehemalige italienische Ministerpräsident Letta hat dem Europäischen Rat seinen Bericht zur Zukunft des Europäischen Binnenmarktes vorgelegt. Unter dem Titel „Mehr als ein Markt – Schnelligkeit, Sicherheit, Solidarität“ fordert Letta den weiteren Abbau von Hindernissen. Berufsregulierung sei wichtig für qualitativ hochwertige Dienstleistungen, stelle aber auch zum Teil eine Barriere dar. Ein konkreter Vorschlag ist ein sogenannter „European Code of Business Law“. Dazu solle bestehendes Recht zunächst systematisch kodifiziert werden, dann aber auch zunehmend vereinheitlicht werden. Eine vereinfachte Europäische Gesellschaftsform soll geschaffen werden. Der Bericht könnte das politische Mandat der Ende 2024 neu zu bestimmenden EU-Kommission mitprägen.
Information
Kippt der EuGH das Fremdbesitzverbot?
Während der mündlichen Verhandlung in der Rs. Halmer (C-295/23, dazu im Anwaltsblatt) am 30. April 2024 standen sich das Argument der Inkohärenz des wettbewerbsverzerrenden Verbots und die Bedeutung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft aus Art. 47 Abs. 2 GRC als Argumente gegenüber. Würde bei einer Trennung der Stimmrechte und der Anteilseignerschaft die faktische Einflussnahme durch den Finanzinvestor verhindern? Die Antwort wird auch davon abhängen, welchen Beurteilungsspielraum der EuGH Deutschland beim Schutz der Rechtspflege einräumt. Und ob ein vollständiges Verbot tatsächlich das mildeste Mittel für die Wahrung des Schutzgutes ist. Die Schlussanträge des Generalanwalts ergehen am 4. Juli 2024.
Deutscher Anwaltstag
Erfolgreicher Berufseinstieg: Netzwerken, Mentoring und Innovationen
Ein starkes Netzwerk ist für einen erfolgreichen Berufseinstieg unerlässlich, sowohl für selbstständige Anwält:innen als auch für Angestellte. Das FORUM Junge Anwaltschaft und die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen möchten daher alle Studierenden, Referendar:innen und jungen Anwält:innen herzlich zu einem gemeinsamen Young Lawyer´s Lunch einladen. Was das genau bedeutet, welche Gesichter hinter den Arbeitsgemeinschaften stehen, welche Ziele sie anstreben und welche Vorteile eine Mitgliedschaft bringt, das und vieles mehr erfahren Sie beim Young Lawyers' Lunch.
Vom 5. bis 7. Juni 2024 (mit einem vorgelagerten Online-Programm ab dem 3. Juni 2024) findet der Deutsche Anwaltstag in Bielefeld statt und verspricht wieder ein spannendes Programm rund um das Thema Recht sowie viele Netzwerk-Events und die große Fachausstellung AdvoTec.
Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Falls Sie noch kein Reiseticket gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, dies zeitnah zu tun.
Mit dem DB-Veranstaltungsticket haben Sie die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten die Reise anzutreten.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 454 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Über die dpa wurde ein Beitrag über die Auswirkungen von Ermittlungsverfahren auf den eigenen Job verteilt (hier bei n-tv und PNP). Wann man wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Folgen für die Arbeitsstelle rechnen muss und in welchen Fällen sogar eine Kündigung drohen kann, erklärt Peter Meyer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. „Im Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Die Existenz eines Ermittlungsverfahrens allein ist deshalb kein Kündigungsgrund.“
Nicht nur am 1. April, auch am 1. Mai sind vielerorts Menschen zu Scherzen aufgelegt. Wo man dort die Grenze ziehen sollte – zum Beispiel bei überklebten Blitzern oder stibitzten Ortsschildern – legt Claudio La Malfa, Regionalbeauftragter der AG Verkehrsrecht, in den BNN dar: „Einen Gegenstand, der mir nicht gehört, darf ich nicht verändern.“
Wenn sie leicht fahrlässig einen Unfall verursachen, haften Lkw-Fahrer nicht gegenüber der Kasko-Versicherung. Über ein entsprechendes Urteil des OLG Dresden, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV hingewiesen hatte, berichten diverse Medien (hier: verkehrsRUNDSCHAU). Demnach könne der angestellte Fahrer den Versicherungsvertrag nicht verletzt haben, da er gar kein Vertragspartner war.
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