DAV-Depesche Nr. 18/26

Anwaltspraxis

Anwaltszwang und Zuständigkeitsstreitwert

Die Änderungen von §§ 23, 71 GVG zum 1. Januar 2026 haben den Anwendungsbereich von § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO spürbar eingeschränkt, erklärt Prof. Dr. Andreas Piekenbrock im Anwaltsblatt.

Deutscher Anwaltstag 2026

Vielfalt am Deutschen Anwaltstag 2026

Die Vielfalt steht bei mehreren Veranstaltungen des DAT 2026 im Fokus. Am Donnerstagmittag lädt das Queere Netzwerk im DAV zu einem Empfang ein (ab 12:45 Uhr). Am Freitag folgen drei von der AG Anwältinnen (mit-)organisierte Angebote: um 08:00 Uhr der Frühstücksempfang, um 09:00 Uhr eine Diskussion zu „Juristinnen im Gegenwind“ sowie um 14:00 Uhr die Veranstaltung „Zukunft der Anwaltschaft – Kanzleierhalt, Nachwuchs und weibliche Talente nicht verlieren“. Einen vielfältigen DAT-Abschluss am Freitag um 16:00 Uhr bietet das Meetup interkultureller Jurist:innen. Auch auf der AdvoTec sind die Vielfaltsnetzwerke präsent, etwa der Verein Afro-Deutsche Jurist:innen oder das Foreign Trained Lawyers Network.

Anwaltstag für junge Jurist:innen

An der Schnittstelle von Migrations- und Sozialrecht verortet, ist das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein hochrelevantes Thema, das viele Hilfebedürftige betrifft und dennoch in der Praxis häufig zu wenig Beachtung findet – mit der Folge fehlerhafter Bescheide, die oft erfolgreich angegriffen werden können. Für junge Jurist:innen, die sich der Materie annähern wollen, bietet sich der Besuch der Veranstaltung „Neues im AsylbLG“ an, die am Freitag, 12. Juni von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr stattfindet. Die Veranstaltung beleuchtet aktuelle Streitfragen und diskutiert Änderungen des Gesetzes.

Anwaltspraxis

Das OVG Lüneburg will Streit(wert gestaffelt festsetzen)

Vor dem OVG Lüneburg kann Ihre Terminsgebühr niedriger ausfallen als vor anderen Gerichten: Der aktuelle Beschluss greift eine lang umstrittene Konstellation auf und zeigt, dass eine gestaffelte Streitwertfestsetzung weiterhin vertreten wird.

Interessenvertretung

Notariat: Anhörung zum notariellen Online-Verfahren

Der DAV war bei der Anhörung des BT-Rechtsausschusses zur geplanten Ausweitung notarieller Online-Verfahren vertreten. Ob die Digitalisierung schnell genug vorangeht, war umstritten, berichtet Dr. Christian Rath.

Anwaltspraxis

KI, Simulation und digitale Beweismittel: Beweisaufnahme 2.0

Wie verändern KI, Simulation und digitale Beweismittel die Beweisaufnahme? Dr. Nicolas Rücker und Prof. Dr. Hans-Patrick Schroeder berichten über die Frühjahrstagung der Vereinigung für Zivilprozessrecht e. V. (VZPR) in Hamburg. Lesen Sie bereits jetzt den Artikel, der Mitte Mai in der neuen Ausgabe des Anwaltsblatts erscheint.

Ihre Mitgliedschaft

DAV-Gewinnspiel des Monats – der Sommer kommt mit BRYTER!

Der Sommer steht vor der Tür und Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine haben wieder die Chance auf einen attraktiven Gewinn, bereitgestellt von einem DAV-Kooperationspartner. BRYTER verlost einen hochwertigen Outdoor-Grillwagen (Summit® Kamado E6 Holzkohlegrill) der Marke Weberfür entspannte Abende im Freien. Zusätzlich erhalten alle Teilnehmer:innen drei Monate kostenlos BEAMON AI, den KI-Kanzlei-Assistenten für Texte, Aktenzusammenfassungen, Recherche und mehr.

Die Teilnahme ist ganz einfach: Beantworten Sie bis zum 31. Mai im internen Mitgliederbereich eine Quizfrage und sichern Sie sich Ihre Gewinnchance! Als Kooperationspartner des DAV bietet BRYTER allen Mitgliedern einen dauerhaften Rabatt von 20 % für ihren KI-Assistenten BEAMON AI.

Rechtspolitik

Initiativstellungnahme zum Unterschwellenvergaberecht

Der Ausschuss Vergaberecht im DAV spricht sich in einer Initiativstellungnahme für eine bundesweit einheitlichere und praxisnähere Ausgestaltung des Unterschwellenvergaberechts aus. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll dabei erhalten bleiben, zugleich aber verständlicher und schlanker werden. Auch einheitliche Formulare, interoperable Vergabeplattformen, klarere Wertgrenzen und ein verlässlicher Rechtsschutz werden als wichtige Schritte hin zu weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit hervorgehoben. Den vollen Text der Stellungnahme finden Sie hier.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in 450 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Nach der großen öffentlichen Debatte um die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist der rbb nun tiefer in das Thema eingestiegen. Am Dienstagabend sprach sich Prof. Dr. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV, im Gesprächsformat „Der Talk“ für eine Änderung des Strafrechtes aus. Neben Prof. Norouzi diskutieren außerdem die Kriminologin Nicole Bögelein, Leonhard Ihßen (Freiheitsfond e.V.) sowie Stephan Weh von der Gewerkschaft der Polizei Berlin und der CSU-Politiker Christian Moser, Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages, mit Moderator Volker Wieprecht die Frage: „Geldstrafe oder Gefängnis – Werden Arme härter bestraft“.

Netzpolitik.org widmet sich in einem ausführlichen Frage-und-Antwort-Stück dem geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung rund um digitale Ermittlungsbefugnisse. Der DAV kommt mit seiner Kritik an den weitreichenden Maßnahmen zu Wort. „Polizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine KI-generierte ‚Gigadatenbank‘ mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten. Ein unkontrollierter Zugriff auf solche faktischen Vorratsdaten lässt sich angesichts der massiven Tiefe des Grundrechtseingriffs nicht ansatzweise rechtfertigen und würde eine Überwachungsdystopie verwirklichen, die massiv dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderläuft“, so Kai Kempgens, Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins.

Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag nach dem anderen? Das ist laut Arbeitsgericht Köln unzulässig, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. Diverse Medien, darunter der Kölner Stadt-Anzeiger und die Hamburger Morgenpost, berichten über den Fall eines Filmvorführers, der kurz nach dem Auslaufen seines befristeten Vertrages einen neuen, ebenfalls befristeten Vertrag unterschrieb.

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