DAV-Depesche Nr. 19/17

1. China: Rechtsanwalt Xie Yang nach internationalen Protesten freigelassen

In einer gemeinsamen Pressemittelung haben DAV und BRAK den Prozess gegen den chinesischen Menschenrechtsverteidiger und Anwalt Xie Yang kritisiert, der am Montag in Changsha (Provinz Hunan) begonnen hat. Xie Yang wird vorgeworfen, die Staatsgewalt untergraben zu haben. DAV und BRAK äußern insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit Bedenken. Am Mittwoch ist Xie Yang nach fast zweijähriger Haft überraschenderweise freigelassen worden (s. etwa BBC). Die chinesische Führung geht in jüngster Zeit rabiat gegen Anwälte vor (vgl. AnwBl 2016, 916; AnwBl 2016, 748).

2. Risiko Fremdgeld: Warum eigentlich über das Kanzleikonto?

Fremdgeld hat der Rechtsanwalt unverzüglich an den Berechtigten auszukehren. Der sicherste Weg ist aber, dass das Fremdgeld gar nicht erst auf dem Kanzleikonto landet. Die Aufsicht im Ausland ist zum Teil strenger als in Deutschland, wie Anwaltsblatt-Autor Dr. Wieland Horn berichtet. Der 6. Satzungsversammlung liegt ein Vorschlag zur Verschärfung der Berufspflichten vor. Er wird am 19. Mai 2017 beraten. Alle Details samt Aufsatz auf www.anwaltsblatt.de.

3. DAV: Staatsanwälte dürfen nicht für Richter Durchsuchungen anordnen

Auch bei einer Wohnungsdurchsuchung um 4:40 Uhr muss ein Richter entscheiden. Die Anordnung eines Staatsanwalts ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der DAV in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (DAV-Stellungnahme Nr. 37/2017). Verfassungs- und Strafrechtsausschuss betonen: Fehlt es an einem richterlichen Eildienst, muss die Justizverwaltung den fehlenden Bedarf nachweisen. Die Regelung in der StPO zur Tag- und Nachtzeit im Winter und im Sommer spielt dabei keine Rolle.

4. BKA-Gesetz: Zustimmung im Bundesrat erwartet

Nachdem der Bundestag letzte Woche den Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat, wird am kommenden Freitag,12. Mai 2017, nun auch der Bundesrat darüber abstimmen. Von einer Zustimmung ist auszugehen. Damit gilt der absolute Schutz aller anwaltlichen Berufsträger vor Überwachungsmaßnahmen. Die Tagesordnung zur Bundesratssitzung gibt es hier.

5. Anwaltsmarkt: Selbständige Anwälte dominieren

Die Selbständigkeit ist für Anwälte nach wie vor die Regel. Die Berufsausübung als angestellter Anwalt stellt hingegen die Ausnahme dar. Das zeigen Daten einer Studie des Soldan Instituts zu Kanzleien auf dem Anwaltsmarkt. Nicht befragt wurden Syndikusanwälte ohne eigenes Mandatsaufkommen. So gaben 81 Prozent der Befragten an, Allein- oder Miteigentümer einer Kanzlei zu sein. Alle Forschungsergebnisse im Überblick bietet das Anwaltsblatt.

6. Neue Anwaltstag-App ab sofort für iOS und Android verfügbar

Alle Informationen rund um den 68. Deutschen Anwaltstag in Essen finden Sie ab sofort in der neuen Anwaltstag-App: Sie möchten den Beginn einer bestimmten Fachveranstaltungen erfahren? Sie haben eine Frage zum umfangreichen Rahmenprogramm? Sie wollen wissen, welche Referentinnen und Referenten Sie auf dem Anwaltstag in Essen erwarten? Mit der Anwaltstag-App sind Sie immer informiert! Zudem bietet die App neue, hilfreiche Funktionen: Ab sofort können Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen via Chatfunktion austauschen, Veranstaltungsskripte bequem über die App herunterladen, Push-Nachrichten mit Neuigkeiten empfangen sowie einzelne Veranstaltungen bewerten. Die App steht ab sofort sowohl für iOS- als auch für Android-Nutzer in den jeweiligen Stores zum Download bereit.

7. Der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 vom 24. bis 26. Mai 2017 in Essen – Programmpunkte

Hier finden Sie einige DAT-Veranstaltungen kurz beschrieben. Über das gesamte Programm und die Zeitpunkte können Sie sich hier informieren.

Schwerpunktveranstaltung: Let’s talk about Tech – Experten zeigen in kurzen Präsentationen Projekte, Perspektiven und Visionen

Wir wagen den Blick über den Tellerrand und haben namhafte Experten aus dem In- und Ausland zu den Themen Big data, Künstliche Intelligenz, IT in juristischen Projekten, Legal Tech und Pro Bono-Arbeit eingeladen. Wie kann Legal Tech dem Mandanten dienen? Wo kann es ressourcensparendes Arbeiten ermöglichen? Und wie weit ist die aktuelle Forschung auf dem Gebiet der Artificial Intelligence? Wie regulieren wir dieses neue hochtechnische Umfeld? Diese und andere Fragen werden in Power-Statements beantwortet. Mehr unter diesem Link.

Lobos Wundertüte

In der Schwerpunktveranstaltung am Freitagvormittag wird neben anderen hochkarätigen Rednern auch Sascha Lobo seinen Beitrag leisten. Das Thema des Vortrags von Sascha Lobo bestimmen alleine Sie. Nehmen Sie deshalb an unserer Umfrage teil und wählen Sie zwischen drei Themen. Stimmen Sie jetzt ab.

Baurecht, Immobilienrecht, Vergaberecht: Building Information Modeling kommt – was bedeutet das für die Anwaltschaft?

„Building Information Modeling“ kommt – die digitale Planungsmethode wird seit 2017 von der Deutschen Bahn für ihre Stationsbauvorhaben und ab 2020 für alle Infrastrukturmaßnahmen des Bundes verbindlich eingesetzt. Die anwaltliche Praxis wird sich verändern: der Fokus liegt auf vergaberechtliche Fragen rund um die BIM-Einführung und der Ausgestaltung der (neuen) Bau- und Architektenverträge, insbesondere zur Haftung in den Schnittstellenbereichen. Diese Rechtsfragen und die vom BMVI geplante Umsetzung des BIM-Stufenplans sind Gegenstand des DAT-Themenblocks. Mehr unter diesem Link.

Aus- und Fortbildung: Aus der Steinzeit zum Anwalt 4.0. – Orientieren sich Ausbildung und Prüfung noch an den beruflichen Herausforderungen von heute und morgen?

Wie zeitgemäß sind handschriftliche Klausuren noch, wenn ein Großteil juristischer Arbeit mittlerweile in elektronisch geprägten Abläufen besteht? Bereitet die seit Preußen unveränderte Ausrichtung der Juristenausbildung auf das Einzelrichteramt noch gut auf die nun digitale Berufswelt vor? Unsere Referenten kommen vom Prüfungsamt, von der Universität und Start-ups – wir möchten mit ihnen, AnwältInnen und Studierenden ausloten, wie eine zukünftige Juristenausbildung sinnvoll gestaltet werden kann. Mehr unter diesem Link.

Verwaltungsrecht/Datenschutzrecht – Innovationsmotor oder Standortnachteil?

Unter dem Generaltitel „Verwaltungsrecht – Innovation Motor oder Standortnachteil?“ erörtert Univ-Prof. Dr. Gerrit Manssen, Universität Regensburg, das Thema aus einer übergeordneten Ebene. Im Anschluss wird Jörg Eickelpasch, Referent im BMI Berlin, den aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung erläutern. Univ.-Prof. Dr. Walter Frenz geht der Frage nach, ob das ausufernde EU-Datenschutzrecht einen Bürokratieabbau in Deutschland verhindert. Claus Ruhe Madsen, Präsident der IHK zu Rostock, beleuchtet die Fragestellung mit Blick auf die Wirtschaft. Mehr unter diesem Link.

Das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.

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