1. DAV reagiert auf Dobrindt-Vorwürfe
Als Teil einer „aggressiven Anti-Abschiebe-Industrie“ bezichtigte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt die Anwaltschaft gegenüber der Bild am Sonntag. Gegen diese Anschuldigungen wandte sich DAV-Präsident Ulrich Schellenberg am Montag in einem offenen Brief: „Jeder Rechtssuchende, auch derjenige ohne Bleiberecht, hat Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nehmen legitime Rechte ihrer Mandanten wahr, die so rechtsstaatlich verankert sind“. In einem Live-Interview mit dem heute-journal bekräftigte Schellenberg diesen Standpunkt nochmals deutlich.
2. Anwälte in der Türkei aufgrund ihrer Tätigkeit verfolgt: Yücel-Anwalt Veysel Ok
In der Türkei werden immer wieder Anwältinnen und Anwälte verfolgt, die dem Regime unliebsame Mandanten vertreten. Aktuell wurde heute Morgen in einem Gerichtsverfahren gegen den türkischen Rechtsanwalt Veysel Ok eine Entscheidung erneut vertagt. Ok befasst sich vor allem mit Fällen, in welchen es um die Pressefreiheit geht und verteidigte unter anderem Deniz Yücel. Nun steht er selbst vor Gericht. Der DAV verfolgt das Wirken Oks und insbesondere das Verfahren gegen ihn mit großer Aufmerksamkeit. Der DAV hat den Kollegen Ok eingeladen, auf dem DAT 2018 bei einer Podiumsdiskussion über seine Erfahrungen mit türkischen Fällen vor dem EGMR zu berichten.
3. BGH: Anwalt erhält keine Geschäftsgebühr für den Entwurf eines Testaments
Anwältinnen und Anwälte erhalten für den Entwurf eines Testaments keine Geschäftsgebühr. Vielmehr sollen sie auf eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG für eine Beratung hinwirken. Das hat der BGH jetzt entschieden. Mehr zum Urteil im Anwaltsblatt.
4. Anwaltstag 2018: Anwaltschaft trifft Bundesverfassungsrichter
Manche aussichtsreiche Verfassungsbeschwerde scheitert beim Bundesverfassungsgericht daran, dass die Zulässigkeitshürde gerissen wird. Der Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Ulrich Maidowski – zuständig im Zweiten Senat unter anderem für das Asyl- und Aufenthaltsrecht – erläutert auf dem Anwaltstag am 8. Juni 2018 die gelegentlich sehr strengen Anforderungen an die Zulässigkeit. Wer die Rechtsprechung kennt, kann Fehler vermeiden. Das komplette Programm des Anwaltstages vom 6. bis 8. Juni in Mannheim finden Sie auf www.anwaltstag.de.
5. Sie suchen Unterstützung für Ihre Kanzlei?
Egal ob berufserfahrener Anwalt, Berufseinsteiger, Bürogemeinschaft oder Nachwuchs – im Anwaltsblatt-Stellenmarkt finden Sie mit attraktiven Online-Print-Kombinationsangeboten oder schnellen online Do-it-yourself Anzeigen Ihre Verstärkung. Konditionen zu Ihrer Anzeige finden Sie hier. Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf: Lisa Tramm berät Sie gern telefonisch unter: 030 726152-176 oder per Mail: tramm@anwaltverein.de. Achtung: Anzeigenschluss für Printanzeigen für das Juni-Heft des Anwaltsblatts ist Montag der 14. Mai 2018.
6. Anfängerfehler? Wie lasse ich Fehler zu und gehe mit ihnen um
Veranstaltungsort Franz Xaver Richter 1, Congress Center Rosengarten, Ebene 2
Nicht die juristische Haftung steht hier im Fokus, sondern wie man mit der Tatsache der Fehlbarkeit umgeht und umgehen kann. Als Berufsanfänger begibt man sich auf Neuland mit dem gemischten Gefühl, Fehler zu begehen. Aber haben Fehler nicht auch Positives? Dies soll diskutiert und reflektiert werden mit jungen und mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus Kanzleien unterschiedlicher Größe und Struktur. Mit dem Blick über den Tellerrand wollen wir dazu auch die Erkenntnisse aus der Psychologie und Ansätze aus dem Nachwuchsmanagement einer internationalen Anwaltssozietät vorstellen.
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