DAV-Depesche Nr. 19/21

Deutscher Anwaltstag 2021

Virtueller Deutscher Anwaltstag vom 7. bis 11. Juni 2021

Die Online-Seminare des Virtuellen Anwaltstages finden auch dieses Jahr im virtuellen Raum statt und werden als einzeln buchbare Online-Seminare und Live-Streams über die Plattform Adobe Connect angeboten. Die Anmeldung ist bis spätestens 24 h vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Teilnahme am Virtuellen Deutschen Anwaltstag 2021 ist für Studierende und Referendarinnen/Referendare nach vorheriger Anmeldung kostenfrei. Weitere Details zur Buchung finden Sie hier.

Übrigens: Eine Gesamtansicht aller Veranstaltungen auf der Programmseite erleichtert Ihnen die Auswahl aus insgesamt 80 Fachveranstaltungen des DAV und seiner Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse, des Berliner Anwaltsvereins und unserer Aussteller.

Anwaltspraxis

Das beA ist rechtsicher – jetzt liegen die Urteilsgründe des BGH vor

Der Anwaltssenat hatte am 22. März 2021 entschieden, dass das beA auch ohne echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher im Rechtssinne sei. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor: Sie bieten interessante Einblicke in die Entstehungsgeschichte des beA. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte gibt es beim Anwaltsblatt.

Ihre Mitgliedschaft

Neues Angebot für Mitglieder: Die DAV-Telefonsprechstunde

Sie haben eine Frage zum Berufsrecht? Benötigen einen Rat zum RVG? Der DAV hilft. Für die Mitglieder der Anwaltvereine und des Forums Junge Anwaltschaft gibt es ab sofort einmal in der Woche eine DAV-Telefonsprechstunde. Jeden Mittwoch von 13.00 bis 14.00 Uhr gibt es Orientierung und eine erste Beratung im Berufs- und Vergütungsrecht. Alle Details (und auch die Telefonnummer) gibt es auf anwaltverein.de.

Anwaltspraxis

BGH: Bei gemeinschaftlichem Testament Gebührenvereinbarung abschließen

Anwältinnen und Anwälte erhalten für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments keine Geschäftsgebühr. Das gilt auch dann, wenn sich die Auftraggeber gegenseitig als Erben einsetzen. Der BGH verweist die Anwaltschaft auf die Gebührenvereinbarung. Wie man seine gute Arbeit adäquat vergütet bekommt und nicht mit 250 Euro sitzen bleibt, erläutert das Anwaltsblatt in einem Praxistipp.

Information

Europa im Überblick

Die neusten Meldungen zur EuGH-Rechtsprechung und aktuellen anwaltsrelevanten Themen aus Europa können Sie auch über unseren DAV-Newsletter „Europa im Überblick“ abonnieren. Zur Anmeldung.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Juris berichtet von der Legal-Tech-Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss. Nach Einschätzung von DAV-Präsidentin Edith Kindermann greife der Entwurf zu kurz: Man müsse verstärkt in den Blick nehmen, auf welche Weise Beteiligte Konflikte lösen oder Konflikte vermeiden und welche Formen ihnen zur Verfügung stehen, etwa die Möglichkeiten der Verbraucherschlichtung oder der kollektiven Durchsetzung von Verbraucherinteressen.

Beck Aktuell greift die Forderung des DAV auf, dass die Anwaltschaft – als Teil der Impf-Prioritätsgruppe 3 – auch mit allen anderen Personen aus dieser Gruppe bundesweit ein Impfangebot erhalten muss: „Wir benötigen diesen Schutz vor allem für die Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer speziellen Tätigkeit vielen Kontakten ausgesetzt sind, vor allem im Strafrecht, aber auch bei Kindschaftssachen oder im Betreuungsrecht“, stellt Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge klar. In der BILD kritisiert auch der Vorsitzende des Essener Anwaltvereins, Oliver Allesch, dass das Land NRW die Anwaltschaft vom Impfangebot bisher ausspart.

Reinhard Sparwasser, Mitglied des Ausschusses Verwaltungsrecht, erläutert für Tagesschau.de, dass das Baulandmobilisierungsgesetz eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen werde: „Ein regelrechtes Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte und Gerichte.“

LTO Karriere stellt den Notarberuf vor. Uwe J. Fischer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat, gefalle an der notariellen Tätigkeit besonders, durch Vertragsgestaltungen Konflikten vorzubeugen, anstatt sich vor Gericht zu streiten: „Der beste Beruf unter der juristischen Sonne.“

Allein im Monat April tauchte der DAV in 1.776 Pressemeldungen auf. Diese hatten eine potenzielle Reichweite von rund 4 Milliarden Kontakten. Das entspricht einem Anzeigenäquivalenzwert von 37 Millionen Euro.

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