Anwaltspraxis
beA: 70 Sekunden vor Fristablauf als Sicherheitspuffer zu wenig
Fristen sind zum Ausschöpfen da. Aber so ganz stimmt das dann doch nicht. Anwält:innen sollten jedenfalls nicht kurz vor knapp – hier waren es noch 70 Sekunden bis Mitternacht – mit der Übermittlung eines Schriftsatzes über das beA beginnen. Zwei Sekunden waren zwei Sekunden zu spät. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist auch lehrreich, weil es um eine eigentlich nicht wiedereinsetzungsfähige Frist ging. Alle Details hat das Anwaltsblatt.
Rechtspolitik
Bewegung bei der audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafverfahren
Im Protokoll einer Hauptverhandlung vor dem Landes- oder Oberlandesgericht – also dort, wo die schwere Kriminalität verhandelt wird und empfindliche Strafen drohen – nimmt die Aussage eines Zeugen weniger Platz ein, als die Angaben zu seinen Personalien. Daher fordert der DAV seit langem die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafverfahren, um dieses Desaster zu beenden. In dem gestrigen DAV-jour-fixe erläuterte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Norouzi, Strafverteidiger aus Berlin und Mitglied des DAV-Strafrechtsausschusses die dringende Notwendigkeit einer besseren Dokumentation. Neben Medienschaffenden nahmen auch viele Justizreferenten der Bundesländer teil, die unmittelbar den Justizministerien zuarbeiten, und dies ja dann umzusetzen haben. Im Anschluss wurde auch ein Podcast aufgezeichnet.
Anwaltsberuf
Große BRAO-Reform: Mini-Reparatur bei wissenschaftlichen Mitarbeitern in Kanzleien
Das Bundesjustizministerium will die große BRAO-Reform nachträglich an zwei Stellen korrigieren und greift Forderungen des DAV auf. Jungen Jurist:innen wird der Einstieg in den Anwaltsberuf erleichtert, die sich früh für die Anwaltschaft begeistert haben: Die Sozietätserstreckung bei der Interessenkollision wird für wissenschaftliche Mitarbeiter in der Ausbildung gestrichen. Außerdem soll geflüchteten oder politisch verfolgten Anwält:innen geholfen werden, wenn sie ihren Anwaltsstatus nicht durch eine Bescheinigung ihres Heimatlandes nachweisen können. Alle Details zu den BRAO-Änderungen hat das Anwaltsblatt. Außerdem in dem Gesetzentwurf: Verschärfungen der Bußgeldvorschriften bei RDG-Verstößen und eine zentralisierte Aufsicht für RDG-Dienstleister. Die Details zum RDG gibt es hier im Anwaltsblatt.
Deutscher Anwaltstag
Anmeldefrist zum Get together beachten: 1. Juni!
Anlässlich des Anwaltstags 2022 findet das get togerher auf Einladung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg am 22. Juni um 20:00 Uhr im Hamburger Rathaus statt. Die Anmeldung ist nur noch bis zum 1. Juni möglich und kann hier vorgenommen werden. Spätere Anmeldungen oder Anmeldungen vor Ort sind ausgeschlossen. Also, los geht’s!
Anwaltspraxis
BGH: Wirksamer Eingang eines elektronischen Dokuments mit Umlauten
Der Bundesgerichtshof zeigt sich erneut großzügig beim Versand eines elektronischen Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das Umlaute enthält und stellt klar, ab wann das Dokument wirksam eingegangen ist. Mehr dazu im Anwaltsblatt.
Information
Ausbildungszahlen in den Freien Berufen steigen, nur nicht in den Anwaltskanzleien
In der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 wurden 11.771 neue Ausbildungsverträge im Bereich der Freien Berufe abgeschlossen. Das stellt einen Zuwachs von 5,6 % gegenüber dem Vorjahr dar, es wurden aber immer noch 2,7 % weniger Ausbildungsverträge als im Vor-Corona-Jahr 2019 abgeschlossen. Während Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen eine steigende Nachfrage nach Ausbildungsplätzen verzeichnen konnten, hat das Interesse an einer Ausbildung in den Anwaltskanzleien erneut nachgelassen. Der DAV wirbt mit seiner Kampagne „Ein Job für kluge Köpfe“ für den Ausbildungsberuf ReNo/ReFa. Nutzen auch Sie unsere Werbemittel.
Information
Fortbildung: Webinar zur Ukraine beim Internationalen Strafgerichtshof am 20. Mai 2022 von 09:00 bis 11:00 Uhr
Der Dachverband der europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet gemeinsam mit der European Lawyers Foundation (ELF) eine kostenlose Fortbildungsveranstaltung, welche sich u. a. mit der Rolle von Anwält:innen befassen wird, die Opfer vor dem IStGH zu verteidigen. Das Online-Angebot ist kostenfrei, eine Anmeldung ist noch bis zum 19. Mai möglich, das Programm finden Sie hier. Interessierte Kolleg:innen können sich hier registrieren.
Freie Berufe: BFB startet Jobportal für Ukrainerinnen und Ukrainer
Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. hat am 9. Mai sein Jobportal für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer eröffnet. Im BFB-Jobportal, welches exklusiv über vakante Positionen in den freien Berufen informiert, werden reguläre Stellen sowie freie Ausbildungs- und Praktikumsplätzen eingestellt. Mehr zum Ukraine-Engagement des BFB, sowie seiner Mitgliedsorganisationen wie dem DAV, finden Sie hier.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
In der vergangenen Woche tauchte der DAV in insgesamt 400 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:
Die ZEIT-Beilage Christ & Welt beschäftigt sich mit Unfallversicherungen von Kirchen im Kontext von Missbrauchsvorwürfen. Nach Einschätzung von DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen (zahlreiche Wiedergaben in anderen Medien) könne die Unfallversicherung die Kirchen zwingen, ihr gegenüber Missbrauchsfälle offen zu legen: „Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, an der Feststellung des Versicherungsfalls mitzuwirken. Wenn die Kirche die Archive nicht öffnen will, dann hielte ich das für rechtswidrig.“
Unternehmergeist, Selbstreflexion und Sparringspartner: Im Interview mit Audimax erläutert Dr. Geertje Tutschka, Präsidentin des DAV Österreich, was junge Anwält:innen heute für Kanzleigründungen benötigen.
Dr. Peter Meyer aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht erklärt in der dpa (hier übernommen von der Nordwest-Zeitung), dass Arbeitgeber die Information über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin nicht beliebig an Dritte weitergeben dürfen, wohl aber an direkte Vorgesetzte oder Betriebsärzte, etwa im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung und daraus erwachsender Schutzmaßnahmen.
Deutscher Anwaltstag
Virtuell und in Präsenz in Hamburg vom 20. bis 24. Juni 2022
Dienstag, 21. Juni 18:00 – 19:00 Uhr
Salon Mediation: Supervision, Coaching und anderes –
lifelong learning für Mediator:innen?
Wie können Mediator:innen an ihren persönlichen Fähigkeiten dauerhaft arbeiten und sich weiterentwickeln. Gast: Kirsten Schroeter – Als Mediatorin hat sie es mit Konflikten in Organisationen und Unternehmen zu tun, in der Regel mit mehr als zwei Parteien. Sie ist Teil der wissenschaftlichen Leitung im Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), Mitherausgeberin für die „Viadrina Schriftenreihe zu Mediation und Konfliktmanagement“ (Wolfgang Metzner) und Mitglied des Redaktionsbeirats für die Zeitschrift „Konfliktdynamik – Verhandeln, Vermitteln und Entscheiden in Wirtschaft und Gesellschaft“ (Nomos).
Host: Matthias Schütz, Syndikusanwalt und Mediator, M.M., M.A.
Mittwoch, 22. Juni 11:00 – 12:30 Uhr
Ausgewählte Rechtsfragen der Neuregelungen aufgrund
Digitale Inhalte (DI)- und Warenkauf (WK)-Richtlinie
Seit 1. Januar 2022 gelten im BGB die Änderungen aufgrund der EU-Richtlinien 2019/770 und 2019/711. Diese haben nicht nur Auswirkungen auf Verbraucherverträge über digitale Produkte. Der neue Mangelbegriff bei Kauf gilt auch B2B und außerhalb digitaler Leistungen. Hinsichtlich digitaler Produkte werden Verbraucherverträge, bei denen personenbezogene Daten der Preis sind, wie entgeltliche Verträge behandelt. Erste Praxiserfahrungen ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der größten Schuldrechtsänderung seit 2002.
Separate Beschaffenheitsvereinbarung und neues Mängelregime im Bereich B2C und B2B
Alle Informationen zum Anwaltstag auf www.anwaltstag.de.
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