DAV-Depesche Nr. 19/23

Deutscher Anwaltstag

Mitreißende Themen – heute – des Zivilrechts: Der Deutsche Anwaltstag in Wiesbaden 2023

Ein großes Fortbildungserlebnis mit insgesamt über 70 Fachveranstaltungen (darunter zahlreiche zu FAO-fähigen Themen), drei Abendveranstaltungen und die große Fachausstellung AdvoTec im RMCC RheinMain CongressCenter Wiesbaden. Das Online-Programm läuft von Montag bis Mittwoch, das Präsenzprogramm von Donnerstag bis Freitag. Hier finden Sie alle weiteren Infos unter: https://anwaltstag.de.

Heute widmen wir uns dem Zivilrecht. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden verschiedene Themen behandelt: die Bedeutung der digitalen Transformation und smarten Datenverarbeitung als Grundpfeiler von Nachhaltigkeit. Des Weiteren wird die Umstellung von der Papierakte auf die E-Akte und weitere Schritte Richtung Klimafreundlichkeit diskutiert. Hierbei werden auch die rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich aus der Digitalisierung ergeben, beleuchtet. Ein weiterer Aspekt ist die Rolle von Legal Tech und strukturiertem Parteivortrag. Diskutiert wird die Frage, ob diese Entwicklungen eine Chance oder Gefahr für die Anwaltschaft darstellen. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

ReNos/ReFas können komplett kostenfrei teilnehmen!

Anwaltstag-Gewinnspiel: Jetzt Dauerkarte für Wiesbaden sichern!

Machen Sie jetzt beim Gewinnspiel mit und gewinnen Sie eine Dauerkarte für den Deutschen Anwaltstag 2023 vom 12. bis 16. Juni virtuell und in Wiesbaden plus Zuschuss zu Anreise- und Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Es erwarten Sie spannende Veranstaltungen, Orte, Menschen und vieles mehr. Das Gewinnspiel endet am 21. Mai 2023 um 24 Uhr, also nehmen Sie noch schnell teil!

Anwaltspraxis

Elektronischer Rechtsverkehr: Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

Das Bundesministerium für Justiz hat neue Formulare für die Zwangsvollstreckung vorgestellt, die ab sofort genutzt werden können. Die Nutzung der neuen Formulare ist ab dem 1. Dezember 2023 grundsätzlich verbindlich. Dies und in welchen Fällen Sie die vollstreckbare Ausfertigung auch weiterhin in Papierform einreichen müssen, lesen Sie in unserem Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

DAV begrüßt Initiative iur.reform

Enormer Nachwuchsmangel in allen juristischen Berufen zwingt dazu, das Jura-Studium für junge Menschen attraktiver zu gestalten und Reformüberlegungen zu beschleunigen. Das extreme Stressempfinden der Studierenden muss ernst genommen werden, bedeutet aber keinesfalls einen Verzicht auf Ausbildungsqualität. Der DAV weist in seiner Stellungnahme Nr. 30/23 darauf hin, dass gut ausgebildete Jurist:innen unabdingbare Voraussetzung für den funktionierenden Rechtsstaat sind. Der DAV zeigt, dass mit allen, die an der Juristenausbildung beteiligt sind, eine sachliche Debatte stattfinden muss, wie mit den Sorgen und Ängsten der Studierenden umgegangen werden sollte.

Anwaltsberuf

Satzungsversammlung: Neuer § 31 BORA regelt Compliance in Sozietäten

Für die Compliance im Berufsrecht wird es nun für Anwaltskanzleien erstmals Regeln geben. Die 7. Satzungsversammlung hat einen neuen § 31 BORA beschlossen, der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften einen Rahmen vorgibt, um das Berufsrecht einzuhalten. Im Zentrum steht dabei eine obligatorische Risikoanalyse. Außerdem wird nun das Nachholen von versäumten Pflichtfortbildungsstunden nach § 15 FAO ermöglicht. Was die 7. Satzungsversammlung in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat und wie ihre Bilanz nach vier Jahren aussieht, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Rechtspolitik

Die 20. Folge des DAV-Podcast „zuRechtgehört“: Die Entrümpelung des Strafrechts

Das Strafrecht soll stets Ultima Ratio sein – dieses Prinzip gilt unter Juristinnen und Juristen als gesetzt. Dennoch soll das Strafrecht immer wieder Sachverhalte regeln, für die es weder zuständig noch geeignet ist. Zudem bleiben überholte, unzeit­gemäße Vorschriften erstaunlich lange unangetastet. Welche Vorschriften das sind, zu welchen Problemen das führt und weshalb der DAV für eine Entrümpelung des Strafrechts plädiert, damit beschäftigt sich die 20. Folge des DAV-Podcast „zuRechtgehört“. Einfach mal reinhören.

Rechtspolitik

Grenzüberschreitender Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission als positiven Ansatz zur Steigerung der Verkehrs- und der Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von straßenverkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstößen. Die Präzisierung und Erweiterung der Verfahrensregelungen tragen grundsätzlich zu einer Optimierung der Transparenz und der Rechtssicherheit für die betroffenen Verkehrssünder im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straßenverkehrszuwiderhandlungen bei.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 352 Pressemeldungen erwähnt – hier eine kleine Auswahl:

Im Zuge der Pläne zur sukzessiven Cannabis-Entkriminalisierung berichtet LTO über das Problem der zulässigen Grenzwerte im Straßenverkehr. Der DAV hatte bereits vor einigen Monaten gefordert, eine Regelung analog zu Alkoholfahrten zu schaffen und nur tatsächlich berauschte Fahrer:innen zu sanktionieren. Andreas Krämer, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, verweist auf die im Gegensatz zum flüchtigen Stoff Alkohol langsame Abbaugeschwindigkeit von THC nach dem Cannabis-Konsum: „Wer aufgrund der besonders langsamen Abbaugeschwindigkeit von THC noch Tage nach einem Konsum ohne jegliche Beeinträchtigung auf die Fahrtüchtigkeit einen Wert von 1 ng/ml aufweist, verliert unter Umständen seine Fahrerlaubnis, während die getrunkene Dose Bier vor der Fahrt sanktionslos bleibt.“ Auch der Spiegel (Abo) greift die Mahnung des DAV auf.

Die dpa (etwa übernommen von Tagesschau.de) beschäftigt sich mit den geänderten Plänen zur Dokumentation des Strafprozesses. Der Deutsche Anwaltverein habe die ursprüngliche Fassung unterstützt, nach der eine Aufzeichnung mit Bild und Ton vorgesehen war – die Videoaufzeichnung ist nunmehr optional.

Beck-aktuell greift die DAV-Stellungnahme zur EU-Reparaturrichtlinie auf. So begrüße der Deutsche Anwaltverein das verfolgte Ziel, einen nachhaltigen Verbrauch zu fördern. Kritik übt er aber unter anderem an dem geplanten "Europäischen Formular für Reparaturinformationen", das er für wenig nützlich und eher kontraproduktiv hält.

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