Anwaltspraxis
Falsches OLG und Internetausfall: Wann der BGH bei Sorgfaltspflichten nachsichtig ist – und wann nicht
Fehladressierter beA-Versand und plötzlicher Internetausfall am letzten Tag der Frist – der BGH entschied, welche Sorgfaltspflichten für Anwält:innen beim elektronischen Versand gelten. Die Einzelheiten lesen Sie im Anwaltsblatt.
Information
Der katzenkönig springt in die Zukunft!
„same same but different“ – so stand es auf der Titelseite des letzten gedruckten Hefts zu lesen, als der katzenkönig sein renoviertes Domizil im Internet bezog. „same same – und noch viel mehr“ heißt es jetzt, denn mit „JurFuture“ bündelt der DAV sein Angebot für Studierende und erweitert es erheblich! Die katzenkönig-Themen unserer Studierenden-Redaktion erscheinen ab Juni in frischem Layout und mit neuen Rubriken als JurFuture-Magazin. Doch damit nicht genug, denn JurFuture bietet Studierenden über Netzwerktreffen, Mentoring und Veranstaltungen einen direkten Draht in die Anwaltschaft – und der Anwaltschaft einen direkten Draht zum engagierten Nachwuchs. Das neue Angebot findet sich demnächst unter www.jurfuture-dav.de – am besten schon mal als Lesezeichen setzen.
Deutscher Anwaltstag 2025
Wie Sie sich kostenfrei gegen Cyberangriffe auf Ihre Kanzlei in Stellung bringen können
Der Deutsche Anwaltstag im Juni in Berlin steht vor der Tür, es erwartet Sie Spannendes und einiges davon sogar kostenfrei: „Cyberangriffe auf dem Vormarsch: Wie Anwaltskanzleien zur Zielscheibe werden – Risiken, Schäden, Verteidigungsstrategien!“ Mit der AG Versicherungsrecht, der AG Allgemeinanwalt und HDI veranstalten wir zu diesem wichtigen Praxisthema eine gemeinsame Podiumsdiskussion (6. Juni 2025 um 13:45 Uhr).
Aktuelle Brennpunkte im Miet- und WEG-Recht
Die AG Mietrecht und Immobilien lädt Sie herzlich ein zu 5 Stunden FAO-Fortbildung am 6. Juni in Berlin. Dieses Jahr werden folgende aktuelle Praxisprobleme mit hilfreichen Lösungshinweisen, auch zur Prozesstaktik, behandelt: Taktik/Vorbringen von Härtegründen im Räumungsprozess; Aufrechnung der Kaution (und Verjährung); Unbekannte Erben des Mieters/Vermieters – was tun?; Umgang mit Verjährungsverlängerungen und Verjährungsverzichten; Anfechtung von Beschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG – Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse. Viel Freude bei der Fortbildung mit uns! Zum Programm, zur Anmeldung.
Rechtsstaat und Freiheit – vom Liken zum Verteidigen
Der Ausschuss Verfassungsrecht des DAV lädt zu einer prominent besetzten (u. a. Rachel Cohen) Paneldiskussion und einem anschließenden Workshop ein. Das Panel beschäftigt sich mit einer der drängendsten Fragen unserer Zeit: Welche Rolle spielen soziale Medien für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat – und wie können wir ihn im digitalen Zeitalter aktiv schützen und stärken? Weitere Informationen finden Sie im Anwaltsblatt.
Die Möglichkeit zur DAT-Anmeldung finden Sie hier. Neben hochkarätigen Veranstaltungen erwarten Sie die große Fachausstellung AdvoTec sowie zahlreiche Netzwerkformate.
Information
Gastkommentar: AfD im Bundestag – Die Oppositionsblockade
Als US-Präsident Trump Anfang April seine sog. reziproken Zölle verkündete, blieb eine Reaktion des Bundestages aus. Dieser hätte zu einer Sondersitzung zusammenkommen können. Hierzu wäre ein Quorum von 1/3 seiner Mitglieder nötig gewesen – ein Quorum, das die Oppositionsparteien nur gemeinsam erreichen. Im Gastkommentar stellt Dr. Iris Sayram, rechtspolitische Korrespondentin im ARD-Hauptstadtstudio, die Frage, was es für Opposition im Bundestag bedeutet, wenn dies nicht möglich ist.
Veranstaltung
Digitale Transformation und ihre rechtlichen Herausforderungen
Die Frage, wie der Gesetzgeber der rasanten Entwicklung der Technologie gerecht werden kann und welche regulatorischen Rahmenbedingungen notwendig sind, um digitale Innovationen rechtssicher zu gestalten, stand im Mittelpunkt des 12. Deutschen IT-Rechtstags. Dabei ging es auch um die Frage, welche Chancen und Risiken KI im Anwaltsberuf bietet. Mehr lesen Sie im Anwaltsblatt.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 192 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Der DAV schlägt vor, die Ukraine in die Liste der „Best-Friends“-Staaten nach der Beschäftigungsverordnung aufzunehmen, wie Beck-aktuell berichtet. Der „Spurwechsel“ in eine Aufenthaltserlaubnis wäre dann nicht mehr an eine qualifizierte Beschäftigung oder einen anerkannten beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss gebunden. Für Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Migrationsrecht, sei dies nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch ein „dringend benötigter Schritt zur Stabilisierung unseres Arbeitsmarkts“. Es sei eine pragmatische Regelung, die sowohl Arbeitgebern als auch den Betroffenen Planungssicherheit und Perspektiven biete.
Der MDR (Hörfunkbeitrag und Online-Artikel) beschäftigt sich mit der Kritik am Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber der Staatsanwaltschaft – gerade mit Blick auf mögliche Regierungsbeteiligungen der AfD. Der DAV sieht durchaus Diskussionsbedarf zum Gerichtsverfassungsgesetz: Da die AfD mittlerweile als gesichert rechtsextremistisch gilt, sei zu prüfen, ob das heute noch den Anforderungen gerecht werde. Man müsse zwar nicht in Panik verfallen – „wir wissen allerdings, dass die Justiz in ihrer Gesamtheit ähnlich wie die öffentliche Verwaltung nicht resilient genug ist, das heißt nicht widerstandsfähig gegenüber Rechtsextremismus ist", so der stellvertretende DAV-Hauptgeschäftsführer Swen Walentowski; die Sendung wurde mehrfach ausgestrahlt.
Henning J. Bahr, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Niedersachsen/Bremen, wundert sich bei LTO über die Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die vom BfV-Gutachten betroffenen AfD-Politiker nur in den Kanzleiräumen ihres Anwalts darin Einsicht nehmen dürfen. Nach seiner Auffassung hätte das Akteneinsichtsrecht der Parteien und ihrer Anwälte nur nach einem Geheimschutz-Verfahren eingeschränkt werden können. „Das Gutachten ist hier aber allem Anschein nach bewusst vollumfänglich sowohl dem Gericht als auch durch die Akteneinsicht dem Prozessbevollmächtigten der AfD übermittelt worden.“ Keine Sperrerklärung bedeute keine Geheimhaltung im Prozess.
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