1. beA – Sicherheitsprobleme werden nun begutachtet
Unabhängige, externe Experten sollen Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem beA klären. Das geht unter anderem aus der jüngsten Pressemitteilung der BRAK hervor, über die das Anwaltsblatt berichtete. Der DAV begrüßt diese Ankündigung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sind auch regelmäßige Auditierungen bzw. Zertifizierungen nötig, wie sie der DAV schon lange fordert. Das beA sollte außerdem dauerhaft von einem unabhängigen Fachbeirat unterstützt werden. Sein Angebot zur Mitarbeit hat der DAV erneuert. Alle aktuellen Vorschläge und Forderungen des DAV finden Sie hier.
Einen spannenden Ein- wie Ausblick bietet am 22. Januar 2018, 14 bis 18 Uhr, eine DAV-Veranstaltung unter dem Motto „beA –Wie geht es weiter?“. Mit dabei sind etwa die Datenschutzexpertin und Rechtsanwältin Nina Diercks, Markus Drenger vom Darmstädter Chaos Computer Club, der die aktuellen Sicherheitsprobleme des beA aufgedeckt hat, und Vertreter des BMJV.
2. Verschwiegenheitsbelehrung beim Outsourcing: Formulierungsvorschlag
Die Neuregelung des Geheimnisschutzes beim Outsourcing in Kanzleien wirft für Anwältinnen und Anwälte die Frage nach Inhalt und Umfang einer Verschwiegenheitsbelehrung für den externer Dienstleister auf. Das neue Anwaltsblatt schafft Abhilfe mit einem konkreten Formulierungsvorschlag, der an die neue Rechtslage angepasst ist (El-Auwad, AnwBl Online 2018, 29). Immer noch unklar trotz neuer Gesetzeslage bleibt das Outsourcing ins Ausland.
3. Anwaltstag 2018: Jetzt Frühbucherrabatt sichern!
Nur noch 146 Tage bis zum Anwaltstag 2018, der vom 6. bis 8. Juni unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“ inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar in Mannheim stattfindet. Es erwarten Sie: 50 Veranstaltungen, 65 FAO-Stunden, 70 Aussteller, 200 Referentinnen und Referenten sowie 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Melden Sie sich bereits jetzt zu diesem Event an und sichern Sie sich Ihre Dauerkarte zum Frühbucherrabatt. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf www.anwaltstag.de.
4. DAV schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen bei Open Data auf der Ebene der kommunalen Verwaltung vor
Die DAV-Stellungnahme 2/18 greift initiativ ein derzeit in vielen Kommunen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts diskutiertes Thema auf: „Open Data“ als Mittel zu einem Mehr an Transparenz in der Verwaltung und Bürgerbeteiligung. Da momentan nur wenige Gesetze zugunsten von Open Data existieren, aber Behörden etwa urheberrechtliche wie datenschutzrechtliche Einschränkungen berücksichtigen müssen, schlägt der DAV einige Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen vor. Dabei stehen nicht nur Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen im Fokus der Betrachtung.
5. Einheitliches Patentgericht wahrt Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips
Der DAV hält es im Grundsatz für möglich, dass ein Einzelner sich über die Verfassungsbeschwerde gegen eine Preisgabe des Rechtsstaatsprinzips zur Wehr setzen kann, wenn Deutschland seine Patentgerichtsbarkeit zum Teil auf ein Einheitliches Patengericht überträgt. Gleichwohl ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig und unbegründet. Die Regelungen des Einheitlichen Patentgerichts genügen nach Auffassung des DAV rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Unionsrecht, wie es in der DAV-Stellungnahme Nr. 3/2018 heißt.
6. Starten Sie in das Fortbildungsjahr 2018: mit dem DAV-Veranstaltungskalender
Sicher kennen Sie schon den DAV-Veranstaltungskalender. Als eine der am häufigsten aufgerufenen Unterseiten der DAV-Webseite wird er bereits jetzt gut genutzt. Wählen Sie bequem aus Veranstaltungen und Seminaren der örtlichen Anwaltvereine, der DAV‑Arbeitsgemeinschaften und der Deutschen Anwaltakademie das für Sie passende Fortbildungsangebot – zentral an einer Stelle auf der Webseite des DAV. Selektieren Sie nach Ihrem Rechtsgebiet, dem gewünschten Ort des Anbieters, nach Zeitstunden und weiteren Kriterien. Als Mitglied eines Anwaltvereins oder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft erhalten Sie die Fortbildung darüber hinaus zum Vorteilspreis. Weitere Informationen rund um den DAV und seine Leistungen finden Sie immer aktuell auf anwaltverein.de.
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