DAV-Depesche Nr. 2/22

Rechtspolitik

DAV-Auftakt: Neustart in der Rechtspolitik mit Bundesjustizminister und Rechtspolitischer Runde

Am vergangenen Dienstag startete der DAV mit einem virtuellen Jahresauftakt in das rechtspolitische Jahr. DAV-Präsidentin Edith Kindermann betonte in ihrer Eröffnungsrede die Unantastbarkeit des Berufsgeheimnisträgerschutzes und nannte die Digitalisierung der Justiz, die Reform des Familienrechts sowie die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung in jeder Legislaturperiode als zentrale rechtspolitische DAV-Themen. Im Anschluss bekräftigte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann seine Nähe zum DAV und nannte viele gemeinsame Vorhaben für diese Legislaturperiode. Danach folgte die „Rechtspolitische Runde“ mit den rechtspolitischen Sprecher:innen der SPD-, Grünen- und FDP-Bundestagsfraktionen und der Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags aus der CDU/CSU-Fraktion; die Linke war angefragt, konnte aber niemanden entsenden. Als zentrales Thema der Diskussion stellte sich die Modernisierung des Straf- und Gefahrenabwehrrechts heraus sowie eine Reform des Gesetzes zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener. Beim Thema Legal Tech, Erfolgshonorar und Fremdbesitzverbot waren die Äußerungen noch vage. Die ganze Veranstaltung kann hier im re-live angeschaut werden. Über die Highlights des Auftakts und die neuen Gesichter in der rechtspolitischen Landschaft berichtet das Anwaltsblatt. Zudem hat der DAV eine Pressemitteilung herausgegeben.

Anwaltspraxis

OLG Düsseldorf: Anwaltsvertrag kann Werkvertrag sein

Auch in der Anwaltschaft bilden sich „Subunternehmerstrukturen“ heraus. Anwält:innen sind heutzutage immer weniger Allround-Talente. Um die Mandantschaft optimal zu betreuen, holen sie sich immer öfter Spezialist:innen aus anderen Rechtsgebieten ins Boot. Warum eine Fachanwältin für Strafrecht die Zuarbeit einer anderen Anwaltskanzlei am Ende nicht honorieren musste, erläutert das Anwaltsblatt. Ein lehrreicher Fall zur Frage, ob ein Anwaltsvertrag Dienstvertrag ist oder auch Werkvertrag sein kann.

Rechtspolitik

Wiederaufnahme zulasten Freigesprochener – Reform der Reform?

Es war das wohl umstrittenste Gesetz der letzten Legislatur: die Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener. Trotz beharrlichen Engagements des DAV wurde die Durchbrechung des „ne bis in idem“-Grundsatzes beschlossen und trat kurz vor Silvester in Kraft – wenn auch mit „Bauchschmerzen“ des Bundespräsidenten. Umso erfreulicher war die Absichtserklärung von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, das Gesetz noch mal prüfen zu wollen. Rechtsanwalt Stefan Conen betont in einem DAV-Statement: „Es ist besser, dass der Gesetzgeber sich hier selbst korrigiert, als diese Verantwortung auf das Bundesverfassungsgericht abzuwälzen.“ Diverse Medien berichteten darüber (siehe Presseschau unten).

Anwaltspraxis

Kanzlei-Notfallplan für unvorhergesehene Erkrankungen

Krankheitsbedingte Ausfälle können eine Belastungsprobe für die Mandatsbeziehung sein. Doch wer vorsorgt, kann seine Krankheit ohne Mandatsstress auskurieren. Wie sich Anwältinnen und Anwälte gerade in Einzelkanzleien vorbereiten sollten – und worauf es im Fall ihrer Erkrankung hinsichtlich der Fristwahrung ankommt, das verrät das Anwaltsblatt.

Information

Tag des bedrohten Anwalts

Jedes Jahr am 24. Januar findet der »Tag des bedrohten Anwalts« statt, an dem Anwält*innen weltweit gegen die Einschüchterung, Bedrohung, Inhaftierung und Ermordung ihrer Kolleg:innen demonstrieren. Dieses Jahr ist der Tag erneut – wie bereits 2014 – den Anwält:innen in Kolumbien gewidmet, die Morddrohungen erhalten, weil sie die Rechte der Ärmsten verteidigen und die Opfer von Menschenrechtsverletzungen insbesondere in ländlichen Gebieten vertreten. Dazu findet am 20. Januar eine virtuelle Diskussion des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit den beiden kolumbianischen Menschenrechtsanwält:innen Zoraida Pedraza und German Romero statt, die der DAV mit einem Redebeitrag von Frau Anna Gilsbach, Mitglied im DAV-Menschenrechtsausschuss, unterstützt. Die Einladung zur Online-Veranstaltung finden Sie hier.

Rechtspolitik

Fahren ohne Fahrschein: Knöllchen statt Knast?

Der DAV macht sich seit Langem dafür stark, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Verfolgung und Ahndung dieses Verhaltens als Straftat verursachen unverhältnismäßig hohe Kosten, belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen. Der DAV plädiert daher seit Jahren für die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit und begrüßt in einem Statement den entsprechenden Vorstoß des Bundesjustizministers. Auch hierzu gab es gute Presseresonanz (siehe Presseschau).

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 531 Pressemeldungen auf – darunter auch mit vielen rechtspolitischen Themen, etwa zur Wiederaufnahme von Strafverfahren oder zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein (siehe auch Beiträge oben).

Im Nachgang zum DAV-Auftakt greift Beck-Aktuell die klare Forderung von DAV-Präsidentin Edith Kindermann auf, dass der Schutz des Mandatsgeheimnisses „unverzichtbar und unverrückbar“ sei. Auch die dpa (aufgegriffen u. a. von LTO) berichtet vom Auftakt und zitiert Kindermann mit der Einschätzung zum Stand der Digitalisierung: Anwälte erlebten an verschiedenen Orten in Deutschland eine „unterschiedliche Schrittgeschwindigkeit“.

Die Süddeutsche Zeitung widmet sich dem umstrittenen Gesetz, das die Wiederaufnahme zulasten bereits Freigesprochener in bestimmten Fällen ermöglicht. Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, verweist auf die seit Langem geäußerte Kritik des DAV: „Die Regelung erlaubt die Wiederaufnahme von Verfahren zuungunsten Freigesprochener in einer Beliebigkeit, welcher die Mütter und Väter des Grundgesetzes nach 1945 ein Ende bereiten wollten und bereitet haben.“ Auch LTO berichtet über den angekündigten neuen Anlauf. Im Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit habe sich das Grundgesetz, so Conen, „eindeutig für die Rechtskraft entschieden“.

Die DAV-Forderung nach einer Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein greifen u. a. Spiegel und Stern (via AFP) auf. Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation & Medien, erläutert: Wer sich den Fahrschein nicht leisten könne, werde kriminalisiert, und wer die Geldstrafe nicht bezahlen könne, müsse ins Gefängnis. „Ihr Verhalten ist aber nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes.“

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