DAV-Depesche Nr. 20/24

Rechtspolitik – Anhörung

Digitalisierung der Justiz

DAV-Präsidentin Dr. h. c. Edith Kindermann vertrat den DAV als Sachverständige am 15. Mai 2024 in einer Anhörung im Rechtssauschuss des Bundestages. Thema war die weitere Digitalisierung der Justiz. Kindermann betonte, dass der vorliegende Gesetzesentwurf lediglich einzelne Punkte anspreche. Dennoch gebe es gute Ansätze. So etwa die vorgesehene Möglichkeit, einer vorübergehenden hybriden Aktenführung bei Gericht. Kindermann begrüßte zudem die vom DAV schon seit Jahren geforderte Abschaffung der Schriftformerfordernis von Anwaltsrechnungen ausdrücklich. Für einen echten Durchbruch in Sachen Digitalisierung bedürfe es aber mehr. Die Präsidentin regte die Schaffung eines gemeinsamen virtuellen Arbeitsraums zwischen Gerichten, Anwälten und Beteiligten an. Hierfür sei allerdings die Einführung einer digitalen Identität für alle Bürger:innen, etwa nach dem Beispiel Dänemarks, notwendig.

Rechtspolitik

Resilienz des BVerfG – Endlich ein behüteter Hüter

Zu seinem 75. Geburtstag soll das GG endlich einen behüteten Hüter erhalten. Die Verhandlungen über einen besseren Schutz des BVerfG gehen weiter. Nachdem die größte Oppositions-Fraktion die Gespräche unvermittelt eingestellt hatte, appellierten der Deutsche Anwaltverein (DAV) und weitere juristische Berufsverbände eindringlich an die Fortsetzung dieser wichtigen Diskussionen. Der Aufruf war erfolgreich! DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein zu den Plänen für einen besseren Schutz des BVerfG.

Resilienz des BVerfG sichern

In einem weiteren Beitrag erläutert die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), dass mit einfacher Mehrheit zentrale Regelungen des BVerfGG jederzeit geändert werden könnten und es sei an der Zeit, die Resilienz des BVerfG verfassungsfest abzusichern, so die Vorsitzende in ihrem Beitrag.

Anwaltspraxis

BeA für Einzelanwälte: Bitte mit Namen signieren!

Kleiner Einsatz, große Wirkung: Ein aktuelles Urteil des OLG Celle zeigt: Die korrekte Form der elektronischen Signatur ist entscheidend. Ein Dokument aus dem besonderen Anwaltspostfach erfordert mehr als nur die Bezeichnung „Rechtsanwalt“ – der eigene Name muss unter den Schriftsatz gesetzt werden. Missachtung kann zur Unzulässigkeit der Berufung führen. Alle Einzelheiten lesen Sie im Anwaltsblatt.

Deutscher Anwaltstag

Grundrecht auf KI-freie Entscheidung? Technische Möglichkeiten und rechtliche Grenzen

Was kann Künstliche Intelligenz in der juristischen Praxis leisten und in welchem Umfang wird sie schon von Behörden, Gerichten und der Anwaltschaft eingesetzt? Dürfen Algorithmen und KI rechtliche (Ermessens-)Entscheidungen treffen? Die Veranstaltung der Ausschüsse Verwaltungs- und Verfassungsrecht „Grundrecht auf KI-freie Entscheidung? Technische Möglichkeiten und rechtliche Grenzen“ sucht nach Antworten auf diese Fragen und beleuchtet auch die verfassungsrechtliche Ebene der Anwendung von KI.

Die Veranstaltung ist Teil des Deutschen Anwaltstages in Bielefeld – mit einem spannenden Programm, vielen Netzwerk-Events und der großen Fachausstellung AdvoTec. Melden Sie sich hier an.

Information

Kartellschadensersatz über Inkassodienstleister einklagen?

In Deutschland sehen Gerichte die Geltendmachung von Kartellschadensersatzansprüchen durch Inkassodienstleister kritisch und berufen sich auf die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erforderliche Fachkenntnis bei Abtretungen. Das LG Dortmund legte dem EuGH die Frage vor, ob Art. 101 und 102 AEUV, die Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und Art. 47 EU-Grundrechtecharta dieser Auslegung nicht aufgrund des Erfordernisses eines effektiven Rechtsschutzes für Kartellgeschädigte entgegenstehen (Rs. C-253/23). In der mündlichen Verhandlung beim EuGH am 7. Mai 2024 unterstrich die Klägerin, die Richtlinie ermögliche die gebündelte Abtretung zur Schaffung eines Kräftegleichgewichts. Das beklagte Land NRW sah in der Richtlinie keine Blankoermächtigung zur Abtretung. Auch bei der Einzelverfolgung gebe es ein positives Kosten-Nutzen-Saldo. Die Bundesregierung verwies auf die uneinheitliche Auslegung des RDG in Deutschland. Die Schlussanträge folgen am 19. September 2024.

Information

Legal Tech Kanzleipreis des DAV 2024: Jetzt noch schnell bewerben!

Die Bewerbungsfrist für den Preis endet am 15. Juni 2024. Er wird alle zwei Jahre an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsanwaltskanzlei gehen, die/der sich innovativer Ansätze bedient und technologische Lösungen entwickelt und/oder aufgreift.

Weitere Informationen über die Jury, die Preisträger:innen aus 2022 sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

Die digitale Preisverleihung findet am 2. September 2024 statt. Die Konzepte und Ideen der Preisträger:innen werden an dieser Stelle vorgestellt und ein thematisch passender Vortrag des Gewinners aus 2022 in der Kategorie Newcomer ist geplant.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 329 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:

Zweiklassen-Justiz, Ressourcen-Verschwendung: WDR 5 widmet der Ersatzfreiheitsstrafe ein ausführliches Feature, in dem auch Dr. Jenny Lederer, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, kritisch zu Wort kommt (schwerpunktmäßig ab 10:50).

Die FAZ (Abo) berichtet über die Anhörung im Bundestag zur Reform des KapMuG und greift auch die Stellungnahme des DAV auf: Die Bundesregierung lasse sich von unzutreffenden Überlegungen leiten, wenn sie die Zahl der potentiell geschädigten Anleger in den Musterverfahren reduzieren wolle. „Die potentiell lange Verfahrensdauer eines Musterverfahrens ist in der Praxis meistens nicht der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten geschuldet.“ Denn erfahrungsgemäß beteiligten sich nur wenige der klagenden Anleger aktiv am Verfahren. Es komme vielmehr darauf an, die Musterverfahren inhaltlich nicht zu überfrachten.

Nikolaos Penteridis, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, spricht im ausführlichen Interview mit Beck-aktuell über Verwaltungsprozesse und bürokratische Hürden im Sozialrecht. Er plädiert dafür, „dass die Digitalisierung vorangetrieben wird, um die Effizienz und Zugänglichkeit des Sozialleistungssystems zu verbessern“.

SWR 3 beschäftigt sich mit dem Thema Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Paaren und stellt die Frage: Ist das deutsche Familienrecht verstaubt? Im europaweiten Vergleich sei Deutschland, was das Familienrecht angeht, hintendran, so Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht. Dies sei kulturell bedingt: „Wenn Sie aus einer Sozialisation oder Gesellschaft kommen, die es im letzten Jahrhundert als selbstverständlich erachtet hat, dass sie versorgt, sie nicht berufstätig ist, er aber arbeitet und das Geld verdient, dann bedarf es einer gewissen Zeit, um umzudenken.“

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