Information
Schutz der Anwaltschaft: The European Convention for the Protection of Lawyer
Am 12. März 2025 hat der Europarat die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft verabschiedet – ein großer Schritt zur Stärkung der anwaltlichen Berufsausübung und der Absicherung rechtsstaatlicher Verfahren in Europa. Nun geht es um ein rasches Inkrafttreten der ersten bindenden Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung, so DAV-Präsident Stefan von Raumer in seinem Beitrag für das Anwaltsblatt.
Anwaltsberuf
Haftpflichtfragen: Zulassung und Registrierung von Kanzleien
Im November-Heft 2024 ging es um die PartmbB und welche Vorteile diese Gesellschaftsform bietet. Nun wirft Rechtsanwalt Dr. Stefan Riechert, Allianz Versicherungs-AG, im Anwaltsblatt einen Blick darauf, welche hauptsächlichen Zulassungsvoraussetzungen der Anwalt/die Anwältin erfüllen muss und welche Registerpflichten für eine Berufsausübungsgesellschaft dazukommen (auch zu finden in der letzte Woche ausgelieferten Printausgabe).
Deutscher Anwaltstag 2025
Schwerpunktveranstaltung Resilienz 2.0 – Verwaltungsrecht, Verbände und Vereine
Wie steht es um die Resilienz unseres Rechtsstaates? Mit dieser Frage beschäftigt sich unsere Schwerpunktveranstaltung Resilienz 2.0 (Freitag, 6. Juni, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Zum Hintergrund: Die Absicherung des BVerfG vor extremistischen Eingriffen ist – wenn auch nicht vollständig – gelungen. Auch die bessere Absicherung der Landesverfassungsgerichte wird in mehreren Bundesländern vorangetrieben. Aber wie sieht die Situation bei der Verwaltung selbst oder bei Kammern und Verbänden aus? – Sind diese Institutionen hinreichend vor Ein- und Übergriffen durch politische Extremist:innen geschützt? – Und falls nicht: Was sollte für eine bessere Absicherung getan werden? Hierzu diskutieren unter der Leitung von Justus von Daniels, Chefredakteur CORRECTIV, ausgewiesene Expert:innen. Weitere Informationen finden Sie auf anwaltstag.de.
Die neuen deutschen Commercial Courts
Das Gerichtsstandstärkungsgesetz ermöglicht es den Bundesländern, sog. Commercial Courts einzurichten. Ziel ist es, die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte durch die Einführung von Elementen der Schiedsgerichtsbarkeit attraktiver zu machen. Sind sich die Parteien einig, können sie ein Verfahren vor dem Commercial Court beim OLG oder LG einleiten. Der gesamte Zivilprozess von der Klage bis zum Urteil kann in englischer Sprache geführt werden. Vors. Richter am Landgericht Dr. Klink vom Commercial Court in Stuttgart wird am Montag, 2. Juni 2025, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr online den rechtlichen Rahmen und die neu geschaffenen Verfahrensinstrumente analysieren. Vortragssprache ist Englisch.
Anwälte als „Torwächter” – Moralität vs. Rechtsstaat
Anwälte sehen sich einem zunehmenden Druck durch Sanktionsgesetze, Anti-Geldwäsche- und Lieferkettengesetze und Diskussionen in öffentlichen Foren ausgesetzt, die sie als „Vermittler“ von unrechtmäßigem, unethischem oder illegalem Verhalten ihrer Mandanten anprangern. Es besteht zwar Einigkeit darüber, dass Anwälte eine ethische Verantwortung haben, aber es ist auch anerkannt, dass sie unabhängiges Organ der Rechtspflege sind und nicht mit ihren Mandanten identifiziert werden dürfen. Ein international besetztes Panel wird sich am Donnerstag, 5. Juni 2025 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr in Berlin mit diesen grundlegenden Fragen „Lawyers as „Gatekeepers“ – Morality and the rule of law“ befassen. Vortragssprache ist Englisch.
Die Möglichkeit zur DAT-Anmeldung finden Sie hier. Neben hochkarätigen Veranstaltungen erwarten Sie die große Fachausstellung AdvoTec sowie zahlreiche Netzwerkformate.
Anwaltsberuf
Rechtsschutz als Haftungsbremse? LG München zur Kausalität anwaltlicher Pflichtverstöße
Wie haftet ein Anwalt, wenn rechtsschutzversicherte Mandanten trotz schlechter Erfolgsaussichten klagen? Das LG München hat in einem Diesel-Fall eine Pflichtverletzung bejaht, aber keinen ersatzfähigen Schaden gesehen – wegen fehlender Kausalität. Mehr im Anwaltsblatt.
Veranstaltung
Regenbogenflaggen entstauben! DAV goes CSD
Auch in dieser Saison wird der DAV wieder bei queeren Events aktiv sein. Den Auftakt machen wir am 6. Juni beim Deutschen Anwaltstag mit unserer eigenen Veranstaltung „Queer Community – (un)sichtbar in der Anwaltschaft?“ mit einer kleinen internationalen Best-Practice-Diskussion.
Weiter geht es bei der Karriere-Messe Sticks & Stones am 21. Juni mit dem speziell für queere Jurist:innen ausgerichteten Veranstaltungsteil ALICE Summit. Hier haben wir einen Info-Stand und freuen uns über Besuch und Austausch!
Als Premiere wird der DAV in diesem Jahr mit einer Fußgruppe beim Christopher Street Day Berlin präsent sein – und dafür würden wir uns über ein paar „Mitläufer:innen“ freuen! Der Hauptstadt-CSD findet am 26. Juli ab 11:30 Uhr statt. Wer Lust und Zeit hat, kann sich gern unter diversity@anwaltverein.de melden und vormerken lassen. Übrigens: Zugehörigkeit zum LGBTIQ+ Spektrum ist kein Muss – auch Verbündete sind herzlich willkommen!
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche wurde der DAV in insgesamt 204 Medienberichten erwähnt – hier eine kleine Auswahl:
Juve, LTO und Beck-aktuell greifen das Positionspapier des Deutschen Anwaltvereins „US-Kanzleien in Deutschland und die anwaltliche Unabhängigkeit“ auf. Obgleich der Inhalt der Unabhängigkeitsverpflichtung nicht trennscharf definiert sei, meine die „mühevoll errungene ‚Freiheit der Advokatur‘ vor allem die Freiheit von staatlichen Bindungen“, zitiert etwa LTO. Der DAV finde in seiner Bewertung der Deals deutliche Worte: „Der Anwalt kann, wie der Rechtsstaat es von ihm verlangt, nicht zu einer ‚sachgerechten Entscheidung beitragen‘, nicht vor ‚Fehlentscheidungen bewahren‘, wenn er von seinem Widerpart und erst recht von Behörden und Gerichten nicht ernst genommen wird, weil diese in ihm nur ein ‚Mietmaul‘ sehen.“
„Rechtliches Harakiri“ – so empfindet Thomas Oberhäuser aus dem Ausschuss Migrationsrecht im Interview mit dem FOCUS die Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen. „Die Bundesregierung nutzt dabei keine rechtliche, aber eine tatsächliche Lücke aus. Denn bis ein zurückgewiesener Asylsuchender sich an ein Gericht wendet, dürfte viel Zeit vergehen. Und solange das nicht passiert, gibt es auch keine Klärung in rechtlicher Hinsicht. Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Schon die Sprachbarriere sei hier problematisch: „Wie soll ein Polizist, der sich nicht mal verständigen kann mit einem Asylsuchenden, darüber entscheiden, ob dieser vulnerabel ist und einreisen darf oder zurückgewiesen werden soll? Diese Aufgaben müssen fachkundige Behörden, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, übernehmen.“
Stefan Conen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, lehnt gegenüber LTO die Verankerung der biogeografischen Herkunftsanalyse in der StPO strikt ab.
„Der Beweiswert einer DNA-Spur ist heutzutage, wo im Gegensatz zu früher kleinste biologische Spuren sequenziert werden können, vom Einzelfall abhängig und nur in einer Gesamtschau zu beurteilen.“ Die Gefahr, dass kontinentale Herkunftsanalysen zur Diskriminierung von Gruppen und Ethnien führen, sei gestiegen. „Es sollte nicht der Einrichtung ethnisierender Datenbanken ohne ermittlungstaktischen Gewinn, aber mit potenzieller Prangerwirkung Vorschub geleistet werden.“ Auch die taz greift die Kritik des DAV auf.
Die dpa (u. a. aufgegriffen vom Handelsblatt) berichtet über einen Fall von anwaltauskunft.de: Eine Seniorin, die über einem Supermarkt wohnte und sich dort oft störend verhalten hat, kann gegen ein ausgesprochenes Hausverbot nichts ausrichten – denn angesichts anderer fußläufiger Einkaufsmöglichkeiten habe sie auch bei eingeschränkter Beweglichkeit keinen Anspruch auf Zugang zu einem bestimmten Supermarkt.
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