Deutscher Anwaltstag 2026
Netzwerken, Netzwerken, Netzwerken!
Der Deutsche Anwaltstag (vom 10. bis 12. Juni 2026 in Freiburg i. Br.) wird bunter denn je und vielfältigste Möglichkeiten des Austausches geben. Das unterstreichen wir mit unserem neuen „Netzwerk-Track“: Hier finden Sie alle Netzwerkveranstaltungen, die vor Ort am 11. und 12. Juni 2026 stattfinden werden: Ob Associate, Syndikus, Junganwältin, Studierende, queer, international oder interkulturell – hier kommen Gleichinteressierte aus allen Orten der Republik zusammen. Viele Netzwerke sind auch auf der AdvoTec vertreten. Und wer vom Netzwerken tagsüber noch nicht genug hat: Nach dem Young Lawyers Opening (bereits am Dienstagabend, den 9. Juni) bietet der Freiburger Anwaltverein zwei tolle Abendveranstaltungen am Mittwoch (10. Juni) und am Donnerstag (11. Juni) an. Noch können Sie sich anmelden: www.anwaltstag.de
Anwaltstag für junge Jurist:innen
Wie sieht die Kanzlei der Zukunft aus – und welche Rolle spielst Du darin? Bei der vom JurFuture-Netzwerk initiierten Veranstaltung „Von der Uni in die Kanzlei der Zukunft – Anwaltschaft trifft Studierende“ diskutieren junge Anwält:innen und Studierende beim Anwaltstag offen über Karrierewege, Erwartungen, Realitätsschocks und den Anwaltsberuf im Zeichen von KI. Nutze die Chance, Fragen zu stellen, Einblicke aus erster Hand zu bekommen und Dein Netzwerk zu erweitern. Wo und wann? Am 11. Juni, 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr, auf dem Deutschen Anwaltstag in Freiburg. Mitdiskutieren, nachfragen, vernetzen – sei dabei! Und gern weitersagen: Für Studierende und Referendar:innen ist der Besuch des Anwaltstags kostenlos! Hier geht‘s zur Anmeldung.
Information
Urteilsveröffentlichungen: Justizdatenbanken mit wenig Daten
Viele Gerichte veröffentlichen nur sehr wenige ihrer Entscheidungen, gerade einmal 3,5 Prozent der Urteile sind es bei den ausgewerteten Gerichten im Durchschnitt. Philip Raillon berichtet über die Recherche des SWR.
Anwaltspraxis
BGH zum beA: Was sich rechtlich gehört
beA-Panne, negativer Prüfvermerk, Berufung weg? Der BGH bremst Gericht aus: Ohne klaren Hinweis und rechtliches Gehör darf ein technischer Verdacht nicht einfach zum Frist-Aus führen.
Information
ZPO-Blog: Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Schiedsverfahren
Die mit dem DIS-Förderpreis 2026 ausgezeichnete Dissertation von Marko Andjic untersucht den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Zivil- und Schiedsverfahren und unterbreitet Lösungsvorschläge zur Verbesserung des Geheimnisschutzes im Schiedsverfahren.
Anwaltspraxis
Executive Orders: Berufungsgericht hinterfragt Argumentation der Regierung
Die Executive Orders gegen große US-Kanzleien werden zum Grundsatzstreit über präsidiale Macht und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Die Verhandlung vor dem Berufungsgericht zeigt, warum der Fall weit über Sicherheitsfreigaben hinausreicht. Das Anwaltsblatt berichtet.
Rechtspolitik
Opferschutz in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
In seiner Stellungnahme Nr. 36/26 befasst sich der DAV mit einem Gesetzentwurf des Bundesrats zur Umgestaltung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt. Er hält den Regelungsbedarf für nicht ersichtlich und durch die Begründung nicht belegt. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Hierdurch würde das im Entwurf genannte Ziel konterkariert. Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen.
Rechtspolitik
Bundesrat: Strafrechtliche Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich
Der DAV befasst sich in seiner Stellungnahme Nr. 37/26 mit einer Entschließung, in welcher sich der Bundesrat für die Ausweitung des Tatbestands des § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) auf den schulischen Bereich ausspricht. Die Sorge, dass extremistisches Gedankengut erstarkt und zunehmend auch Eingang in die Schule findet, teilt der DAV.
Das Strafrecht darf aber aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden.
Ihre Mitgliedschaft
Ihre Chance: DAV-Gewinnspiel des Monats Mai – 3 Monate kostenlosen KI-Assistenten und Holzkohlegrill sichern!
Der Countdown läuft: Noch bis einschließlich 31. Mai 2026 können Sie am DAV-Gewinnspiel des Monats Mai teilnehmen und passend zum Wetter einen Outdoor-Grillwagen der Marke Weber gewinnen, inkl. kostenloser Nutzung des KI-Assistenten BEAMON AI unseres Kooperationspartners BRYTER für 3 Monate. So geht’s: Beantworten Sie einfach die Quizfrage im internen Mitgliederbereich. Mit der richtigen Antwort landen Sie direkt im Lostopf!
BEAMON AI ist ein KI-Kanzlei-Assistent für Texte, Aktenzusammenfassungen, Recherche und mehr. Alle Mitglieder der örtlichen Vereine erhalten bei BRYTER einen dauerhaften Rabatt von 20 % für ihren KI-Assistenten BEAMON AI.
Presseschau
Der DAV in ausgewählten Medien
Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 423 Medienberichten auf – hier eine kleine Auswahl:
Das Bundeskabinett plant, sexualisierte Gewalt unter Einsatz von K.O.-Tropfen härter zu bestrafen. Dr. Jenny Lederer aus dem Ausschuss Strafrecht äußert sich kritisch im Deutschlandfunk: Das Problem sei, dass solche Mittel flüchtige Stoffe sind, was die Nachweisbarkeit erheblich erschwere. Die Strafverschärfung würde daher nicht viel bringen. Auch LTO berichtet.
Im ausführlichen Interview mit dem Spiegel berichtet Eva Becker, Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht, über mehr oder weniger sinnvolle Gesetze, über Ex-Partner, die sich nur noch wenig gönnen, und Tricks, um den Unterhalt zu drücken. Und auch, wenn sie daran glaubt, dass gegenseitige Zuneigung die wesentliche Grundlage für eine Ehe sein sollte, plädiert sie für eine vernunftbasierte Herangehensweise: „Wir romantisieren die Ehe zu sehr.“ Sie berichtet von einer Überlegung, ob Standesbeamte nicht Ehegespräche führen müssten, um den Menschen die Verpflichtungen und die Verantwortung vor Augen zu führen. „Bei jedem Spielzeug sorgt der Staat für Verbraucherschutz, hält es aber nicht für nötig, den Menschen zu erklären, was das Institut der Ehe bedeutet.“
Die Bundesregierung plant eine Reform des Auslieferungsrechts, so berichtet die taz. Der DAV begrüßte zwar den verbesserten Rechtsschutz für Betroffene. Dr. Anna Oehmichen, Europabeauftragte des Ausschusses Strafrecht, kritisierte allerdings zugleich die knappe Wochenfrist. „Wenn der ersuchende Staat Monate Zeit hat, die Auslieferungsunterlagen zu übermitteln, erscheint es nicht nachvollziehbar, der verfolgten Person lediglich eine Woche zur Einlegung und Begründung eines Rechtsbehelfs einzuräumen.“
Kommentare