DAV-Depesche Nr. 21/15

1. Sechs Jahre DAV-Präsident: Wolfgang Ewer zieht Bilanz – Erfolge des DAV

DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer wird am Ende des 66. Deutschen Anwaltstags in Hamburg am 13. Juni 2015 sein Amt zurückgeben. Im Anwaltsblattgespräch zieht er seine ganz persönliche Bilanz seiner sechsjährigen Präsidentschaft, erläutert die Hintergründe seiner Entscheidung und blickt auf Erfolge des Deutschen Anwaltvereins zurück. Das Interview aus dem Juni-Heft des Anwaltsblatts erscheint vorab auf der völlig neu gestalteten Website des Anwaltsblatts.

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2. Gesetzesentwurf zur Umsetzung der ADR-Richtlinie beschlossen

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) beschlossen. Die Richtlinie verlangt die flächendeckende Einrichtung von alternativen Streitbeilegungsstellen und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 9. Juli 2015 umgesetzt werden. Der nunmehr vorliegende Regierungsentwurf enthält im Vergleich zum ersten Referentenentwurf des BMJV zahlreiche Änderungen. Neben branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen sind behördliche und private Verbraucherschlichtungsstellen vorgesehen. Letztere müssen nach dem aktuellen Entwurf bei einem Verband eingerichtet sein. Die mit der ADR-Richtlinie vorangetriebene „Privatisierung der Justiz“ ist auch Thema des diesjährigen Deutschen Anwaltstages mit dem Motto „Streitkultur im Wandel – weniger Recht?“.

3. DAV begrüßt Referentenentwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 26/2015, dass der Referentenentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, der der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 dient, vorsieht, dass öffentlichen Auftraggebern künftig das offene und das nichtoffene Verfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung stehen.

Der DAV hält es für geboten, europarechtlich enumerativ genannte Ausschlussgründe im Einklang mit den Richtlinien zu bestimmen. Für einen unbestimmten Auffangtatbestand, der den Ausschluss an sich leistungsfähiger, aber aus Sicht des Auftraggebers nicht vollständig „zuverlässiger“ Bieter erlaubte, besteht europarechtlich kein Spielraum.

Der DAV empfiehlt, den öffentlichen Auftraggebern auch weiterhin Freiraum bei der Bestimmung der Zuschlagskriterien zu belassen.

4. NYC II: DAV hält Vorschlag für wenig überzeugend

Die Arbeitsgruppe II der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) prüft gegenwärtig die Umsetzung eines Instruments zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von durch Mediation oder Schlichtung erreichten Vereinbarungen (NYC II). Mit seiner Stellungnahme Nr. 27/2015 begrüßt der DAV zwar ausdrücklich den damit verfolgten Ansatz einer Förderung außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen. Allerdings kann das Konzept des New Yorker Abkommens zur internationalen Vollstreckung von Schiedssprüchen nicht unbedacht auf andere Verfahren der alternativen Streitbeilegung übertragen werden. Sollte das Vorhaben von der UNCITRAL-Arbeitsgruppe weiterverfolgt werden, regt der DAV an, den Anwendungsbereich des Übereinkommens eng zu fassen und die Einbeziehung juristischer Expertise zur Voraussetzung zu machen.

5. Europäische Rechtssetzung soll besser und effizienter werden

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sollen in der EU-Gesetzgebung besser beachtet und die Gesetzgebung transparenter werden. Hierzu hat die Kommission am 19. Mai 2015 ihre Agenda zur besseren Rechtssetzung angenommen („Better Regulation package“). Das Paket sieht erweiterte Konsultationsverfahren sowohl während des Gesetzgebungsprozesses wie auch während des gesamten Lebenszyklus einer Maßnahme vor. Außerdem soll die Folgenabschätzung neuer Maßnahmen künftig durch einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle und während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens erfolgen und dadurch die Evidenzbasis von Gesetzen verbessern. Schließlich soll eine neue interinstitutionelle Vereinbarung mit Parlament und Rat vor Ende 2015 beschlossen werden und zu einer verbesserten Koordinierung in der Rechtsetzung und der Überwachung der Wirksamkeit von Maßnahmen führen. Das bestehende Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird dadurch gestärkt, dass es zum grundlegenden Bestandteil des jährlichen Kommissionsarbeitsprogramms wird und Interessenträger verstärkt einbezogen werden sollen. Der DAV ergreift im Rahmen von Konsultationsverfahren regelmäßig die Gelegenheit, die Standpunkte der deutschen Anwaltschaft in den Gesetzgebungsprozess der EU einfließen zu lassen.

6. Aktion: Faltblattreihe des DAV für kurze Zeit zum reduzierten Preis erhältlich

Der Deutsche Anwaltverein hat eine Faltblattreihe zu verschiedenen anwaltlichen Tätigkeitsfeldern herausgegeben. Broschüre und Faltblätter sollen bei Ihren Mandanten für die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistung werben. Die Informationswerbung wird Ihrem Mandanten die Zeit vor einem Besprechungstermin abkürzen; sie soll von Ihren Mandanten aber auch mitgenommen und an Familienangehörige, Freunde und Bekannte weitergegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, die Faltblätter mit Ihrer „persönlichen Note“ zu versehen. Auf der Rückseite ist hierfür ein freier Platz in der Größe eines Anschriften-/Absenderfeldes vorgesehen. Die Faltblätter bedienen unterschiedlichste Themen und Rechtsgebiete: Mietrecht für Mieter, Vermieter im Mietrecht, Verkehrsrecht, Erben im Erbrecht, Erblasser im Erbrecht, Arbeitgeber im Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Existenzgründer sowie Handwerker. Außerdem die Imagebroschüre „Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“, die Mandanten über die breite Angebotspalette anwaltlicher Dienstleistungen informiert. Die Faltblätter sind für kurze Zeit zu einem reduzierten Preis im Online-Shop von Soldan erhältlich.

7. Reform des Bauvertragsrechts: DAV beantwortet Fragebogen des Bundesjustizministeriums

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts vor. In diesem Zusammenhang sollen Antworten zu einem Fragenkomplex gefunden werden. Dazu hat das BMJV die Mitglieder der BMJ-Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht befragt zum derzeitigen Rechtsschutzstand bei Anordnungen des Bestellers nach § 1 Absatz 3 und 4 VOB/B. Der DAV hat den Fragebogen mit Hilfe seines Ausschusses Privates Bau- und Architektenrecht beantwortet. Die diesbezüglichen Ausführungen entnehmen Sie bitte der DAV-Stellungnahme Nr. 24/2015 von Mai 2015.

8. Der 66. Deutsche Anwaltstag 2015 vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg

Um Ihnen bei der Themenvielfalt einen besseren Überblick über das Veranstaltungsangebot zu verschaffen, stellen wir Ihnen an dieser Stelle regelmäßig einzelne Veranstaltungen in der DAV-Depesche vor. Die Beschreibungen aller in der Depesche vorgestellten Veranstaltungen in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier auch online, das komplette Programm und alle weiteren Informationen rund um den DAT unter www.anwaltstag.de. Tagesaktuelle Neuigkeiten und Informationen finden Sie bei Facebook.

 Altersarmut – muss das sein?

Wenn Sie dort sein möchten, wo alle anderen Familien- und Sozialrechtler sind, dann kommen Sie am Donnerstag, 11. Juni 2015, von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr in die Veranstaltung „Altersarmut – muss das sein“? Die Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht stellen darin die möglichen Instrumente vor, die das Familien- und das Sozialrecht gegen drohende Altersarmut bieten: Elternunterhalt, Alterssicherung und Pflegeleistungen. Gerade der Elternunterhalt, den die Kinder zahlen müssen, birgt zunehmend (familiären) Zündstoff. Eine Einführung in seine Grundlagen und ein Bericht von Brennpunkten in der Rechtsprechung helfen, sich eine Meinung zu bilden. Nach der Veranstaltung lädt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Sie herzlich zum Empfang ein.

„ADR Mechanismen am konkreten Beispiel“ - Wertvolle Tipps für die Praxis

Veranstaltung des Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung am 12. Juni 2015 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Konfliktprävention und Claims Management: Die Veranstaltung des Ausschusses AKB auf dem Deutschen Anwaltstag analysiert die Entwicklung von Konflikten und deren Bewältigung mittels verschiedener Mechanismen der alternativen Streitbeilegung in der Praxis. Die Podiumsteilnehmer diskutieren Präventions- und Lösungswege aus der Perspektive von Unternehmen, Beratern, Institutionen und Lehre. Ein Forum von Unternehmen und deren Beratern für Unternehmen und deren Berater. Die Moderation übernimmt die Vorsitzende des Ausschusses AKB im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwältin Ulrike Gantenberg. Weitere Informationen zur Veranstaltung und den Podiumsteilnehmern finden Sie hier.

Neue Geschäftsmodelle für Anwälte. Damit alles beim Alten bleibt.

Wo sich die Streitkultur wandelt, entstehen neue Geschäftsmodelle. Dass die Rückhaltekräfte im Anwaltsmarkt trotzdem stärker sind als die Innovationsfähigkeit und ‑bereitschaft, ist ein offenes Geheimnis. Daraus leitet sich die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement ab. Nach einer Einführung unter der Fragestellung „Innovative Geschäftsmodelle – Treiber oder Folge einer gewandelten Streitkultur?“ wird Prof. Dr. Andreas König (Universität Passau) zu „Innovationen in umkämpften Märkten“ berichten, bevor im Anschluss Frau Bonacker die Frage beantwortet, wie Innovation in der Praxis gelingen kann. Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement findet statt am Donnerstag, 11. Juni 2015, 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, CCH Saal B-2.

Online-Mediation auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg

Das Interesse an konsensualer Streiterledigung in der Bevölkerung wächst, die Digitalisierung greift in allen Lebensbereichen um sich. Folgerichtig widmen AG Mediation und AG IT-Recht dem Thema Online-Mediation auf dem DAT am 12. Juni 2015 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr eine eigene Veranstaltung. PD Dr. habil Gernot Barth, Steinbeis Hochschule Berlin, und RA Bernhard Böhm untersuchen unter der Moderation von RA Dr. Thomas Lapp Chancen und Möglichkeiten, Risiken und Grenzen der Online-Mediation und berichten über ihre Praxiserfahrungen (2 Zeitstunden FAO).

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