DAV-Depesche Nr. 21/22

Information

Streit unter Ex-Sozien: Verbotenes Abrechnungssystem mit Gebührenunterschreitung?       

Aus ehemaligen Weggefährten einer gemeinsam geführten Sozietät wurden Kontrahenten. Der ausgeschiedene Sozius hat den anderen auf Unterlassung verklagt, weil er Anwaltsgebühren in Abmahnfällen unzulässig unterschritten haben soll. Ob da was dran ist, wollte das Berufungsgericht nicht prüfen. Der Bundesgerichtshof hielt den Vorwurf zum Teil für substantiiert und hat die Sache nun zurückverwiesen. Worum es genau geht und warum der Fall lehrreich ist, erläutert das Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung

Zu einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung hat der DAV Stellung genommen und die darin erneut vorgesehene Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Sterbehilfe kritisiert. Der DAV vertritt die Auffassung, dass die Strafandrohung gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstößt und weist darauf hin, dass einem Missbrauch der Sterbehilfe bereits durch außerhalb des Strafrechts liegende Regelungen entgegengewirkt wird. Näheres entnehmen Sie der DAV-Stellungnahme Nr. 22/2022.

Information

Fortbildung im Selbststudium bereits für 13 Fachanwaltschaften – faocampus.de

Die DAV-Plattform faocampus.de blieb auch in der Corona-Zeit beliebtes Portal für die Pflichtfortbildungen insbesondere für die Mitglieder der teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften. Über 6.000 Fortbildungsbescheinigungen – so viele wie noch nie – wurden im vergangenen Jahr 2021 ausgefertigt. Hiermit konnten die Teilnehmenden bis zu 5 Zeitstunden ihrer Pflichtfortbildung bei ihren Rechtsanwaltskammern nachweisen. Durch die Verwendung von Gerichtsentscheidungen und Beiträgen vor allem aus den aktuellen Mitgliederzeitschriften sind die Lerninhalte auch anspruchsvoll und immer topaktuell. Nach der erstmaligen Registrierung erhalten die Teilnehmenden eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald eine neue Lernerfolgskontrolle online verfügbar ist.

Deutscher Anwaltstag

Besuchen Sie unsere Fachausstellung AdvoTec!

Wie digitalisieren Sie Ihre Kanzlei, welche Produkte oder Dienstleistungen verschaffen Ihnen mehr Zeit für Ihre Arbeit und Mandantschaft? Besuchen Sie doch unsere Fachausstellung AdvoTec am 23. und 24. Juni. Nutzen Sie die Gelegenheit und besuchen Sie auch den DAV-Stand. Dort gibt es speziell Informationen zur Intervisionsplattform und zur digitalen Kanzlei (mit der AG Kanzleimanagement). Weitere Informationen zu den Ausstellern finden Sie hier.

Anwaltspraxis

Terminsvertretung: Was sagt man dem Mandanten?

Als Anwältin oder Anwalt kann man nicht immer persönlich vor Gericht erscheinen – sei es wegen Krankheit, Terminüberschneidung oder aus anderen Gründen. Doch schickt man eine Vertretung zum Verhandlungstermin, kann Feingefühl im Umgang mit Mandant:innen gefragt sein. Ob und wann man den Mandanten informieren sollte und worauf es zu achten gilt, schildert das Anwaltsblatt.

Interessenvertretung

DAV-Stellungnahme 28/22: DAV fordert Bereichsausnahme für die Anwaltschaft in der EU-Lieferketten-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit vorgelegt. Von den weitreichenden Regelungen zur Sorgfaltspflicht und zur Haftung in der Lieferkette wäre auch die Anwaltschaft unmittelbar und mittelbar betroffen. Das ist völlig unvereinbar mit der Stellung des Anwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege sowie dem in Art. 47 Abs. 2 Europäische Grundrechtecharta garantierten Anspruch auf anwaltlichen Rechtsbeistand und dem durch Art. 8 EMRK geschützten Gebot der anwaltlichen Verschwiegenheit. Der DAV hält daher eine vollständige Ausnahme der mandatsbezogenen anwaltlichen Tätigkeit vom Anwendungsbereich der Richtlinie für zwingend.

Information

Legal Tech Kanzleipreis des DAV 2022: Jetzt noch schnell bewerben!

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2022. Der DAV hat in diesem Jahr erstmalig den „Legal Tech Kanzleipreis des DeutschenAnwaltVerein“ ausgerufen. Die Auszeichnung wird künftig alle zwei Jahre an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsanwaltskanzlei gehen, die/der sich innovativer Ansätze bedient und technologische Lösungen entwickelt und/oder aufgreift. Die digitale Preisverleihung findet am 27. September 2022 statt. Die Konzepte und Ideen der Preisträger:innen wird der DAV auf dieser vorstellen; zudem ist ein thematisch passender Vortrag von Rechtsanwältin Ulrike Meising geplant.

Rechtspolitik

Weitere Stellungnahmen des DAV

DAV-Stellungnahme Nr. 24/2022 durch den Ausschuss Arbeitsrecht zur Umsetzung der mitbestimmungsrechtlichen Regelungen der Umwandlungsrichtlinie: Der DAV regt unter anderem an, die Missbrauchsregelung an § 43 Satz 2 SEBG anzugleichen und auf die Bekanntgabe von Beschlussmehrheiten zu verzichten.

DAV-Stellungnahme Nr. 25/2022 durch den Ausschuss Handelsrecht zur Einführung virtueller Hauptversammlungen: Der Regierungsentwurf führt aus Sicht des DAV nicht zur erstrebten Entzerrung der Hauptversammlung und schafft erhebliche Anfechtungsrisiken.

DAV-Stellungnahme Nr. 26/2022 durch den Ausschuss Steuerrecht zu Änderungen der Neuregelung der Einlagelösung: Der DAV begrüßt die bessere Planungssicherheit durch das frühe BMF-Schreiben, kritisiert aber Mängel in der Steuergesetzgebung.

DAV-Stellungnahme Nr. 27/2022 durch den Ausschuss Handelsrecht unter Anschluss des Ausschusses Anwaltsnotariat zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie: Der DAV begrüßt insbesondere den Ausschluss der Anfechtung und die Eröffnung des Spruchverfahrens für Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Vorhaben, bei der Verschmelzung auf eine aufnehmende Aktiengesellschaft eine Aufbesserung des Umtauschverhältnisses auch durch die Gewährung von Aktien zuzulassen.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

In der vergangenen Woche tauchte der DAV in 259 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl:

Der Berliner Kurier (Print; via dpa) beschäftigt sich mit Fragen der Anwaltssuche. Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge weist etwa darauf hin, dass auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung das Prinzip der freien Anwaltswahl gilt. Allerdings sei zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nur die Vergütung nach dem RVG zahlen.

Dr. Peter Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, klärt für die dpa (hier übernommen vom Münchner Merkur) darüber auf, inwieweit Arbeitgeber für den Sonnenschutz ihrer im Freien arbeitenden Angestellten verantwortlich sind.

Im Portal Männersache.de räumt Daniela Mielchen aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht mit einigen Verkehrsmythen auf. So sei Lichthupe auf der Autobahn keinesfalls automatisch eine Nötigung: „Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird." Eine Nötigung werde daraus allerdings, wenn man sehr dicht auffährt und das Lichthupen penetrant wiederholt.

Deutscher Anwaltstag

Virtuell und in Präsenz in Hamburg vom 20. bis 24. Juni 2022

Donnerstag, 23. Juni 11:00 – 12:30 Uhr

Elternzeit und Elterngeld - Vereinbarkeit, Fallstricke, Tipps und Tricks für Anwältinnen und Anwälte

Selbständigen, die Elterngeld beantragen möchten, hat es der Gesetzgeber bislang nicht gerade leicht gemacht. Unklare Antragsformulare, undurchsichtige Berechnungen, das Risiko von Rückzahlungsforderungen - mit solchen Dingen hat zu kämpfen, wer sich eigentlich lieber ums Baby kümmern möchte. Licht ins Dunkle bringen möchte die ARGE Anwältinnen und hat Expertinnen zum DAT eingeladen, die wissen, wie es geht. Rechtliche und steuerliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten beim Elterngeld sollen thematisiert und auch über die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft soll gesprochen werden.

Donnerstag, 23. Juni 11:00 – 12:30 Uhr

Sesam öffne dich – das Mobiltelefon als Schatzkammer

Liebesbriefe, Einkaufszettel, Tagebuch – für all diese Reliquien fast vergessener Zeiten dient vielen heute das Handy. Dass die Daten und Einträge dort alles andere als sicher sind, dürfte mittlerweile allen bekannt sein. Handys sind das vorrangige Beschlagnahmeziel der Strafverfolgungsbehörden. Mittlerweile werten externe IT-Firmen Handydaten für die Polizei aus. Doch was können und dürfen diese Firmen? Und welche Möglichkeiten hat die Verteidigung, auf diese Daten zuzugreifen?

Alle Informationen zum Anwaltstag auf www.anwaltstag.de.

Kommentare

0 Kommentare zum Artikel
Was ist die Summe aus 7 und 1?