DAV-Depesche Nr. 21/23

Deutscher Anwaltstag 2023

Interessante Themen des Baurechts und des Völkerrechts

Vom 14. bis 16. Juni 2023 (mit einem vorgelagerten Online-Programm ab dem 12. Juni 2023) findet der Deutsche Anwaltstag in Wiesbaden statt und verspricht wieder ein spannendes Programm rund um das Thema Recht sowie viele Netzwerk-Events und die große Fachausstellung AdvoTec.

Besonders möchten wir auf die äußerst interessanten Themen aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts hinweisen, die in diesem Jahr ebenfalls behandelt werden. Es eröffnen sich faszinierende Diskussionsmöglichkeiten für Interessierte aus den Bereichen Bau- und Völkerrecht. Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl empfehlenswerter Titel: „Rechtliche Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimaschutz und energiepolitischen 'Zielen' im Miet- und WEG-Recht, Baurecht und Vergaberecht“ sowie „Klimabeschluss und Baurecht“. Ein weiteres herausragendes Thema ist „Umwelt- und Klimaschutz als Menschenrecht“. Zudem widmen wir der „Überwachungsgesamtrechnung“ besondere Aufmerksamkeit.

Falls Sie noch kein Reiseticket gebucht haben, empfehlen wir Ihnen, dies zeitnah zu tun. Mit dem Congressticket haben Sie die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten die Reise anzutreten.

Anwaltsberuf

Risikofreie Mitarbeit in der Rechtsanwaltkanzlei: scheinselbständig oder doch angestellt?

Ein Rechtsanwalt praktizierte über Jahre in seiner Kanzlei das „Modell der freien Mitarbeiterschaft“, das brachte ihm zunächst zwar finanzielle Vorteile, letztlich aber auf die Anklagebank. Der Bundesgerichtshof sieht hier eine Straftat und hat jetzt in diesem Fall ausgeführt, wo die Abgrenzung von selbständigen zu angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in einer Kanzlei verlaufen. Lesen Sie mehr dazu im Anwaltsblatt.

Information

DAV-Expert:innen: Meinungspluralität zur „Letzten Generation“

Die Aktivist:innen-Gruppe „Letzte Generation“ polarisiert, auch medial. Expertinnen und Experten des DAV beteiligen sich an der Debatte – nicht nur zu unterschiedlichen Aspekten, sondern auch mit unterschiedlichen Ergebnissen:

Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht, hält den Tatbestand der kriminellen Vereinigung im ausführlichen Interview mit dem SPIEGEL (Abo) für gegeben – zumindest für einige Teile der Gruppierung, etwa diejenigen, die industrielle Anlagen sabotieren. „Nicht für Leute, die nur demonstrieren und öffentlich ihre Meinung kundtun, und auch nicht für Leute, die sich irgendwo anketten. Es ist ja relativ leicht, die Ketten zu entfernen.“ Ob die Blockade von Straßen darunter falle, müsse man diskutieren. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (hier als Beispiel Lübecker Nachrichten) warnt Christian Rode, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, hingegen vor der Einstufung als kriminelle Vereinigung, auch mit Blick auf private Spenderinnen und Spender: „Das würde die Sache wirklich hochschleusen, weil dann Unterstützung und Mitgliedschaft allein schon für eine Verurteilung ausreichen würden.“ Die Funke-Mediengruppe (hier Ostthüringer Zeitung) beschäftigt sich u. a. mit der Frage, ob es sich bei der Gruppierung um eine NGO handelt. Dr. Jörg Alvermann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht, erläutert, dass der Begriff gesetzlich nicht geregelt sei, von der bloßen Wortbedeutung (Nicht-Regierungs-Organisation) aber zutreffen dürfte. Über eine etwaige Gemeinnützigkeit sage dies jedoch nichts aus: „Die Letzte Generation würde sicher für sich reklamieren, dass sie für das Gemeinwohl kämpfen. Aber nach derzeitigem Stand sind sie nicht als gemeinnützige Organisation anerkannt.“ Spenden seien daher nicht von der Steuer absetzbar.

 

Information

Wie sich die Juristenausbildung ändern muss: iur-reform-Studie macht Vorschläge

Es ist die bislang größte Umfrage zur Reform der juristischen Ausbildung: die 800 Seiten starke iur.reform-Studie. Mehr als 11.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Studium, Referendariat und Prüfungspraxis wurden befragt. Die iur.reform-Studie zeigt: Die Unzufriedenheit mit der juristischen Ausbildung ist groß. Wo die Studie den größten Handlungsbedarf sieht und wie das Sechs-Punkte-Sofortprogramm aussieht, lesen Sie im Anwaltsblatt.

Information

DAV zeigt Flagge – Diversity-Tag 2023

Der Deutsche Anwaltverein hat sich mit mehreren Aktionen am Deutschen Diversity-Tag am 23. Mai 2023 beteiligt. So zeigte der DAV mit dem Logo der von der Charta der Vielfalt initiierten Aktion in den Mail-Signaturen und Beiträgen auf den Social-Media-Kanälen Flagge nach außen, ein Informationspapier zum Empowerment der Beschäftigten wurde entworfen und beim Deutschen Anwaltstag in Wiesbaden soll das Engagement mit einem Diversity Speed Networking am 15. Juni 2023 im Ausstellerbereich „AdvoTec“ am DAV-Stand fortgesetzt werden. In einer Pressemitteilung wies Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge darauf hin, dass der DAV Rechtsanwält:innen mit allen erdenklichen Hintergründen, Lebensentwürfen und Identitäten repräsentiere. Dies entspreche dem Leitbild des DAV.

Rechtspolitik

Unfallflucht: DAV befürwortet eine Reform des § 142 StGB

Der DAV spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, die Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. § 142 StGB, der nicht der besseren Strafverfolgung, sondern lediglich dem Schutz zivilrechtlicher Ansprüche dient, ist mit dem ultima-ratio-Gedanken des Strafrechts nicht vereinbar. Der DAV plädiert dafür, den subjektiven Tatbestand des § 142 StGB klarer zu fassen. Änderungsbedarf sieht er auch bei der in § 142 Abs. 4 StGB vorgesehenen tätigen Reue. Der DAV hält es für wünschenswert, eine einheitliche Meldestelle zur Mitteilung eines Unfallereignisses einzurichten.

Rechtspolitik

Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag

Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme, dass der Fahrzeug- und Halterdatenaustausch zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen bzw. Straftaten gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs grundsätzlich nur zur Ermittlung des verantwortlichen Fahrers erfolgen darf. Er begrüßt zudem die Festsetzung einer Bagatellgrenze für die Fahrerermittlung in Folge einer erfolglosen Ermittlung durch den ersuchenden Vertragsstaat, hält es jedoch für fraglich, ob im Falle einer Verfolgung in der Schweiz begangener Verkehrsverstöße einer Bagatellgrenze von 70 Schweizer Franken aufgrund des sehr hohen Niveaus der Geldbußen in der Schweiz tatsächlich Praxisrelevanz zukommen wird.

Presseschau

Der DAV in ausgewählten Medien

Vergangene Woche tauchte der DAV in insgesamt 204 Pressemeldungen auf – hier eine kleine Auswahl (siehe auch oben Beitrag zur „Letzten Generation“):

Die Forderung des DAV nach einer öffentlichen Störungshistorie bei den Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächern ist Thema bei LTO: „Erst im April waren mehrere Bundesländer und die Bundesgerichte von einem EGVP-Ausfall betroffen“, erinnert DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen. Ob die während des Ausfalls versendeten Daten ihre Empfänger erreicht hatten, sei im Nachhinein nicht mehr feststellbar gewesen. „Betroffenen Anwältinnen und Anwälten muss es ermöglicht werden, später den Nachweis über das Vorliegen einer solchen Störung zu führen.“

Stefan Conen aus dem Ausschuss Strafrecht kritisiert als Sachverständiger im BVerfG-Verfahren die umstrittene Wiederaufnahme zulasten Freigesprochener, wie Tagesschau.de berichtet: Der Rechtsstaatsgrundsatz „Ne bis in idem“ schütze nicht Täter, sondern die, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren freigesprochen wurden. Rechtssicherheit sei für Menschen wichtig, die sich bereits einem schweren Vorwurf ausgesetzt gesehen haben. Müssten sie nach dem Freispruch mit einer Wiederaufnahme rechnen, stünden diese Leute „ein Leben lang mit einem Makel da“. Auch die FAZ (Abo) berichtet.

Netzpolitik.org greift die aktuelle Stellungnahme sowie die seit Langem geäußerte Kritik des DAV zur geplanten EU-Verordnung zur Chatkontrolle auf. „Die Chatkontrolle bedeutet letztlich eine vollständige Aufhebung der Vertraulichkeit der Kommunikation im digitalen Raum“, warnt David Albrecht, Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht. Insgesamt seien die Pläne nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar. Ohne Änderungen würde der Europäische Gerichtshof die Regelungen in einigen Jahren wieder „kassieren“.

Dr. Martin Manzel aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht erläutert im Tagesspiegel (Abo) zur Frage, wie das Migrationsrecht vereinfacht werden kann: „Gerade beim Asylrecht gilt: Wenn wir vereinfachen und beschleunigen wollen, sägen wir immer auch am Rechtsstaat.“

Beck-aktuell berichtet über die Stellungnahme des DAV, die eine Herabstufung der Unfallflucht zur Ordnungswidrigkeit befürwortet. Dem Schutz zivilrechtlicher Ansprüche untereinander mit der „Keule des Strafrechts“ zu begegnen, erscheine nur in Extremfällen sinnvoll, also in solchen Fällen, in denen es um erhebliche Personenschäden geht.

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